2406  KIEFER Mathias *
+ 24.06.1694; Hüttigweiler
(4812)Georgen Trenz - (4813)Elisabeth Mohr

oo vor 1679

2407  DIRINGER Anna Katharina * Gennweiler(?)
+ nach 1712
(4814)Hans Diringer - (4845)Anna Oster(?)

Weitere Nr.:


KINDER  get.in Illingen: (Kind Nr.1 nicht bei Gerber)
(1203)Anna Barbara
     * ca.1678
Johannes
     * 11.10.1680;
   oo vor 1706 Angelika Alles; T.v.Anton A.; Oberkirchen;
Hochgerichtsmeyer in Illingen
     + 15.09.1762; Illingen
Trentz
     * 27.02.1682;
     + früh?
Anna Margarethe
     * 09.01.1683;
   oo 23.11.1706 Illingen; Joh.Nik.Woll; Gennweiler
Johann Konrad
     * 21.08.1687;
     + nach 1706
Johann Daniel
     * 30.10.1689
Caspar
     + 25.01.1690; Hüttigweiler als Kind
Katharina
     * 11.11.1691;
   oo 24.01.1713 Illingen; Johann Jakob Kiefer; S.v.Johann Jakob Kiefer?

WEITERE ANGABEN:
  01.02.1679 TFR Illingen
Mathias Kiefer ist zusammen mit Margarethe Diringer Pate bei dem
Kind von Jakob Jochum und Anna Groß von Wemmetsweiler.
(Erste Erwähnung von (2406))
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30.05.1693 STADTARCHIV ST.WENDEL; St.Wendeler Gerichtsbuch; A 53; S.99:
Matthis Kiefer von Hüttigweiler; Kläger;
gegen
Hans Weiskircher u.Adam Gessner; Meyer in Hüttigweiler; Beklagte
Der Kläger klagt auf Zulassung zur Viehweide auf einem Flecken
Erde nahe dem Bann Wemmetsweiler.
Die Sache wird vertagt für einen Augenschein.
Am 8.Juni entscheidet das Gericht (A 53; S.103-104);
daß die Beklagten den Kläger zulassen müssen.,
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24.06.1694 STERBEREGISTER ILLINGEN:
'Mathias Kiefer; ein Synodale; Hüttigweiler'
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20.04.1695 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.3; S.162-63:
Eine Delegation der beiden Gemeinden Hüttig- und Raßweiler
vereinbart in St.Wendel die Umwandlung eines Frondienstes für
die Kirche in eine Geldleistung. Zur Hüttigweiler Delegation
gehören 11 Personen; darunter die Witwe 'AnnaKat Kifferin';
Mathias Kiefers Witwe Anna Katharina Düringer.
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12.04.1696 STADTARCHIV ST.WENDEL; St.Wendeler Gerichtsbuch; A 53; 146-148:
Hans Georg Zimmer; Schwager; und die Witwe Mathis Kiefer; Hüttigweiler;
gegen
Mathias Jochem; auch Einwohner von Hüttigweiler; Beklagter
Matthis Jochem hatte ein Gartenhecke der Kläger einfach
zertrampelt; weil sie den Weg auf seine Felder beim Mistausfahren versperrte.
Er wurde zur Buße und Gebühren verurteilt und den Kosten einer neuen Hecke.
Anm.: Das Attribut 'Schwager' ('peau frere') bezieht sich auf das,
Verhältnis der Kläger untereinander. Hans Georg Zimmer war mit
Margarethe Kiefer verheiratet; der Schwester von Mathias Kiefer.
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29.08.1702 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.121:
Hans Georg Zimmer von Hüttigweiler; Kläger;
contra
Anna Katharina Kiefferin; Mattheis Kiefers sel. hinterlassene
Wittib
Hans Georg berichtet; daß vor etwa 15 bis 16 Jahren im Beisein
des Meyers und Jeremias Jochems das Kiefersche Haus mit Stallung
und Scheuer verlost und darüber ein Schriftstück aufgerichtet worden war.
Danach sollte derjenige; der das unterste Haus erhielt (Hans Georgs jetzige Behausung)
von dem 40 Taler erhalten; der das oberste erhalten würde.
Nun stünden aber noch 20 Taler aus; um deren Auszahlung er um so
nachdrücklicher bitte; als der Kieferin Eidam Nickel Jost zu den :'beschieks Leuten'
Meyer Adam und Jeremias gesagt habe; wenn er den Schein sehen würde; 'selbigen zerreissen wollte'
Die Beklagte Kiefferin; mit Beistand ihres Eidam Nickel und ihres Sohnes Johannes;
bestreitet die Forderung. Der Kläger müsse bereits befriedigt sein; da er weder ihrem verstorbenen
Mann noch ihnen selbst jemals das geringste abgefordert hätte.
Darauf wiederholte der Kläger seine Darstellung und bat das Gericht; die Beklagten
eine Quittung über die gezahlten 40 Taler vorlegen zu lassen.
Die Beklagten gestehen; eine solche Quittung nicht zu besitzen;
führen aber an; 'wann Klägers Praetension richtig; daß er bei
Erbleichen ihres Vaters selig würde Ansuchung getan und nicht
15 bis 16 Jahre gewartet haben'. Zudem habe Mathias nicht den,
geringsten Hinweis auf eine solche Schuld hinterlassen.
Eine Entscheidung ist nicht protokolliert.
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28.01.1706 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.137-138:
Ein 'Accord'; geschrieben von Adam Gessner in; selbst für diese Zeit;
recht eigenwilliger Orthographie.
'Auff heuth dato den 28.Januarii 1706 hat des ehrsamen Matthes
Kiefers hinterlassene Wittib wie auch mit den Kindern ihren
Vertrach Mit einan Der geMacht mit hauß vnd ligentten götteren
frögtten Auff dem Schpeicher vnd in dem felt vnd solle Nickel
Jost das hauß behaltten vor hondertt vnd fönsisch reistaller
es solle geMelter ihr tochtermann Nickel Jost daß halbe gutt
bei dem hauß behaltten auch vor 99 reistaller daß ander halb gutt
solle bleiben vor die andere drey kinder biß sie zu Ihren Jahren kommen.
Auß dießem gutt behalt die mutter ein schtück wiesen in der
rißwies gelegen. Vnd zwey gertten sthöcker einen in der dumben
bey dem Rießhn bam daß ander in dem scheinbar gartten.
Es solle auch Nickel Jost der Mutter zwey stchück Rinttfieg in
dem stchtall halten.,
Es solle die Mutter auch 3 Maltter Korn von dem schwieger
bekommen vnd auch 3 Maltter von der saat.
Es sollen auch ein Jedes kint 2 Maltter Korn von dem schwieger
bekommen vnd 4 Maltter Korn von der saat.
Vnd solle Nickel Jost ihr tochtermann Auch 2 Maltter Korn von
dem schwieger bekommen Neben seiner haußfrauwen teill.
Es solle auch Nickel Jost seiner schwiger Mutter alle Jahr
2 faß Korn in daß habe gutt sehen.
Vnd der daß andere halbe teill gutt braucht auch 2 faß Korn
sehen soll was pfertt vnd Rintfich schwein vnd Mobillion ist
haben sie selbst Mit einander gedeiltt. hierzu seintt betroffen
worden Altz glaubhafftiche geZeichen Die Ehrsame Adam Geßener
zuhr Zeit Meyer zu hittich vnd Raßweiller
Mattes Jochem gerichts scheffen zu hittich vnd Raßweiller
Jerremeias Jochem gerichts scheffen zu hittich vnd Raßweiller
Cunratt Döringer wonhafftig zu Illingen
hansgörg Zimmer wonhafftich zu huttichweiler
Caßbar Jost wonhafftich zu ottelfangen.
Es ligen zwey stchöcker wißen auff Nasawen stchoßen ahn den
hittichweiller ban. Die sollen auch bey dießem guett bleiben.
(Es folgen weitere Einzelheiten zu Landparzellen)
...Dies alles ist verwilligt worden vor dem AmptMan zu
St.wendell welches die Kinder auch verwilliet haben.,
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23.04.1710 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.134:
Mathias Kiefers Witwe Anna Katharina ; Klägerin
gegen
Nickel Josten; ihren Tochtermann; Beklagter
Die Witwe klagt; daß ihr Tochtermann; entgegen dem schriftlich
vereinbarten Accord von 28.01.1706; nachdem er das Wohnhaus für
150 Reichstaler und das halbe Gut für 55 Reichstaler behalten
dürfe; diesen anderen Halbscheid; der ihren drei Kindern sein
und verbleiben solle; bis sie zu ihren Jahren kommen; nicht
herausgebe und fordert ihn nun deshalb gerichtlich dazu auf.
Nickel gibt zu bedenken; daß er zwar den Halbscheid einbehalten;
dafür aber auch allerhand Beschwerung habe entrichten müssen;
auch befürchte er; daß 'die Meyerin' (= seine Schwiegermutter)
'einem allein die Halbscheid des Gutes in die Hand spielen wolle';
wobei aber zu bedenken; daß ihm; Nickel; die Näherung(= das Erstkaufsrecht) zustehe;
und fügt hinzu; er sei allenfalls bereit; ein Drittel des Halbscheids herauszugeben
und die übrigen zwei zu teilen; bis die Kinder zu ihren Jahren kommen.
Bescheid: Der Klägerin werden die drei den Kindern zugedachten,
Teile 'adjudicirt' (wie im Accord vereinbart).
Falls diese Halbscheid künftig verkauft werden solle;
so steht dem Beklagten das Näherungsrecht zu.
Auf diesen Bescheid folgt auf 4 Seiten der erneute Vergleich
zwischen beiden Parteien; indem auf seiten der Klägerin ihr
Sohn Johannes erwähnt wird (als Beistand); 'freiherrlich
kerpischer Meyer zu Illingen' sowie ihre Tochter Anna Margarethe
die Frau von Johann Nikolaus Woll von Gennweiler.
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14.11.1712 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.146-148:
Erneuter; ausführlicher Vergleich zwischen Anna Kath. Kieferin;
ihrem Sohn Johannes und ihrem Eidam Joh.Nickel Woll auf der
einen Seite und ihrem anderen Eidem Nickel Jost auf der anderen;
da der Vergleich von 1710 nicht eingehalten wurde.

QUELLE:
Hugo Gerber: Fam.Buch d.Pfr.Illingen Nr.2375; D.Zimmer: Schriftl. Mitteil.;
K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr Illingen; S.123-125; 129