17110  MATHESEN Oster *
+ n.d.06.12.1622 u.v.d.26.04.1628

oo

17111  N. Merg *
+ vor Juni 1621

Weitere Nr.:


KINDER:
(8555)Margreth
   oo (8554)Velten Rüdershofer aus Dilsburg
Lorenz
    am 27.01.1614 noch ledig
   Er wird zu diesem Datum von Christmann Rüdershofer, dem Bruder seines angeheirateten Onkels
   Velten Rüdershofer, und seiner Frau Mergen adoptiert mit der Maßgabe beide zu versorgen,
   was er jedoch nach 3 Monaten aufgibt. Erwähnt auch am 26.04.1628
   oo n.d.08.02.1615, Ottilia N.
   + v.d.18.12.1630
Hein
    erw. am 08.02.1615 und am 06.12.1616 als noch ledig
Nickel
   erw. am 08.02.1615 als noch ledig und am 26.04.1628
   1630 ist er Bürger zu Saarbrücken
Endreß
   erw. am 08.02.1616 als noch ledig, und am 26.04.1628


Mögliche 2. Ehe mit N.N.:
Catharina
   oo vor 23.05.1617, Unbehends Matthis, Gerichtsschöffe in Völklingen
      Oster Matheßen von Walpershofen wird in einem Kaufakt vom 02.06.1621, (22/2402 Bl.263 R)
      als Stiefvater von Catharina bezeichnet


WEITERE ANGABEN:
(17110)Wohnhaft in Walpershofen; erw. in PP am 27.05.1592, 27.01.1614, 08.02.1615 und am 01.06.1622
Er hatte offenbar Grundbesitz so wie auch einen Verwandten in Sulzbach: Matthesen Wolff oo Elß


Probsteiprotokolle Saarbrücken

 Bild 17110-1
PP vom 27.05.1592, 22/2398, Bl.187, Teil 1
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 Bild 17110-2
PP vom 27.05.1592, 22/2398, Bl.187, Teil 2
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Freytags, den 6.xbris a.p.1616:(Inhaltlich)
Matthias Oster von Walpershofen und Merg seine Hausfrau sind alt geworden, wiewohl noch guten gesunden
Leibes und Verstandes. Doch können sie die Feldarbeit und die Herren frohnden nicht mehr tun.
Sie wollen Heinen, einen von ihren 3 noch lebenden Söhnen zu sich ins Hauß bestatten.
Er soll fürs erste auch nach seiner Verheiratung bei den Eltern wohnen, die ihm alles zur Nahrung
und Kleidung zue Ehren oder hantreich...bis inr der Eltern thodt, da alsdann sie junge Eheleute
aus der gantzen fahrenden haab, darunter auch Pfandschaffts gelt so vff Güter ausgeliehen von ihme
Ostern und Mariegen allein, vndt noch hinfort von ihnen möcht ausgeliehen werden, begriffen sein soll,
den noch unaußbestatteten zwei Söhne ist außbereitung gleich anderen außbestatten thun sollen, nehmlich
1 Pferd, 1 Kuh vnd ein Kalb, 2 Stück schwein, vnd 6 Schaaf, 1 beth vnd jede Haußraths ein Stück,
item ein Wagen mit Korn vnd ein Wagen mit haber im geströh, die übrige fahrende Haabe soll den Eheleuthen
erblich bleiben....Sie sollen davon die Schulden der Eltern zahlen, wiewohl zur Zeit keine vorhanden.
Sollte Hein bei Lebzeiten eines der Eltern sterben, so solle seine Wittwe, sie habe Kinder oder nicht,
im Hause unvertrieben bleiben, bis sie sich anderweits verheirate. Wenn Hein und seine Frau 6 Jahre lang
bei ihnen, den Eltern gewesen wären, sollten sie auch über die Außberatnis in der fahrenden Habe ein
Kindsteil haben. Von dem inzischen erworbenen sollten sie das dritteil voraus und im übrigen das Kindsteil
haben.
Mittwochs den 15.Jun a.p.1617
Ist diese Vermächtnus wiedersprochen worden von Hanß Büch zu Reittenhofen und den Unbehenns Erben
zu Fölklingen auß Ursach da sie in obberürter fahrenden haab Mitterben auch Osters Fraw das Hauß
nur ihr lebtag widdumsweiß zu führen, also diese Vermächtnus noch zur Zeitt vncräfftig.

Juni 1621, 22/2402, Bl.268:
Mattheßen Oster, er ist Witwer, kauft Grundstücke von Schneider Trentzen von Herchenbach oo Gertrud

Samstags de 1 Junij ao 1622
Erschien Velten Rüdershover zu Dilsperg eheliche Hausfrau Margreth mit beystand ihres Vatters
Mattheßen Osters zu Walpershofen, sodann Mattheßen Wolf zu Sulzbach beneben seiner Hausfrauwen
Elsen am andern Theil...
Es findet ein Gütertausch zwischen Sulzbach und Dilsburg statt.

26.04.1628, Bl.88R:
Weiland Mattheß Osters zu Walpershoven drey Söhn Nickel, Lorentz und Endreß bekennen für sich und im Namen ihrer Hausfrauen verkauft zu haben Jung Nickels Johann zu Sulzbach und Claren dessen Hfr. alles dasjenig, was Verkäuffer Vatter seelig an böschen auf Sulzbacher und St.Ingberter bännen gehabt und sie drei Brüder sambt ihrer Schwester Margrethen, als ihr Vatter solche den 6.Dezember 1622 Mattheßen Wolfen zu Sulzbach verkauft gehabt, wieder an sich gelöst und der eine Bruder Nickel unterdessen die Schwester Margreth ausgetauscht und ihr die Kohlwiese dafür gegeben. 40 Gülden bazen = 46 gulden 4 alb.

18.12.1630, 22/2405, Bl.105
Weil. Matthes Oster zu Walpershofen Sohn Nickel, jetzt Bürger zu Saarbrücken verkauft Peter Fuchs, Förster zu Sulzbach, Wwer. zu 2/3 sodann dessen Sohn Velten Fuchs oo Apollonia (Schneider) zu Sulzbach zu 1/3 alles dasjenige, was sein, Verkäufers, Vater sel. Matthes Oster an Wiesen und Feldern auf Sulzbacher Bann gehabt, wie auch in der Salzwiese auf Dudweiler Bann, wie der verkäufer Nickel und seine beiden Brüder Lorentz und Endreß. sowie die Schwester Marg. als es ihr Vater den 6.12.1622 Matthesen Wolff zu Sulzbach verkauft gehabt, an sich gelöst und der Verkäufer Nickel seine Schwester Marg. die kohlwiese für ihr Teil gegeben auch mit seinen beiden Brüdern Endreß, so jetzt zugegen und dann Lorentz, dessen Wwe. Ottilia auch erschienen, vermöge ihrer Bekenntnis einen Abtrag gemacht, mit Schaft, für 37 flbz = 42 fl 18 alb.


(17111) 1.Ehe: um 1572 mit Meyer Heintzen Peter von Walpershofen

QUELLE:
Karl Ludwig Rug: Probsteiprotokolle Saarbrücken, LA Koblenz, Abt.22/2401 bis 2414