2406 | KIEFER | Mathias | * |
+ 24.06.1694; Hüttigweiler |
(4812)Georgen Trenz - (4813)Elisabeth Mohr |
oo vor 1679 |
2407 | DIRINGER | Anna Katharina | * Gennweiler(?) |
+ nach 1712 |
(4814)Hans Diringer - (4845)Anna Oster(?) |
Weitere Nr.: |
KINDER get.in Illingen: (Kind Nr.1 nicht bei Gerber) (1203)Anna Barbara * ca.1678 Johannes * 11.10.1680; oo vor 1706 Angelika Alles; T.v.Anton A.; Oberkirchen; Hochgerichtsmeyer in Illingen + 15.09.1762; Illingen Trentz * 27.02.1682; + früh? Anna Margarethe * 09.01.1683; oo 23.11.1706 Illingen; Joh.Nik.Woll; Gennweiler Johann Konrad * 21.08.1687; + nach 1706 Johann Daniel * 30.10.1689 Caspar + 25.01.1690; Hüttigweiler als Kind Katharina * 11.11.1691; oo 24.01.1713 Illingen; Johann Jakob Kiefer; S.v.Johann Jakob Kiefer? |
WEITERE ANGABEN: 01.02.1679 TFR Illingen Mathias Kiefer ist zusammen mit Margarethe Diringer Pate bei dem Kind von Jakob Jochum und Anna Groß von Wemmetsweiler. (Erste Erwähnung von (2406)) ------ 30.05.1693 STADTARCHIV ST.WENDEL; St.Wendeler Gerichtsbuch; A 53; S.99: Matthis Kiefer von Hüttigweiler; Kläger; gegen Hans Weiskircher u.Adam Gessner; Meyer in Hüttigweiler; Beklagte Der Kläger klagt auf Zulassung zur Viehweide auf einem Flecken Erde nahe dem Bann Wemmetsweiler. Die Sache wird vertagt für einen Augenschein. Am 8.Juni entscheidet das Gericht (A 53; S.103-104); daß die Beklagten den Kläger zulassen müssen., ------ 24.06.1694 STERBEREGISTER ILLINGEN: 'Mathias Kiefer; ein Synodale; Hüttigweiler' ------ 20.04.1695 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.3; S.162-63: Eine Delegation der beiden Gemeinden Hüttig- und Raßweiler vereinbart in St.Wendel die Umwandlung eines Frondienstes für die Kirche in eine Geldleistung. Zur Hüttigweiler Delegation gehören 11 Personen; darunter die Witwe 'AnnaKat Kifferin'; Mathias Kiefers Witwe Anna Katharina Düringer. ------ 12.04.1696 STADTARCHIV ST.WENDEL; St.Wendeler Gerichtsbuch; A 53; 146-148: Hans Georg Zimmer; Schwager; und die Witwe Mathis Kiefer; Hüttigweiler; gegen Mathias Jochem; auch Einwohner von Hüttigweiler; Beklagter Matthis Jochem hatte ein Gartenhecke der Kläger einfach zertrampelt; weil sie den Weg auf seine Felder beim Mistausfahren versperrte. Er wurde zur Buße und Gebühren verurteilt und den Kosten einer neuen Hecke. Anm.: Das Attribut 'Schwager' ('peau frere') bezieht sich auf das, Verhältnis der Kläger untereinander. Hans Georg Zimmer war mit Margarethe Kiefer verheiratet; der Schwester von Mathias Kiefer. ------ 29.08.1702 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.121: Hans Georg Zimmer von Hüttigweiler; Kläger; contra Anna Katharina Kiefferin; Mattheis Kiefers sel. hinterlassene Wittib Hans Georg berichtet; daß vor etwa 15 bis 16 Jahren im Beisein des Meyers und Jeremias Jochems das Kiefersche Haus mit Stallung und Scheuer verlost und darüber ein Schriftstück aufgerichtet worden war. Danach sollte derjenige; der das unterste Haus erhielt (Hans Georgs jetzige Behausung) von dem 40 Taler erhalten; der das oberste erhalten würde. Nun stünden aber noch 20 Taler aus; um deren Auszahlung er um so nachdrücklicher bitte; als der Kieferin Eidam Nickel Jost zu den :'beschieks Leuten' Meyer Adam und Jeremias gesagt habe; wenn er den Schein sehen würde; 'selbigen zerreissen wollte' Die Beklagte Kiefferin; mit Beistand ihres Eidam Nickel und ihres Sohnes Johannes; bestreitet die Forderung. Der Kläger müsse bereits befriedigt sein; da er weder ihrem verstorbenen Mann noch ihnen selbst jemals das geringste abgefordert hätte. Darauf wiederholte der Kläger seine Darstellung und bat das Gericht; die Beklagten eine Quittung über die gezahlten 40 Taler vorlegen zu lassen. Die Beklagten gestehen; eine solche Quittung nicht zu besitzen; führen aber an; 'wann Klägers Praetension richtig; daß er bei Erbleichen ihres Vaters selig würde Ansuchung getan und nicht 15 bis 16 Jahre gewartet haben'. Zudem habe Mathias nicht den, geringsten Hinweis auf eine solche Schuld hinterlassen. Eine Entscheidung ist nicht protokolliert. ------ 28.01.1706 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.137-138: Ein 'Accord'; geschrieben von Adam Gessner in; selbst für diese Zeit; recht eigenwilliger Orthographie. 'Auff heuth dato den 28.Januarii 1706 hat des ehrsamen Matthes Kiefers hinterlassene Wittib wie auch mit den Kindern ihren Vertrach Mit einan Der geMacht mit hauß vnd ligentten götteren frögtten Auff dem Schpeicher vnd in dem felt vnd solle Nickel Jost das hauß behaltten vor hondertt vnd fönsisch reistaller es solle geMelter ihr tochtermann Nickel Jost daß halbe gutt bei dem hauß behaltten auch vor 99 reistaller daß ander halb gutt solle bleiben vor die andere drey kinder biß sie zu Ihren Jahren kommen. Auß dießem gutt behalt die mutter ein schtück wiesen in der rißwies gelegen. Vnd zwey gertten sthöcker einen in der dumben bey dem Rießhn bam daß ander in dem scheinbar gartten. Es solle auch Nickel Jost der Mutter zwey stchück Rinttfieg in dem stchtall halten., Es solle die Mutter auch 3 Maltter Korn von dem schwieger bekommen vnd auch 3 Maltter von der saat. Es sollen auch ein Jedes kint 2 Maltter Korn von dem schwieger bekommen vnd 4 Maltter Korn von der saat. Vnd solle Nickel Jost ihr tochtermann Auch 2 Maltter Korn von dem schwieger bekommen Neben seiner haußfrauwen teill. Es solle auch Nickel Jost seiner schwiger Mutter alle Jahr 2 faß Korn in daß habe gutt sehen. Vnd der daß andere halbe teill gutt braucht auch 2 faß Korn sehen soll was pfertt vnd Rintfich schwein vnd Mobillion ist haben sie selbst Mit einander gedeiltt. hierzu seintt betroffen worden Altz glaubhafftiche geZeichen Die Ehrsame Adam Geßener zuhr Zeit Meyer zu hittich vnd Raßweiller Mattes Jochem gerichts scheffen zu hittich vnd Raßweiller Jerremeias Jochem gerichts scheffen zu hittich vnd Raßweiller Cunratt Döringer wonhafftig zu Illingen hansgörg Zimmer wonhafftich zu huttichweiler Caßbar Jost wonhafftich zu ottelfangen. Es ligen zwey stchöcker wißen auff Nasawen stchoßen ahn den hittichweiller ban. Die sollen auch bey dießem guett bleiben. (Es folgen weitere Einzelheiten zu Landparzellen) ...Dies alles ist verwilligt worden vor dem AmptMan zu St.wendell welches die Kinder auch verwilliet haben., ------ 23.04.1710 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.134: Mathias Kiefers Witwe Anna Katharina ; Klägerin gegen Nickel Josten; ihren Tochtermann; Beklagter Die Witwe klagt; daß ihr Tochtermann; entgegen dem schriftlich vereinbarten Accord von 28.01.1706; nachdem er das Wohnhaus für 150 Reichstaler und das halbe Gut für 55 Reichstaler behalten dürfe; diesen anderen Halbscheid; der ihren drei Kindern sein und verbleiben solle; bis sie zu ihren Jahren kommen; nicht herausgebe und fordert ihn nun deshalb gerichtlich dazu auf. Nickel gibt zu bedenken; daß er zwar den Halbscheid einbehalten; dafür aber auch allerhand Beschwerung habe entrichten müssen; auch befürchte er; daß 'die Meyerin' (= seine Schwiegermutter) 'einem allein die Halbscheid des Gutes in die Hand spielen wolle'; wobei aber zu bedenken; daß ihm; Nickel; die Näherung(= das Erstkaufsrecht) zustehe; und fügt hinzu; er sei allenfalls bereit; ein Drittel des Halbscheids herauszugeben und die übrigen zwei zu teilen; bis die Kinder zu ihren Jahren kommen. Bescheid: Der Klägerin werden die drei den Kindern zugedachten, Teile 'adjudicirt' (wie im Accord vereinbart). Falls diese Halbscheid künftig verkauft werden solle; so steht dem Beklagten das Näherungsrecht zu. Auf diesen Bescheid folgt auf 4 Seiten der erneute Vergleich zwischen beiden Parteien; indem auf seiten der Klägerin ihr Sohn Johannes erwähnt wird (als Beistand); 'freiherrlich kerpischer Meyer zu Illingen' sowie ihre Tochter Anna Margarethe die Frau von Johann Nikolaus Woll von Gennweiler. ------ 14.11.1712 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.146-148: Erneuter; ausführlicher Vergleich zwischen Anna Kath. Kieferin; ihrem Sohn Johannes und ihrem Eidam Joh.Nickel Woll auf der einen Seite und ihrem anderen Eidem Nickel Jost auf der anderen; da der Vergleich von 1710 nicht eingehalten wurde. |
QUELLE: Hugo Gerber: Fam.Buch d.Pfr.Illingen Nr.2375; D.Zimmer: Schriftl. Mitteil.; K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr Illingen; S.123-125; 129 |