5638  BLASS Gieß *
+ n.d 20.02.1635

oo ca.1616

5639  BLASS Kett *
+ vor 1634, Kurhof
(11278)Endres Blaß - (11279)Else N.

Weitere Nr.: 8131, 12787, 13523, 13619, 27027


KINDER: 
(13513)(6809)
(6761)(6393)
(6393)(4065)
(2819)Gertrud
     * ca.1616, Kurhof
    oo I: vor 1634, Hans Jacob Scheffer, S.v. Nikolaus S. und N.N. aus Obersalbach
    ooII: nach 1644, (2818)Johannes Nikolai Blass, S.v. Nikolaus B. und Margarethe Velten, Kurhof


WEITERE ANGABEN:
(5638)Name auch: Geiß, Geyß; seine Eltern sind unbekannt,
er nimmt nach seiner Heirat den Hausnamen Blass an. Es gibt Hinweise für eine zweite Ehe.
Als Erbe ist lediglich die Tochter Gertrud aktenkundig.

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Probsteiprotokolle Saarbrücken:
22.04.1625, 22/2403, Bl.320
Paulußen Hein zu Churhoven oo Catherine verk. an Blassen Gießen zu Churhofen oo Catharinen einen Garten zu Churhofen hinter Verkäuffers haus gelegen, wie Verkäuffer solchen von seiner Mutter Gerten seeligen ererbt ost für 42 gülden pro 26 alb.davon die 35 gulden 10 alb verstandener Herngült gezahlt und 6 gülden 16 alb vollends gehandreicht. und weil ein neuwer Zaum dazu vonnöten als ist Amptwegen Käuffern bewilligt worden einen Veldzaun diß malen darumb zu machen

31.03.1634, Blatt 75 R:
Blassen Gieß von Curhoven verpfändet zu Bezahlung Korns und anderer nötiger Schulden,
Scheffers Jakoben zu Obersalbach oo Gertruden eine Wieß vff Churhover Bann, die öberst
Möhlenbacher Wieß genannt. 23 Gülden Saarbrücker Währung.

Blatt 77-78:
Gesuch des Blassen Gieß an das Oberamt, offenbar durch einen kundigen Schreiber
geschrieben. z.T.wörtlich.
Gestrenger Woledl vnd Vester Großgünstiger Junckher, Hochgebitender Herr Oberamtmann
Vor vierzehn Tagen hab ich ahrmer mit Schulden bedrängter Man, meinen Zustand dem
löblichen Oberambt durch eingelegt Supplication vnderthenig zu erkennen gegeben,
und welcher gestalt ich nacher Curhoffen mich ehelichen an Blassen Cathrinen seeligen
vor 18 Jahren verheuratet darin eröffnet, als dass ich mein ganzes Patrimonium an die
vierdthal hunder gulden allda bei lebtagen des alten Endress Blassen respective meines
Schwehers seligen in die Haushaltung eingeworfen, die meisterschafft vf mich genohmen
in 400 f alter Schulden kommen, die Stiefkinder schwerlich neben der Schwiegermutter
seeligen erzogen, die alte Schulden zum Teil bezahlt und wiederum in newe Schulden
bei diesen schwirigen Zeit gerathen, vf absterben beider alsen das Hauß und die
Besserung von Blassen Nickeln sein halb Theil an mich gebracht, seine Schulden über die
100 gulden dagegen abzulegen vffgenohmen und eingestanden: dero vertröstung dz ich mich
hernechst an meiner hausfrawen seeligen güttern meiner avslag nach wiederumb zu ergreiffen,
vnd selbige meiner nothurff nach anzuwenden, bemächtiges und berechtiget sein sollte:
so befinde ich mich doch dz Contraria vnd Gegentheill, vnd daz in deme: dz mir meine
stieffkinder anizo, weder ahn äckern noch Wiesen zu eusserster nothurrft dz geringste
an zu greiffen nit gestatten wollen, habe also ein pferdt wegen gemachter Kornschulden
Neu Paulußen vor 5 rdlr zu vermeidung vncosten, bis zur abstatting seines vorgeliehenen gelts
übergeben müssen.
Vber dz habe ich vor Weib und Kind nicht ein Körnlein zu geleben, vnd dz noch mehr ist,
noch kein habern gesäet, auch kene mittel in händen Samhabern zu vberkommen, vnangesehen
ich also hart mit armuth vnd schuldenlast überfallen, So wöllen alle schuldtleuth izo dz
strenge recht an mir exequiren vnd bezahlt sein, Ingleichen die stiefkinder ihre versprochene
heurathsaussteuer, vngeachtet das vie und alle mobilien durch Krigsgewalt entzogen,
vollkömmlich haben, so zu dieser Kriegs Zeit zu geschehen vnmüglich ist, vnd da von hoher Obrigkeit
wegen, mir zu meiner vnd der meinigen vnderhaltung in dieser teuren Zeit, als auch zu vorstehender
habersath, etwas an Erbgütern zu verpfenden nicht vergünstigt vnd die Stiefkinder und schuldtleut
von ihrem vnmüglichen zumuthen abgehalten vnd mir dilation vnd vfschubgegeben werden solte, müßte
ich wider meinen Willen, (Gott weiß) von hauß und Hoff mich exitium begeben, vnd alles verlassen,
vnd also vff mein Patrimonium quittieren.
Deß wegen dan an Ew. Gestr.vnd V. mein abermalig vnderthenig seuffzendes vnd umb Gottes vnd
barmherzigkeit willen flehendes Pitten: die wöllen mir ahrmen man zu vorstehender habersaath vnd
vnderehaltung der meinigen, wegen meines ausgelegten Patrimonii nach nothurrft etwas ahnzugreiffen
vnd zu verpfänden vergünstigen vnd schlinigs expetition widerfahren zu lassen, die stiefkinder und
Creditores von ihrem praeposito vnd vnmüglichen beginnen abhalten, vnd zur abstattung geraume Zeit
ind vfschub benennen: Sonst sindt alle Herrensachen sambt contribution bezahlt worden
Ew. Gestr. vn V. vmb obrigkeitlichen Beystandt vndethenig anschreyendt.Supp: den 24.Martii 1634

Ew. Gestr. vn V.
vndertheniger Geyß Blaß von Churhoffen

Auf der Rückseite:
Demnach bei em Oberamt deß Supplicanten Inventura vndt zuebringen in seinem itzigen Haußstaht ersehen
und diesselbe neben anderm deswegen de (in erwegung diese Vogtei sonssten zu scheitern gehen muß)
Oberamts wegen bewilligt, daß ettwas nach gelegenheit der jetzt hohen angelegenen Notturft, verpfendet
und deßwegen bei der Probsteien dieses Decret zu künftiger Nachricht gelassen werde.
Datum Sbr, den 24.marty Anno 1634

B.Wölfflin

Ferner ist heut dato dem Supplicanten zu notwendiger vnderhaltung der seinigen erlaubt noch etwas
an liegendem gutt zu versetzen. Datom den 14.Juni 1634

B.Wölfflin

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14.Juni 1634, Blatt 108:
Blassen Geiß von Curhiven bekennt, zu Bezahlung von Korn vnd anderer Schulden verpfendt zu haben
Scheffers Hans Jacoben zu Obersalbach oo Gerdten 2 Stück Velder vff Curhoffer Bann gelegen eins vff
den Niederveldern.... das andere am Schwarzenholzer Weg. 11 gülden Sbr.W.

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20.02.1635, Blatt 130:
Blassen Geyß zu Churhoffen bekennt, demnach Er vermöge Obligation vnter dato dem 17.Marty 1629
dem Heinrich Beckher(NB: Dieser Schreiber, vielleicht der Schultheiß Wölfflin und nicht der klar
schreibende Registrator Andreae hat eine solche undeutliche Schrift, daß manchmal die Namen kaum
entziffert werden können!)
von Heußweiler 62 1/2 f bazen schuldig gewesen vnd ihme biß vff
vffkündigung einer oder andererseits zu Bürgen geben Duch Nikel zu Heußweiler vndt Blassen Nickell zu
Churhoffen, denselben auch zur Schadloshaltung ettliche liegende güter versetzt und versprochen,
da dasselb nicht genugsam, Sie in vbriges sein liegend gut biß zu endlicher bezahlung greiffen sollen,
und dann sich begeben, daß gedachter Heinrich Beckher sein ausgeliehen gelts vonäten gewesen, deßwegen
die bürgen und sie forters die vnderpfand angegriffen, welche durch Meyer und Gerichte des Collertaler
Hoffs an die seul gehenkt, endlich auch geschätzt vndt nach landtsbrauch den Bürgen überlieffer wollen,
gestallt dann heut dato allhier erschienen Hanß Velten löw jetziger Meyer des Cöllertaler Hoff,
item Karren Velten zu Herchenberg vndt Schweitzer Hans zu Niedersalbach, beiden Gerichtsschöffen
und die erbung vor den Probsteyen Siegelß hütern thun wollen, vndt aber sich zugleich beneben ihnen
angemeldet und erschienen sindt Scheffers Hans Jacob zu Obersalbach vnd Gertrudtseine eheliche Hfr,
des Blassen Geysen leibliche Tochter, welche begehren, daß ihnen solche Güter, wie sie hernach specificirt
subd, solten zu Handen geliefert werden, wollen sie obige Schuld sambt aller verstandenen Pension
vndt vffgeloffener vncosten bezahlen und solch gut dem Hauß zu Churhoffen zum besten In pfandschaft
behalten, dergestalt, van künftig der Gertraud Geschwistere ein oder mehr kommen solten und solch gut
wieder zu Hauß begehren würden, daß als dann Sie vndt ihr Man oder Ihre Erben gegen erstattung der
beschehenen auslagen von den Gütern abstehen vndt zu dem Hauß, damit die Vogtei erhalten werde,
lassen wolten und seind dieses die Güter, so in Pfandschafft stehen bleiben....folgen die Gründstücke
(auf Wiedergabe der Fluren wegen der allzuschlecht lesbaren Schrift hier verzichtet!)
...und ist die Summe dieser pfandschafft, darin auch zugleich des Meyers und Gerichte tagscosten
inbegriffen 80 fl 14 batzen 1 Kreuzer den Gulden zu 30 alb gerechnet und den Reichsthaler
per 22 1/2 bazen gerechnet

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PP 22/2408 S.67 vom 20.05.1665
Erschien Groß Theobalt von Bietschied, Gertraudt seine Hausfrau, sodann Johannes Nicolaj,
sonst der Blaß genannt von Churhoffen, Gertraud seine Hausfrau machen einen Tausch
Erstlich übergibt der Blaß und seine Hausfrau ihme, Groß Theobalden u.s. Hausfrau ihr
ererbten Anteil an dem Heimersgut zu Bietschied, sei es Haus, Hofgering, Gärten usw...
wie sie Blaßen Gertraudt von ihrem Vatter seel.Geyßen Blaßen ererbt.
Hingegen übergibt Groß Theobald und seine Hausfrau und Sohn Jacob ihm Blaßen 2 Fuder
Heuwachs deren eines bei der Neumühlen, das andere aber unten am Kirschhoff gelegen,
so ritteilt mit Quirins Erben von Hirtel wie besagtem Groß Theobalds Sohn Jacob
solche von seiner Mutter seel.ererbt. Groß Theobald gibt einen Nachschuß von 30 fl.

Kommentar:
Dieser Eintrag könnte ein Hinweis auf die Herkunft des Geyßen Blass sein:
das Heimersgut (oder Haimansgut?) in Bietschied

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QUELLE:
Klaus Mayer: Die Blass-Familien vor dem 30jährigen Krieg, in: "Unsere Heimat", Heft 2/1992, S.66 ff
Datenbank Eduard Pese: www.epese.de
Karl Ludwig Rug: Probsteiprotokolle Saarbrücken, LA Koblenz, Abt.22/2401 bis 2414
Wilhelm Sauer: Familienbuch Schwarzenholz