4674  BIELEN Peter *
+ zw.1617 und 1619

oo vor 1599

4675  N. Margarethe * um 1562
+ nach 18.03.1634

Weitere Nr.: 9154, 9538, 9714, 9778, 10178


KINDER: 
Fabian
    erw. 1623 - 33, Rinderhirte in Hüttigweiler
  oo Else Schumacher, erw. 1625, (Wwe v. Jakob Mühlenbacher?), T.v. Oster S. und Ottilie N.

(5089)(4889)
(4857)(4769)
(4577)(2337)
Anna
  oo vor 18.03.1634, (2336)Claus Naumann aus Namborn
   + nach 1671, Namborn

Nickel
    erw. 1625, Hüttigweiler


WEITERE ANGABEN:
(4674)
1517 und 1537 wird in Hüttigweiler das Bülen oder Ballen Schaftgut genannt, 1537 im Mitbesitz von "Ballen Erben"

Er wird erwähnt zw. 1599 und 1617 in Hüttigweiler; wahrscheinlich war er Rinderhirte; Vetter von Caspars Barthel

(err.vor 1599), Pfarrarchiv St.Wendel, Bd.18, S.296:
Dieter Zimmermann bezeugt, als ältester Schöffe des Hofes Hüttigweiler, dass vor nunmehr 20 oder mehr Jahren
Bielen Peter und seine Frau Margreth von Krieger Heinrich von Merchweiler, (1610 oo mit Anna N.), ihrem Schwager, erblich erkauft hatten alles und jedes, was was er, Heinrich, an Haus und Hof und Erbgütern allhie zu Hüttigweiler ererbt gewesen. nichts vorbehalten, für 57 Gulden (Nachtrag im Gerichtsbuch vom 06.11.1619)

1605, StA St.Wendel, A 58, S.26:
Casiackengeldliste für das Amt St.Wendel (Landsteuer):
Bole Peter von Hüttigweiler zahlt 7 alb, den niedrigsten Betrag von allen bewohnern der Meierei

1616, Amtsprotokoll, S.66:
Beitragsliste für die neue Kapelle zu Hüttigweiler:
Bielen Peter von Hüttigweiler zahlt einen Gulden, am wenigsten von allen, wenn man einmal davon absieht, daß Dieter Leineweber unter ihm ganz ohne Betragg da steht

13.09.1617, Pfarrarchiv St.Wendel, Bd.7, S.190:
.....Es hat auch Osters Trenz und sein Bruder (Name fehlt) den drei Creditori für, die 290 Gulden; so noch hinterständig zu bezahlen sind; zum Unterpfand eingesetzt stipulate manu (= zur Hand des Gläubigers) zu Haus und Hofgering und Erbgüter; so mit Bielen Peter abteilig sind.....


Mögliche Vorfahren:
1576 Gerichtsbuch der Pfarr- und Oberkeit Illingen, Bl.286 R:
Belen Thomasen Sohn, Andresen Witwe und Schäfer Cuntzen Frau verkaufen für 10 Gulden ihre Anteile an Chonen Gut in der Herrschaft Illingen an Chonen Nickel von Merchweiler und Bor Heinrich von Raßweiler.
Anmerkung K.G.Jochum:
Das Komma im Original zwischen "Sohn" und "Andreas" legt drei Verkäufer nahe. Möglicherweise ist dieses Komma ein Versehen gewesen; dann wären es zwei Verkäuferinnen die auch besser durch 10 zu teilen sind.

Bielen Hans, erw. am 02.06.1595 als Haushaltungsvorstand in Hüttigweiler (LA Sbr, 22/2673, Bl.11)
+ vermutl. vor 1600, Hüttigweiler?

06.10.1616, Pfarrarchiv St.Wendel, Bd.18, S.290:
Johannen Sunna hat vor etlichen Jahren den gebührenden Teil eins Gartens in der Nähe ihres Hauses ertauscht von dem alten Bielen Hansen und Bartholomäus (= Caspars Barthel).


(4675)
20.09.1612, Pfarrarchiv St.Wendel, Bd.18, S.820:
Die Zeugin Margarethe Biel zu Raßweiler(!) gibt an , etwa 50 Jahre alt zu sein; ihr Hauswirt (Peter Biel) sei mit des Klägers Vater (der Vater ist Caspars Barthel) "geschwestriget Kinder" gewesen.

07.05.1616, Pfarrarchiv St.Wendel, Bd.7, S.176:
Die Zeugin Margarethe Biel von Hüttigweiler gibt an, etwa 50 Jahre alt zu sein; ihr Mann Peter Biel sei ein entfernter verwandter von Christman Wagners Frau Eva (vergl. Reg. BACH)

1619, nächst vor Joh.Täufer, Pfarrarchiv St.Wendel, Bd.18, S.293:
Rauschen Nickel von Hüttigweiler und Hans Conen von Exweiler und seine Frau Eva, alle zu Hüttigweiler wohnhaft, haben von Bielen Margarethe daselbst einen Garten für 26 Gulden gekauft.
Anmerkung K.G.Jochem: Dieser Steinbar-Garten taucht 1706 als "Scheinbar"-Garten im Besitz von Mathias Kiefers Witwe wieder auf

(undatiert) Amtsprotokoll, S.49:
Bielen Mergen ist Zeugin des Beklagten Dieter Leineweber in einer Verhandlung gegen Ottilie Bach, deren Mann Mergen jedoch als Zeugin ablehnt, weil er "streitig Vnwörter sachen mit ihr " habe.
Anmerkung K.G.Jochem: Das Protokoll ist zwar eingeheftet hinter Nov. 1619, aus der Beteiligung des Bürgen Schor Chöngen, der im Mai 1618 bereits tot war, ergibt sich jedoch eine Datierung vor (1618)

06.02.1620, Amtsprotokoll, S.59:
Die Klägerin Bielen Mergen klagt, daß der Beklagte Schneiders Hans vor etwa 7 Jahren ein Stück Land in Reuelbach am Heinweg eingenommen, dessen sie sich hiebevor vielfältig beklagt, Beklagter aber davon nit abstehen wolle. Da die Schöffen den Augenschein darüber eingenommen, begehrt Klägerin, diese abzuhören und Beklagten anzuhalten, das Land wieder folgen zu lassen.
Beklagter sagt, er habe das strittige Geländ in guter possession, verhofft, dabei gehandhabt zu werden.
Klägerin begehrt, neben den Schöffen auch Rauschen Nickel abzuhören, der sagte, daß "das strittige Land nit vffn verteilet". Außerdem sei sie der allegierten ruhigen Possession ungeständig, da sie allezeit geklagt habe.
Beklagter gesteht, daß sie vor 6 Jahren geklagt, sie habe ihn aber 4 Jahre dabei ruhig gelassen.
Receß: Es sollen die Schöffen und Rauschen Nickel bei nächster Gelegenheit abgehört werden.

18.05.1620, Amtsprotokoll, S.60 R:
Vermöge jüngstem, den 6.Febr. gegeb. Reces in der Sache zwischen Bielen Mergen und Hansen Muhr(!) wird der Zeuge Rausch Nickel vereidigt. Er erklärt, nichts gehört und nichts gesehen zu haben,und "überhaupt keine Wissenschaft zu tragen".
Mergen wiederholt, die Schöffen sollten abgehört werden, welchem das Gericht zustimmt und anschließend vertagt!

28.06.1623, Pfarrarchiv St.Wendel, Bd.7, S.227:
Bielen Margarethe klagt vor Gericht, ihr Sohn Fabian habe sie "heischen liegen wie ein huhr und heidtscheiß, habe sie dermalen gestoßen und geschlagen, wie auch geredt, es sey ihm leid, daß er sie nit hiebevorn an ein Biercken gehenckt und darvon gelaufen were", was sie alles mit Hilfe des Meyers und des Schöffen Philipsen Georg beweisen wolle.
Der Beklagte fabian antwortet, er habe seine Mutter "mit Vnderscheidt gescholten, das sie ihm geziegen und ihm nachgeredt, er habe Philipsen Georg einen Wagen mit Eisenstangen gestohlen." Darauf habe er geantwortet, sie lüge wie eine Hur und Heidtscheiß. Vom übrigen gestehe er nichts. beide Zeugen bestätigen aber sowohl das Schmähen als auch den Fluch, es sei ihm leid und gereue ihn, daß er seine Mutter nicht "an ein Bircken Reiß gehenckt und das Land innen gelaufen seye"
Das Gericht verurteilt Fabian Biel wegen "begangener ungebührlicher Schmähreden gegen seine leibliche Mutter" zu einer Turmstrafe von nicht genannter Dauer und dem Abtrag der Gerichtskosten

28.07.1622, Pfarrarchiv St.Wendel, Bd.7, S.224:
Bielen Margarethe von Hüttigweiler klagt gegen Osters Trenz 'wegen der Ablösung' (es fehlt der Gegenstand) 'sonderlich aber der Münzsorten halber' wie hoch dieselben anzurechnen. Das Gericht entscheidet daß der Beklagte jeden Dickpfennig für 10 Albus annehmen soll; beide Parteien teilen sich die Unkosten.
Anm.: Zum Hintergrund wird nichts mitgeteilt.
Möglicherweise war kurz vorher Margarethes Mann Peter gestorben; von dem im Sept.1617 gesagt worden war daß er Erbgüter zusammen mit Osters Trenz besitze.
Über eine Verwandschaft der beiden Familien ist nichts bekannt.

18.03.1634, Pfarrarchiv St.Wendel, Bd.7, S.276:
Margarethe Biel und ihre Tochter Anna, die eheliche Hausfrau von Naumanns Clausen von Namborn, zeigen an, daß Margarethe in ihrer Armut und höchstem Alter ihrer Tochter als Ausgleich dafür, daß sie am meisten für sie tue, den Zwiebelgarten vor der Tür geben wolle, den sie ohnehin nicht mehr bestellen könne. Anna nimmt das Geschenk dankend an und will sich hinfort mit Guttaten dafür 'entschulden'


QUELLE:
K.G.Jochum: Die frühen Familien der Pfarrei Illingen, S.68ff