12666  MÜLLER Christmann * um 1580, Saarwellingen
+ um 1632, Saarwellingen
(25332)Hans Schue - (25333)Margarethe N.

oo um 1610

12667  BLASS Elsa * Schwarzenholz
+
(25334)Theobald Blass - (25335)N.N.

Weitere Nr.: 31962, 64762


KINDER:
(32381)(15981)
(14272)(4273)Anna
     * nach 1600; Saarwellingen
   oo (4272)Johann Krämer, S.v. Theiß K. und Klara N. aus Saarwellingen

WEITERE ANGABEN:
(12666) Er ist ab 1614 nassauischer Gemeindemüller in der 'Oberen Mühle' in Saarwellingen.(LAS 22/3006)
Seit dieser Zeit führt er den Namen 'Müller'; Erwähnt zwischen 1622 und 1631 (GNS 4-8)
1622 Schue Christmann, genannt Müller, Müller der oberen Mühle

BERICHT DES NASSAUISCHEN AMTMANNS VON WELLINGEN; JOHANN VON BASSY;
AUS DEM JAHRE 1615 (LA Sbr. Abt.22; Nr.3006): (Text in heutiger Sprache)
Untertänigster Bericht des nassauischen Amtmanns zu Wellingen über die Beschaffenheit der dortigen
Gemeindemühle sowie Vorschlag des Müllers; die Mühle künftig zu verbessern; um bedeutend
höhere Einnahmen hieraus zu erzielen.
Als der jetzige nassauische Amtmann zu Wellingen im Jahre 1614 seinen Dienst angetreten hat;
betrug die jährliche Pacht der Mühle; die nur einen Lauf (= Mahlwerk) hatte:
an Korn: 8 Malter (= ca.1 Tonne)
an Kappaunen: 8 Stück
an Geld: 3 Gulden
Außerdem mußte der Müller jedes Jahr zu Weihnachten beiden Amtsleuten
(= Johann von Bassy für Nassau-Saarbrücken und Thomas Königsdorfer für Kriechingen)
und den sieben Schöffen nebst ihren Frauen freies Essen und Trinken gewähren
Das verursachte dem Müller große Kosten; er hat sich jedoch nie bei der gnädigen Herrschaft beschwert.
Erst als später sich ein rollingischer Schöffe (die Herren von Rollingen hatten bis 1550 Anteil an Wellingen)
mit dem Müller unnötigerweise gezankt hatte; kam der Müller zur Gemeindeherrschaft und bat untertänigst;
ihm diese zusätzlichen Kosten zu erlassen; er werde auch einen höheren Mühlenpacht zahlen.
Beide Amtsleute sprachen sich nicht dagegen aus; weil ja die Pacht für den gnädigen Herren verbessert würde.
Die Gemeindeherrschaft verfügte also; daß jährlich 2 Malter (= ca.5 Ztr.) Korn mehr zu liefern sei;
also zusammen 10 Malter (= ca.1;25 Tonnen).
Der vorherige Müller hieß Hans von Zewen. Er hatte eine Frau die von Geburt lahm war. Später wurde sie
durch einen Unfall gänzlich gelähmt. Hans von Zewen mußte die Mühle aufgeben und übertrug sie dem
jetzigen Müller Christmann mit Wissen und Willen beider Amtsleute zu den gleichen Pachtbedingungen.
Inzwischen hat Müller Christmann es für ratsam erachtet; in der Mühle noch ein zusätzliches Mahlwerk einzurichten.
Die Gemeinde-Herrschaft hat den Bau bewilligt; jedoch auf seine Kosten und ihm das Baumaterial günstig geliefert.
Jetzt soll der Müller jährlich an Pacht geben:
an Korn: 14 Malter (= ca.1;75 Tonnen)
an Kappaunen: 8 Stück
an Geld: 6 Gulden
Der Müller; der das zweite Mahlwerk gut hergerichtet hat; meint jedoch; es gäbe noch ein weiteres Problem;
nähmlich der Wassermangel.Es sei zuwenig Wasser da; nicht einmal für ein Mahlwerk; denn alles Wasser;
das zur Mühle laufe; komme aus eigenen Quellen; die vom Dorf Schwarzenholz herunterfließen.
Auch sei der Mühlenteich so klein und schmal; daß nur wenig Wasser gespeichert werden könne.
Aus diesen Gründen schlägt der Müller eine dringend notwendige Maßnahme vor. Er möchte der Mühle
noch ein ziemlich starkes Wasser zuführen; was jedoch ohne bedeutende Unkosten nicht zu Wege gebracht
werden kann.
Den Gemeindeherren gehört hier ein großer Weiher; worin ein ziemlich starker Bach fließt; der von Reisbach
und Labach herunterkommt. Diesen Bach will der Müller unten am Abfluß mit einem starken Damm einfassen
und ' beiderseits überzwerch ' in den Mühlenteich treiben.
Nachdem ein solches Werk vollbracht sei; hätte die Mühle keinen Wassermangel mehr. Die Mühle werde somit
bedeutend aufgewertet. Zur Bezahlung dieser Kosten werden etwa 100 Gulden gebraucht.
Der Müller begehrt; die Mühle solle ihm etwa 16 Jahre lang gegen Zahlung der vorherigen Pacht;
auch für seine Erben; übergeben werden. Nach Ablauf dieser Zeit solle alsdann die Mühle mit dem zweiten
Mahlwerk und dem neuen Wasserzulauf wieder an die Gemeinde-Herrschaft fallen ohne Auf-oder Abgeld.
Später könne die Herrschaft die Mühlenpacht so hoch wie möglich ansetzen.
Bedingung wäre weiterhin; daß die Gemeinde-Herrschaft die Zarge (= Holzkasten zur Einfassung
des Mühlsteines) auf ihre Kosten neu aufbaut und dem Müller übergibt.
Jeder nachfolgende Müller muß die Zarge gut,instandhalten und; wenn nötig ausbessern; so daß der
Gemeinde-Herrschaft später hieraus keine Kosten mehr entstehen.
Ansonsten soll der jetzige Müller alle festen und beweglichen Geräte; die Mühlsteine und alles;
was zum Mahlwerk gehört; auf seine Kosten anschaffen und herrichten.
Er oder seine Erben erhalten nach Aufgabe der Mühle von dem neuen Pächter diese Werte nach Gebühr
und nach Abschätzung durch einen unparteiischen Müller erstattet und durch Geld vergütet.
Die Kosten des Wohnhauses können meines Erachtens nicht hoch sein.
Es wird ein Holzhaus; von unten bis oben; und nachher mit Lehm beklebt.
Das alte Müllerhaus muß ohnehin abgerissen werden; denn die Mühle wird ein gutes Stück höher gesetzt.
Der andere Bau stand zu niedrig; bei Hochwasser wäre er unter den Rädern und man könnte nicht mahlen.
Der alte Bau ist nutzlos; eine solch ' elende Spelunke '; daß sich der Müller dort nicht aufhalten kann.
Sollte aber die Mühle; wie vorgetragen; nicht renoviert werden; so blieb sie in Ewigkeit im alten Zustand
und wird nicht ' hoher noch froher '.
Wenn aber die Gemeindeherren den Bau und die Wassezufuhr vornehmen und ausführen werden;
so kann der Müller auch eine bessere Pacht hieraus geben. Es liegt also an der Gemeinde-Herrschaft
diesen oder den anderen Weg gnädigst zu,erwägen und nach ihrem Gefallen zu handeln.
Johann von Bassy; Amtmann;     Christmann Müller

Die letzte nassauische Rechnung des Amtes Wellingen von 1631:
Nr.295 Innahm-Geld unstendig Wellingen
Item ist Christmann Müller, die gemeine Mahlmühle zu Wellingen uf ein Neuwes (= Neues) sechzehn Jahr lang verlassen (=überlassen) worden. Und ist das vierzehnte Jahr seiner Bestandnus. Liefert jährlich meinem gnd. Herrn zu ihrer vierten Teil zu einem Geld-Pfacht (= Geldpacht), 2 gulden 12 alb

 Bild 12666-1
Plan von Saarwellingen in der Herrschaft Criechingen von 1724
Roter Pfeil: Die 'obere Mühle', gelegen an der Straße nach Schwarzenholz
hinter dem Zusammenfluß von Ellbach (aus dem oberen 'Großen Weiher')
und Lohbach (aus dem unteren 'Kleinen Weiher')




 Bild 12666-2
Karte von Naudin und Denis von 1728-1739: (Ausschnitt aus: C07 Z06-04)
Veillingen (= Saarwellingen)
Gelber Pfeil: Standort der Oberen Mühle an der Straße von Saarwellingen nach Schwarzenholz




 Bild 12666-3
Karte von Naudin und Denis von 1728-1739: (Ausschnitt aus: C03 Z02-02)
Weillingen (= Saarwellingen)
Gelber Pfeil: Standort der Oberen Mühle an der Straße von Saarwellingen nach Schwarzenholz




 Bild 12666-4
Topographische Karte des Saarlandes(TKV 25) Ausgabe von 2001, (Ausschnitt)
Roter Kreis: Ungefährer Standort der ehemaligen Oberen Mühle an der Straße von
Saarwellingen nach Schwarzenholz zu Beginn des 18.Jahrhunderts



QUELLE:
Klaus Mayer: Ortsgesch.v.Saarw. in: Saarw.Nachrichten 34/88, 37/88, 6/91; 9/94
Klaus Mayer: Die Einwohner von Saarwellingen vor 1815; Nr. 641 und S.75
Klaus Mayer: Die Saarwellinger 'Obere Mühle' am Schwarzenholzer Weg, in: 'Unsere Heimat'
Gerd Weisgerber: Quellen und Beiträge zur Geschichte des Dorfes und der Herrschaft Saarwellingen,
in: Saarwellinger Nachrichten, Folge 20, März-April-Mai 1971
Klaus Mayer und Thomas Webers: Die Einwohner von Saarwellingen vor 1905, Nr.6325
in: Quellen zur Geschichte im Landkreis Saarlouis und angrenzenden Gebieten CD 12