4664  HABEN Peter * ca.1600
+ nach 1664
(9328)Michel Hafen - (9329)Walburga N.

oo

4665  N. Maria *
+

Weitere Nr.:


KINDER: 
(2332)Johannes
   oo 1662; (2333)Anna Creutz
Elisabeth
 erw. 1663
Apollonia
   oo 22.06.1653 St.Wendel; Jakob Löw; S.v. Wendel Löw; Hutmacher

WEITERE ANGABEN:
Bauer; Schöffe; Kuhirt
26.04.1632 EMPFANGSPROTOKOLL; Bl.262:
Haffen Peter; Rech Peter; Haffen Franzen Frau; diese drei sollen ihrer Vater und Mütter
Güter empfangen; tut jedem ein Herrenrecht (3); ist begnad worden.-
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1633 EMPFANGSPROTOKOLL; Bl.267R:
Haffen Michels Peter soll sich seines Vaters Haus erben lassen
(sonst droht ein Gerichtsstrafe).
Genaueres über Peters Widerstände gegen dieses Erbe ist nicht bekannt.
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03.10.1633 STADTARCHIV ST.WENDEL; A57; S.223-24:
Der Schultheiß und Kirchenpfleger Leonard Dahm zeigt Haffen Michels sel.Erben an; nähmlich Peter Haffen;
Haffen Franz sel.Witwe Margarethe und Haffen Ursel; wegen ausstehender,
Kirchenschulden von 30 Gulden zu einem jährlichen Zins von 3 Gulden.
Er legt außerdem einen Vermögensbrief von 1599 vor
(dem vermutl.Todesjahr von Haffen Hans) über 16 Gulden;
'und noch 13 Gulden 15 alb'; und die Schulden für Korn über
6 Gulden; was zusammen 36 Gulden 23 alb ergebe.
An Stelle des Geldes das sie offenbar nicht aufbringen können;
bieten die Erben Pfänder an; einen Wagen Heu; ein mageres Feld
einen Garten; einen Morgen Feld usw. Der Kirchenpfleger
Johann Dahm nimmt die Pfänder an.
Bei dieser Gelegenheit lassen Ursel und Margarethe; im Namen
ihrer selbst und ihrer Kinder und Erben; ihrem Bruder Peter
die Behausung samt Scheuer; Garten u.a. beim Haus erblich zu;
unter der Bedingung; daß Peter ihnen beiden oder ihren Erben
7 Gulden pro Partei; also 14 Gulden insgesamt; bis Martini entrichte.
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03.10.1633 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.5; S.26:
Obligatio Haffen Michels Erben von Urweiler und Verschreibung
unten benannter Güter über 3 Gulden alter Gulden und 3 Gulden
hinterständiger Pension; Anno 1633 den 3 8bris.,
Condidites Minheim notarius.
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10.06.1634 EMPFANGSPROTOKOLL; Bl.271:
Haffen Michels Peter und sein Frau Mareigen verkaufen an
Lothar Lethig und seine Frau Katharina ein Wiesenstück.
Rückseite: Heute hat Hans Burgk; Becker zu Urweiler; und seine
Frau Walburga Haffen Michels Peter und seiner Frau Marien sein
Wohnhaus mit seiner Zugehör und aller Beschwerung abgekauft für 64 Gulden.
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1643 LHA Koblenz; 1C/9111?:
'Schneiders Hanß; hanß Weisgerber und Schwanen Thomas;
alle drei Geschwäger; beisammen in einem Haus gesessen;' (und haben eine
Bewohnerliste des Dorfes Urweiler für das Jahr 1643 zusammengestellt: 7 Personen)
darunter: Haffen Peter.
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18.02.1653 STADTARCHIV ST.WENDEL; A72; S.10:
Haffen Peter erhielt als Kuhhirt für 1652 einen Jahreslohn von
11 Gulden 16 alb; und für 'die Steuer des Hauszinses'(?)
2 fl 6 alb
Seite 13: Hafen Peter erhielt als Kuhhirte den Jahreslohn für 1652;
nähmlich 6 Malter und 1 Faß Korn. (erhielt er Geld und Korn?),
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(1657) LHA Koblenz; 1 C/9111; Bl.768:
Der Schultheiß im Namen der Kirche; Kläger
contra
Haffen Peter von Urweiler; Beklagter
Der Kläger exhibiert Extract Protokolle de Anno 1633; kraft
welchem erscheint; daß Haffen Michels selig Erben der Kirche eine gewisse Schuld
von 30 Reichstalern und von vielen Jahren hero hinterständige Pensionen schuldig worden;
und Beklagter dazumal vor Gericht in die Schuld eingestanden und gutwillig
angenommen. Begehrt Herr Kläger deren Bezahlung mit Abtrag.
Der Beklagte beklagt sich; die Unterpfände seien veräußert und
andernorts hingekommem; könne also inskünftig sich der Schuld
nicht unterfangen noch Pensiones zahlen.
Bescheid: Weil aus dem Protokollauszug erscheint; daß der
Beklagte sich vor diesem im April 1633 der Kirchenschuld angemaßt;
und der Kirche scheinende Pensiones hinfort abzurichten auch angenommen;
dagegen ihm; Beklagten; alle väter- und mütterlichen Erbgüter; nichts ausgeschieden; mit,
aller Nutzbarkeit zu genießen übertragen worden; also lassen es
die Herren Gericht bei allsolchem und vorigem Bescheid auch
annoch bewenden; und verweisen den Beklagten in heutige
Tagkosten.
Der Beklagte Haffen Peter ist mit diesem Bescheid nicht zufrieden und appelliert gegen ihn.
Am Ende: ' Die Sache ist uffgestalt; bis der Herr Schultheiß
selbst dabei sein kann' d.h.der Kläger wurde vertreten und wäre
im übrigen auch Vorsitzender dieses Hochgerichts gewesen.
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24.04.1657 LHA Koblenz; 1 C/9111; S.772:
Anton Haab von Urweiler hatte Hans Lauxen sel. Behausung in der Obergasse
gekauft und sie dann Haffen Peter von Urweiler und
seiner Frau Maria verkauft für 46 Reichstaler; offenbar im
Zusammenhang mit der oben genannten Kirchenschuld; 'und solche
(= Taler) das halbe Teil an guten groben Sorten; und das die
Kirchenschuld; so sich an 70 Gulden belauft (einschl.der Zinsen)
jährlich bis zur Ablegung des Kapitals verpensionieren solle.
Derowegen er; Anton sich und die Seinigen solcher Behausung
enterbt.'
Am 24.Mai aber; genau einen Monat später; hat der Schumacher
Johannes Schwan; als nächster Verwandter des Verkäufers Anton Haab;
diese Behausung abgetrieben und Haffen Peter die Angabe
wiederum 'erschossen'; also die 46 Taler zurückgegeben.,
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11.02 1658 STADTARCHIV ST.WENDEL; A 48; S.2:
Hafen Peter von Urweiler klagt; als man des (Nachrichter-)
Meisters Haus in Urweiler baute; habe man Steine von seinem verfallenen
alten Haus geholt (das früher dem Nachrichter von damals gehört hatte.
Er bittet daß ihm diese Steine bezahlt würden; und erhält daraufhin 3 Gulden.
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06.05.1658 STADTARCHIV ST.WENDEL; A 48; S.5:
Haffen Peter wird als Kellereischöffe von Urweiler genannt.
(26.1.)1664 LHA Koblenz; 1 C/9111; S.1131:
Haben Peter von Urweiler; alt ungefähr etliche 60 Jahr; wird
als Zeuge angehört.
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26.01.1664 LHA Koblenz; 1 C/9111; S.1130:
Anton Haab von Urweiler; Kläger;
gegen
Haben Michels Peter; Beklagter
Anton behauptet; Peter habe ihm vorgeworfen; er 'helfe ihm sein
gut vertun'; und habe ihn 'eine bestgen' und 'Bastard' gescholten,
worauf er ihn einen 'Schelm' genannt habe.
Der Beklagte Peter gesteht; daß 'Klägers Mutter oder Vater helfen;
sein Gut zu verfressen' und wiederholt dabei seine Vorwürfe.
Bescheid: Der Beklagte wird als ein Anfänger des Streites
und weil er den Kläger einen 'Bastard' und 'Gütervertuer'
gescholten; in 2 Gulden Frevel und die Tagkosten verwiesen.
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1671/72 PFARRARCHIV ST.WENDEL; KR Bd.12; S.93:
'Michel Weber wegen Haffen Cleßges Wittib modo Haffen Peter
von 30 fl.; so abgelegt.'
(Am Rand: Das Capital soll wieder angelegt werden)

QUELLE:
K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen; S.204-206; 209-210