2410  KLEIN Stephan *
+ vor 1687

oo vor 1645

2411  PAULUS Elisabeth *
+ vor 1680
(4822)Theysen Paulus - (4823)N.Klein?

Weitere Nr.: 4974


KINDER:  (Kind Nr.1 in EKB Ottweiler, die anderen in TFR St.Wendel genannt):
Jakob
     * 11.03.1645 P: Jakob Bach, Raßweiler; Bast Kiffer, Illingen, Anna Marg. Schweitzer, Ottweiler
   oo vor 1682; Anna Magdalena Hansenmerten

(2487)Maria   (im KB St.Wendel sind 3 verschied.Taufdaten angegeben)
     * 19.11.1651; P: Bartholomäus N., Uchtelfangen; Katharina Wagner; T.v.Theys W., Wemmetsweiler
     * 26.11.1652; P: (wie vor; Patin jedoch: Maria Wagner)
     * 12.05.1653; P: (wie vor; Patin jedoch: Katharina Wagner);
   oo vor 1677, (2486)Theobald Becker, S.v Nickel Becker und Maria N. von Wemmetsweiler

Johann Conrad
     * 25.03.1653; P: Johann Veit aus Gennweiler; Conrad König; Anna Osterin aus Raßweiler
     + 27.09.1693; ledig

(1205)Ottilia
   oo vor 1675 mit (1204)Johann Meiser

Johann Daniel
   oo Katharina Streger; T.v.Nikolaus S.; Meyer in Illingen
     1672 ist er Pate in Illingen
     + 14.04.1695;


WEITERE ANGABEN:
(2410) Wohnhaft vor 1645 in Wemmetsweiler
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Mögliche Vorfahren:
12.02.1615, REFORMIERTES HEIRATSREGISTER ZWEIBRÜCKEN:
Lorenz Klein; Schuster zu Illingen; Elternangaben fehlen; heiratet Anna Maria Klein.
T.d.verstorbenen Stefan K.und der Katharina Allgauer; Zweibrücken
Anmerkung von K.G.Jochum:
Dieser Lorenz Klein könnte das Bindeglied sein zwischen dem seit 1645 in Wemmetsweiler nachweisbaren Stephan Klein; der von außerhalb zugewandert war und der bis 1613 in Wemmetsweiler nachweisbaren Familie Klein. Oster Klein von Wemmetsweiler gibt 1613 an; daß er noch Geschwister hat; ohne Genaueres mitzuteilen. Unter den bis 1630 getauften Kindern des Lorenz Klein gibt es allerdings keines auf den Namen Stephan.
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10.05.1670 GERICHTSBUCH D. PFARR- UND OBERKEIT ILLINGEN. Bl.118R-120:
Stephan Klein von Wemmetsweiler; Kläger
gegen
Nickel Müller; ohne Ortsangabe
Stephan sagt; Nickel habe ihn 'vor gemein geschulden' und des Landdiebstahls bezichtigt. Nickel antwortet er habe Stephan nur gefragt; warum er den Zaun weiter setze als er mähe? Dann beklagt er sich seinerseits; daß Stephan ihn einen Dieb und Schelm genannt habe; das solle Stephan ihm erst beweisen. Und schließlich behauptet Nickel; er könne Stephan selbst einen Diebstahl nachweisen. Nickel erzählt nun; er sei im letzten Winter mit Stephan nach Albesweiler Wein holen gefahren. Dort habe Stephan vom Wagen der Wirtin ein Blei abgebrochen; wobei ihn die Wirtin ertappte. Das wolle er beweisen mit den Fuhrleuten von damals; nähmlich Beckers Eidem von Wemmetsweiler umd Heinrich von Wemmetsweiler sowie Hans Nickel Feuteler (von Gennweiler). Außerdem habe Stephan von einem Ottweiler Bürger namens Joes Jost; der einmal bei Stephan über Nacht geherbergt habe, ein Gewehr bekommen, das er eine Zeitlang besessen und neu habe schäften lassen. Erzählt habe Stephan aber; daß er das Gewehr 'in seiner Häument' (Heimat?) gekauft habe. Schließlich habe Stephan das Rohr ohne 'eine ergältnus' wieder zurückgeben müssen. Stephan antwortete; er wolle mit Hans Jakob, Beckers Eidem; und Heinrich beweisen; daß Nickel ihm Landdiebstahl vorgeworfen habe. Erst auf diesen Vorwurf hin habe Stephan gesagt; wenn Nickel das sage; lüge er wie ein Dieb und Schelm. Der Meyer und zwei Schöffen hätten bei einem Augenschein festgestellt; daß der Zaun um mehr als Schuhbreite auf seinem Grund gestanden. Was nun das Blei angehe; so gestehe er; Stephan; einen Nagel aus dem Blei herausgebrochen zu haben; aber nicht das Blei selbst; das habe erst die Wirtin selbst abgebrochen. Und selbst wenn er das Blei abgebrochen hätte; so sei das doch eine so geringfügige Sache; daß man ihm deswegen keinen Diebstahl 'aufmessen könne'. Das Rohr (Gewehr) habe er 'im Wadenbruch' und fast Jahr und Tag im Haus gehabt und neu schäften lassen. Als Joes Jost bei ihm war und ihm dafür ein Maß Wein bezahlt und einen weiteren halben Taler fürs Schäften versprochen habe; sobald er etwas damit geschossen; habe er ihm das Gewehr gegeben; aber bis dato noch nichts bekommen. Er bestreitet vorgegeben zu haben; daß er das Gewehr gekauft habe. Dann beginnt die Anhörung der Zeugen.
Als erster Zeuge wird Beckers Eidem angehört. er bestätigt; daß Nickel Müller, dem Stephan Klein Landdiebstahl vorgeworfen habe; worauf Stephan gesagt habe; wenn er das sage so lüge er wie ein Dieb und Schelm. Auch bei der Weinfuhre nach Albesweiler sei er dabeigewesen. Da sei Steffen in der Früh mit einer Axt in den Stall gegangen und bald darauf habe er ein Pochen gehört und gleich darauf ein großes Geschrei von der Wirtin. Da habe er; der Zeuge; die Wirtin gefragt; warum sie so kreische. In dem Moment sei Steffen in der Tür erschienen und habe gesagt; 'es geht über mich; ich habe einen Nagel aus dem Blei gezogen; darüber hat mich die Frau ertappt und tut deswegen so übel.' Was das Rohr anbelange; so könne er das bestätigen; was Nickel gesagt habe.
Der zweite Zeuge (Name fehlt) bestätigt Beckers Eidem in allen Punkten; fügt zum dritten Punkt (das Gewehr) aber hinzu; Steffens Sohn (Name fehlt) solle gesagt haben; sein Vater habe das Rohr in 'seiner Häumendt' gekauft; während Stephan selbst es stets im Wadenbruch gefunden haben wollte. Danach schließt das Gericht die Beweisaufnahme.
Es entscheidet; das Nickel Müller öffentlich vor der Gemeinde dem Stephan Klein Abbitte dafür tun muß; daß er ihm Landdiebstahl vorgeworfen habe; was nachweislich falsch war. Zudem habe sich Nickel damals gegen den Augenschein, durch Meyer und Schöffen am Zaun gewehrt. Da Stephan aber bald 'Repressalien gebraucht' und zurückgescholten habe; sollen sich beide die Gerichtskosten eilen. Nickel Müller wird unter Androhung eine Leibstrafe gewarnt; solch unnötigen Zank künftig bleiben zu lassen.
Weil Stephan; wie er selbst zugibt; unbefugterweise 'ein Blei' abgebrochen habe; muß er dem Gericht eine Mahlzeit bezahlen. Und weil er das gefundene Rohr nicht der Obrigkeit angezeigt habe; sondern es; unter dem Vorwand; er habe es 'in seiner heumendt' gekauft; habe er verhehlen wollen; wird er in 3 Gulden Frevel verwiesen.
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1680 LHA Koblenz; 53 B 2429; S.5ff; zit.n.R.Kirsch; WEMMETSWEILER HEIMATBLÄTTER 1991; S.61-66:
Undatierte Aufstellung Johann Daniels von Kerpen über seine Güter in den Herrschaften Illingen und Lixingen; gegliedert nach Dörfern und Haushalten; darin:
Steffen Klein; Wittmann in Wemmetsweiler; hat noch 2 Kinder bei sich; deren eines verheiratet.
Mobilien: ein Pferd; 2 Kühe; 1 jähriges Kalb
Anm.v.K.G.Jochem:
Von den 5 bekannten Kindern Stephans waren 3 verheiratet (soweit bekannt); zwei nachweislich vor 1680; nähmlich Johann Daniel und Ottilie. Da Johann Daniel wahrscheinlich in den Haushalt des damaligen Hochgerichtsmeyers von Illingen heiratete und über dessen einziges Kind Katharina erbte; Ottilie und ihr Mann Johann Meiser aber erst später ein Haus kauften; dürften letztere, noch bei Stephan Klein gewohnt haben.
Das zweite Kind könnte sein späterer Haupterbe Jakob gewesen sein; dessen erstes Kind erst 1682 getauft wurde.
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29.10.1687 GERICHTSBUCH DER PFARR- UND OBERKEIT ILLINGEN. Bl.120 R:
Johann Daniel Klein hat mit Consens seiner Frau Katharina seinen Erbteil von seinen Eltern Stephan Klein und Elisabeth Paulus seinem 'lieben Bruder Jakob Klein' und seiner Hausfrau Anna Magdalena für 9 Reichstaler verkauft und bar erhalten.


QUELLE:
KB Illingen;
KB Ottweiler;
KB St.Wendel; SFK Bd.4;
K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen; S.297-299; 301;
H.Gerber: Fam.Buch d.kath.Pfr.Illingen v.1689-1880; Nr. 2550
Uwe Eduard Schmidt: Fam. Klein aus Illingen in: IDSFK 107