4812  GEORGEN Trenz *
+ n.25.03.1676
(9624)Philips Georg - (9625)Anna N.

oo vor 1656

4813  MOHR Elisabeth *
+ n.25.3.1676

Weitere Nr.:


 1.Ehe:(ev.TFR Ottweiler) ca.1648 mit Elisabeth Rausch; gen.1619-1649; T.v.Christmann R. u. Eva N.; Hüttigweiler
KIND:
Anna Katharina
     * 16.01.1649; P: Katharina, d.Frau von Jakob Mohr; Hüttigweiler; Hans Heitz; Schiffweiler;
       Anna, T.v. Osters Trenz; Raßweiler
     + 27.03.1649

KINDER 2.Ehe:
(2406)Mathias Kiefer
  oo vor 1679, (2407)Anna Catharina Diringer, T.v. Hans D. und Anna Oster(?)
     + 24.6.1694; Hüttigweiler
Margarethe
 erw.1676
   oo vor 1683; Johann Georg Zimmer; S.d.buseckischen Meyers von Calmesweiler
     + 1712; Hüttigweiler;

WEITERE ANGABEN:
(4812) Name auch: Trenz Küfer; Meyer Trenz; Terentius Meyer; erw.in Raßweiler 1643-1671
1646-1671 Meyer in Hüttigweiler


TAUFREGISTER F.FREMDE U.HEIMATLOSE St.Wendel 1646-1652:
01.10.1643 Georgen Trenz; Raßweiler;ist Pate bei Herman Groß; 'Hochstatt'
14.12.1646 Terentius Meyer; Theobald von Gennweiler und Meyers Barbara sind
Paten bei der Taufe von Paul Stephans Sohn Terentius
(von Gennweiler ?)
09.02.1647 Terentius Meyer; Raßweiler; patet bei Johannes Kessler zur Taufe
seines Sohnes Terentius
-----
STADTARCHIV ST.WENDEL; A 43; S.:
Dezem.1648 Mattheiß Rausch hat bei Trenzen Hochzeit in Ottweiler für
2 Gulden 16 alb ausgegeben.
-----
TAUFREGISTER F.FREMDE UND HEIMATLOSE St.Wendel 1646-1652:
22.01.1652 Terentius von Raßweiler patet beim Illinger Meyer Nickel Becker;
zusammen mit Theobald Jungk von Ottweiler und Ottilia; die Frau,
von Sebastian Kufer bei der Taufe seines Sohnes Theobald.
-----
v.Mai 1654 AMTSPROTOKOLL; S.127:
Nach vorgehaltener Präposition haben die Untertanen; als in
specie Jakob Mohr und Trenz Küfer; geantwortet; daß sie bei
ihrem guten Gewissen sagen können; daß diejenigen Wiesen; so sie gebrauchen tun;
ihnen von Gott und rechtswegen zuständig...
-----
20.03.1659 AMTSPROTOKOLL; S.90:
Des Meyers Hausfrau Elß klagt gegen Mattheis Gessners Frau;
weil sie gesagt habe; der Meyer mähe in ihren gemeinsamen
Wiesen stets mehr; als ihm gebühre; der Teufel werde sie deswegen holen.
Die Beklagte gesteht und entschuldigt sich und wird in einen
Gulden Tagkosten verwiesen.
-----
05.06.1659 ev.TFR Ottweiler:
Cloßen Trentz von Hüttigweiler ist unter den Paten
des neugeborenen Johannes Ferber von Raßweiler.,
-----
07.03.1661 AMTSPROTOKOLL; S.103:
Bei der Überschrift zu diesem Protokoll unterläuft dem
Schreiber ein Fehler: er schreibt 'Mathias Chon gegen Trentz
Oster'; streicht dann Oster durch und schreibt 'Küffer' darüber
und setzt vor 'Trentz' noch 'Meyer'; so daß es nun heißt:
'Mathias Chon gegen Meyer Trentz; Küfer; dessen burg Ternus von
Raßweiler'
In der Verhandlung dieses Tages ging es um die Rechtmäßigkeit
zweier sich wiedersprechender Testamente.
Der Meyer behauptete; ein am 29.10.1635 durch den alten
Schulmeister von Hüttigweiler; der sich damals in Illingen
aufhielt; aufgesetztes Papier sei falsch; obwohl es in Gegenwart
des Meiers Theiß und der beiden Schöffen Theobald Müller und Hans Schneider
diktiert worden sei; der Name des Erblassers wird nicht genannt.
Der Kläger Mathias Chon fordert den beklagten Meyer; seinen Schwager; auf;
das zu beweisen. Nach seiner Auffassung ist das Testament von 1635;
bei dessen Abfassung er selbst zugegen war; rechtmäßig; nicht aber das von
Meyer Trentz favorisierte; das Christian Wagner am 13.Dezember 1617 (durch
den Pfarrer Andreas Reimsbach) hatte aufsetzen lassen; und das von der
Obrigkeit gebilligt worden war. Jedenfalls sei es dem von 1635 'ganz zugegen'
Der Kläger Mathias fordert dem Meyer und seine Frau auf; daß sie einen Eid
darauf schwören; alles zu sagen; was sie wissen; und nichts zu verschweigen;
was die Beklagten dann auch tun. Das Protokoll endet ohne Bescheid.
------
07. 03.1661 AMTSPROTOKOLL; S.105:
Die Meyers; Klägerin ; gegen Strutten Petgen
Die Klägerin beginnt; daß ihr Mann dem Beklagten ein Stück Land,
geliehen habe. Danach aber sei ihr eingefallen; daß ihr Bruder
etwas in diesem Stück besitze. Als sie das nun Petgen gesagt;
habe der geantwortet; sie sei des Teufels. Darauf habe sie
gesagt; er solle doch den Jakob fragen.
Petgen antwortete hierauf: Wann er mir schon etwas gibt; so
stiehlst du es mir doch!
Dazu habe dann sie 'retorquando' gesagt: wenn du das sagst bist
du ein Dieb und ein Schelm; bis du es vortust (beweisen kannst)
Petgen gesteht nur gesagt zu haben; wenn sie es also mache; so sei die des Teufels.
Bescheid: Da es sich nicht gebührt; daß einer selbst richte in eigener Sache;
so sei die Schmäh hiemit aufgehoben und die
Parteien angehalten; künftig freundlicher miteinander unzugehen;
derweil beide sich die heutigen Tagkosten teilen.
-----
06.12.1661 AMTSPROTOKOLL; S.111:
Mattheis Kuhn/Rausch verklagt Meyer Trentz; Küfer; weil der ihm
einige Wiesen entziehe; die sein; Matthes' Vater selig; als
Unterpfand gegen 19 Taler erhalten habe.; gen. die 'Fischet-Wiese',
(gemeint ist sicher nur ein Stück dieser Wiese).
Der Meyer antwortet; es stünden nur noch 2 Taler auf dieser Wiese;
und wenn die bezahlt seien; gebühre ihnen beiden dort nichts mehr.
Bis dahin aber gebühre sie ihnen beiden gemeinsam 'da es fahrende Habe sei'
-----
23.09.1662 AMTSPROTOKOLL; S.86; 115-116:
Meyer Trenz und Jakob Mohr sind wegen der abgebrannten Kirchenmühle
in Raßweiler und dem Mühleisen sowie anderen
Vorkommnissen in der Meierei nach St.Wendel geladen worden.
Die beiden erzählen; daß während des vergangenen Krieges; die
Bewohner der umliegenden Dörfer; auch nassauische und illinger
Untertanen; in der abgelegenen Raßweiler Mühle übernachteten;
wenn es in den Dörfern zu gefährlich erschien.
Einmal; als sie schliefen; sei die Mühle in Brand geraten und abgebrannt.
Mangels Geschirr hätten sie nicht löschen können. Das Mühleisen; die äußeren
Zapfen und die 'auswendigen Ding' seien gestohlen worden; die inwendigen
Ding und die Zapfen habe der Meyer in Verwahrung. Sonst sei nichts mehr
übriggeblieben als der alte Kasten; dessen Deckel die Soldaten verbrannt
hätten. Wann die Mühle abbrannte; wird nicht erwähnt.
Anschließend werden die Beiden noch abgefragt über frevelhaft abgehauene
Bäume; warum sie kein Herrenland bräuchten; warum sie die Käufe und Verkäufe
nicht anzeigten; und weshalb sie die 'unnützen Kinder' zum Frondienst schickten.?
-----
(v.Sept.1662) AMTSPROTOKOLL; S.123:
Trenz Küfers Hausfrau; Klägerin; gegen
Jakob Mohr; Beklagter,
Die Klägerin sagt; Jakob Mohr habe sie eine 'ehebrecherische
Hure' gescholten und bittet um 'reparavim honorich' mit
Abtrag heutiger Tagkosten.
Der Beklagte gesteht nichts; sondern behauptet gesagt zu
haben; 'sie habe doch nit gestahn wie sie' (!??) und 'wäre
Schwäger gewesen; ehe sie ihren Mann genommen'
Die Klägerin klagt weiter; Beklagter habe eine Staude abgehauen
und in ein andere Wiese neun Schu weit gesteckt.
Der Beklagte antwortet; er habe die Staude wieder heraus-
genommen und auf einen anderen Platz gesetzt.
Vorläufiger Bescheid: Die Entscheidung wird ausgestellt; bis
nächstkünftige Woche; alsdann wird ein gewisser Tag noch
verordnet.
Anm.: Der Eintrag ist überschrieben 'Continatio Prot. vom 09.12.1669;
paßt inhaltlich jedoch eher hierhin; vor den folgenden Eintrag.
Hier klagt die Schwester gegen den Bruder. Mit der Heirat war
Jakob Mohr ein Schwager des Meyers Trentz. Ist mit dieser
Bemerkung von oben; er 'wäre Schwäger gewesen ehe sie ihren
Mann genommen'; gemeint; daß sie mit Meyer Trentz geschlafen,
hat vor der Heirat; noch zur Zeit von Trentzens früherer Ehe
-----
23.09.1662, AMTSPROTOKOLL; S.124:
Der Meyer; Kläger; gegen
seinen Schwager Jakob Mohr; Beklagter
Der Meyerzeigt seinen Schwager an; 'eine lebendige Mark';
nähmlich ein Haselstaude; auf einer Wiese im Roßbruch neun
Schuh weit auf sein; des Meyers Land; gesetzt zu haben;
'dergestalt; als wenn selbige da gewachsen'. Er möchte; daß
der Strauch wieder zurückverpflanzt wird.
Jakob Mohr gesteht die Tat; wendet aber ein; es seien nur
4 Schuh gewesen. Er wird aber dennoch zu einem Frevel von 20
Talern verurteilt und verwarnt; sich dergleichen künftig zu
enthalten; sonst drohe ihm eine Leibesstrafe.
-----
(1662) PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.6; S.360:
Schatzungsliste:
'Meyer Trentz ro.....officii frey'
Meyer Trentz; Küfer; braucht wegen seines Amtes keine Schatzung
zu zahlen; wird aber erwähnt.
-----
02.03.1663 AMTSPROTOKOLL; S.101:
Nach einer ganzen Reihe von verlorenen Verhandlungen gegen seinen Schwager Meyer Trentz; Küfer;
erreicht Mathias Kuhn/Rausch durch Appellation beim Kurfürsten eine Revision strittigen Sachen;
soweit sie sich auf die Renovation 1657 und die Einbeziehung von Mathias' Eigentums- und Pfandgütern
in die Erlosungsmasse beziehen.
In der Revisionsverhandlung am 2.März werden Meyer und Gemeinde
jedoch von jedem Vorwurf freigesprochen; die alten Bescheide,
bestätigt und der Streit vor allem aufgefaßt als persönliche
Fehde zwischen den beiden Schwagern.
Anm.: Mathias hatte seinem Schwager mehrmals vorgehalten; er
enthalte ihm sein Eigentum vor; bereichere sich also auf seine
Kosten. Hier tritt nur einer mit diesem Vorwurf hervor; 1670/71
ist es ein Mehrheit von Bewohnern; die dasselbe denken; teilweise auch sagen.
Dieser spätere Streit rückt die oben erledigte Fehde in ein anderes Licht...
-----
22.02.1668 AMTSPROTOKOLL; S.127:
Für diesen 22.Februar waren alle Haushaltsvorstände aus Hüttig-
und Raßweiler nach St.Wendel geladen worden;
um eine Gleichbehandlung bei der Schatzung zu erreichen.
Doch die Beteiligten konnten sich nicht einigen; wie beispielsweise die Güter zu bewerten seien.
Deshalb wurde ein Tag bestimmt; an dem alle Haushaltsvorstände in ihrem Haus
bleiben und dort befragt werden sollten.
Die Befragung führten der St.Wendeler Schultheiß Wendel Voltz;
der Stadtschreiber Nikolaus Tholey und der Meyer von
Hüttigweiler durch; Trentz Küfer; letzterer als Kenner der,
örtlichen Vermögensverhältnisse.
Das Ergebnis waren Steuersätze; die angeblich alle Seiten
befriedigten; wie es ausdrücklich im Protokoll heißt; das
Verdienst daran wird dem Meyer zugesprochen. Außer dem Meyer;
der steuerfrei bleibt und in der Liste nicht erwähnt wird;
tauchen 8 Haushalte auf.
-----
02.12.1669 AMTSPROTOKOLL; S.126:
Jakob Mohr klagt; daß Trentz Küfer Güter in Händen habe; die ihm;
Jakob; zustünden; und begehrt; daß der Beklagte oder dessen Frau; 'seine Schwester';
unter Eid beteuern sollen; was ihnen von Rechts wegen gehöre; und dann das herausgeben;
was ihnen nicht gehört; mit Abtrag Tagkosten.
Der beklagte Meyer sagt; er könne keinen Eid darüber tun; und begehrt den Augenschein.
Jakob antwortet; er wolle selbst unter Eid abgehört werden; 'welches aber
dessen Hausfrau...(unleserlich).
Das Gericht beschließt; sich zu vertagen; mit der Begründung; der Kläger Mohr
habe sein drei Zeugen nicht rechtzeitig herbestellt.
Nun sollen beim nächsten Termin (der nicht erhalten ist) s i e unter Eid abgehört werden.
-----
(06.)12.1669 AMTSPROTOKOLL; S.124:
Meyer Trentz Küfer wirft Jakob Mohr vor; er habe seine Frau
eine 'ehebrecherische Hure' genannt.
Jakob Mohr antwortet; das sei im Zorn geschehen; nachdem sie
ihn einen 'Hexenmeister' genannt habe. Das Gericht verweist
beide in Herrenbusse und Tagkosten; 4 Gulden plus Gebühren;
wovon Jakob zwei; der Meyer einen Teil zu zahlen habe.,
-----
09.12.1669 AMTSPROTOKOLL; S.91:
Trentz Küfer gegen Hans Jakob Mohr
Jakob Mohr hatte behauptet; Tretz Küfer habe Marksteine aus einem Feld
herausgenommen; was dieser bestreitet.
Bescheid: Dieweil Beklagter negiert; daß er absolute gesagt;
Kläger habe Marksteine verrückt oder heraußer gegraben; sondern
allein; daß durch ihr Zackern; so sie gemeiner Hand getan; die
Steine weggekommen; und seien die Wiesen....? da die Steine
ausgemacht worden; ihnen Parteien allein zuständig gewesen;
als wird Beklagter in heutige Tagkosten verwiesen und anbefohlen
sich inskünftig bei Strafe von 20 Gulden von dergleichen
unnützen Händel zu enthalten.
-----
16.07.1671 AMTSPROTOKOLL; S.120:
Meyer Trentz Küfer hat Hans Jakob Baltes mit Bedacht einen
'Lederkrämer'usw. gescholten; um herauszufinden; ob diese
Beleidigungen etwa zu Recht bestünden; da Baltes auf
dieselben Beleidigungen durch Peter Lesch zuvor nicht reagiert
habe.(vergl.Regesten Baltes)
Anm.: Das Datum ist zweifelhaft; viell. verschrieben für '1661'
-----
21.07.1671 AMTSPROTOKOLL; S.90:
Klage des Meyers gegen Hans Jakob Baltes wegen Ungehorsams gegen sein Anordnungen
zur Fronarbeit und eigenmächtigem Aufheben des Urcken.(s. Regesten Baltes)
------
(1671) PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.5; S.215-218:
Auf die Weigerung der Hüttig- und Raßweiler hin; sich als
Leibeigene der Kirche St.Wendel zu bekennen und demzufolge ihr
Zwangsjahr zu leisten; gibt es einen Briefwechsel zwischen Trier;
St.Wendel und Ottweiler über die Sachlage und Reaktionen
Vermutlich im Jahre 1671 kommt es zu einem Verhör der
Hüttigweiler Haushaltsvorstände; dessen Protokoll als Fragment,
erhalten geblieben ist. Unbekannt ist; wer das Verhör wo und wann führte;
unbekannt sind auch die vorgelegten Fragen;
erhalten sind dagegen die Antworten von neun Befragten.
Die Antworten lassen erkennen; daß es eine Teilung der Bewohner in zwei Lager gab:
auf der einen 'die sieben' Armen; auf der anderen drei;
die sich auf Kosten der anderen bereichert haben sollen;
letztere sind der Meyer; Jakob Mohr und Jungkes Petgen.
Sie scheinen auch die zu sein; die als Rädelsführer belastet werden.
Hans Jakob Baltes belastet besonders den Meyer; als er behauptet;
er habe Jakob Mohr angestiftet; seinen Sohn nicht zum Zwangsjahr zum Schultheiß zu schicken.
Von den sieben Ärmeren der Meierei erklären Hans Jakob Ferber;
Peter Jochem; Hans Jakob Baltes und Dionysius Müller; 'der
Meyer; Jakob Mohr und Jungkes Petgen hätten mehr Gut als sie alle zusammen'.
Von diesen drei wurde aber nur Jakob Mohr verhört; jedenfalls im erhaltenen
Teil des Protokolls. Jakob Mohr antwortete auch nur kurz und ritt dann
'als ein Rebell'; wie es im Protokoll heißt; weg.
Als Folge dieser Auflehnung könnte Meyer Trentz Küfer abgesetzt worden sein.
Nachfolger wurde nicht sein Sohn; weil er möglicherweise auch noch zu jung war;
sondern Adam Gessner; der bei diesem Verhör erklärt hatte 'weil er nicht mit der Gemeinde
anhalten wolle; habe man ihm gedroht; ihn aus der
Gemeinde zu stoßen; und gesagt; er solle sich einen anderen Hirten dingen.'
Von Trentz Küfer ist danach keine weitere Erwähnung bekannt.
-----
25.03.1676 EV.TFR Ottweiler:
'Elisabeth ...; die Frau des Meyers; aus Hüttigweiler',
patet bei der Tochter von Mathias Rausch in Hirzweiler; als sie
ihr uneheliches Kind taufen läßt.
Anm.v.H.K.König: Daß sie als 'Frau des Meyers' bezeichnet wird
kann zweierlei bedeuten: daß
a.) der Meyer noch im Amt ist; oder
b.) daß Trentz noch am Leben ist; da sie nicht als Witwe bezeichnet wird.
-----
29.08.1702 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.121
Als Begründung für eine Klage gegen seine Schwiegermutter
Anna Katharina Kieffer/Düringer; berichtet Hans Georg Zimmer;
daß vor etwa 15 bis 16 Jahren; (also 1686/87) das Kiefersche Haus
mit Scheuer und Stall verlost und darüber ein Schriftstück angefertigt worden war.
Wie aus dem Text indirekt hervorgeht waren die Nutznießer der
Verlosung Georgen Trentz Sohn Mathias
und sein Frau Anna Katharina Düringer und sein Schwiegersohn
Hans Georg Zimmer als Ehemann von Georgen Trentz Tochter Margarethe.
Man kann also annehmen; daß um 1686/87 entweder Georgen Trentz
oder seine Frau Elisabeth Mohr als letzter des Ehepaares gestorben ist.

QUELLE:
K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen; S.116-123; 127b; 129; 141