4822 | PAULUS | Theysen | * |
+ vor 1666 |
(9644)Christmann - (9645)Barbara N.N. |
oo |
4823 | N. | N. | * |
+ |
Weitere Nr.: | 9950/9951 |
KINDER: Margarethe oo vor 1642 Hans Müller; Dirmingen erw. 1677 als Patin im TFR Illingen; diesselbe ?) (4975)(2411)Elisabeth oo vor 1645 (2410) Stephan Klein Maria oo I: N.N. ooII: 30.01.1666 in Ottweiler (ev.);Hanß Nickel Leber; Wwer in Ottweiler Katharina erw. 19.11.1651 im Taufreg.für Fremde und Heimatlose; St.Wendel als Katharina Wagner ; T.v.Theis W. Sie ist Patin bei Maria; T.v.Elisabeth Paulus und Stefan Klein; (weitere Einträge 1653 u.1653!) |
WEITERE ANGABEN: (4822) Erwähnt in Wemmetsweiler 1611-1642 als 'Paulus Theysen'; 1651-1653 als 'Wagner Theis' (4823) Tochter des 'krummen Heinrich' von Hüttigweiler (= Heinrich Klein ?) ------ 05.10.1616 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.178: Paulus Theisen und Nau Simon; beide von Wemmetsweiler; sollen Johannen Jakoben sel. Tochter Margarethe ; der Frau von Heinrich Wagner in Raßweiler; ein Neuntel ihrer Hüttigweiler Güter als Margarethes Erbteil abtreten; behaupten jedoch; 'ihre Voreltern' hätten diesen geklagten Anteil erblich gekauft. Dagegen wendet Heinrich Wagner ein; daß er dieses Neuntel samt seiner Güter in Wemmetsweiler 'Beklagtens Voreltern' versetzt hätte; wodurch sie erst in den Besitz gekommen seien. Später dann habe er ihnen den Wemmetsweiler Teil dieser verpfändeten Güter verkauft; habe sie jedoch 'bis dahero zu keiner Rechnung bringen können; sonsten durch diesen Kauf die Güter allhie ledig gemacht seien; und ermangele alleinig an der Abrechnung.' Daraufhin wollen Paulus Theis und Nau Simon mit dem Schöffen Dieter Zimmermann beweisen; daß ihre Voreltern das strittige Gut erblich gekauft hätten. Dieter bittet jedoch; nicht angehört zu werden; da er zur Zeit, mit Heinrich Wagner nicht einig sei. Das Gericht spricht daraufhin den neunten Teil des strittigen Gutes Heinrich Wagner und seiner Frau zu; jedoch mit dem Vorbehalt; daß Theiß und Simon Zeit bis St.Gertrudentag im nächsten Jahr gegeben werde; um zu beweisen; daß 'der allegierte Kauf wie sich gebührt vorgangen.' Anm.: Offenbar haben Theiß uns Simon einerseits und Margarethe andererseits gemeinsame Interessen; und vergleicht man diesen Eintrag mit denen von 1595 und 1579; so stellt man fest; daß hier Erbansprüche und Erbkäufe in der 3.Generation vor Gericht kamen. Dieses Protokoll ist also bedeutsam für die Genealogie der Familie Paulus; denn es ist ein wichtiger Beleg dafür; daß Theiß Paulus Christmans Sohn ist; und auch dafür; daß Steffens Christmann und Paulus Christmann ein und dieselbe Person sind. Paulus Theiß und Nau Simon haben natürlich kein gemeinsamen Eltern. Simon ist der Stiefbruder von Paulus. ------ 1619 GERICHTSBUCH DER PFARR- UND OBERKEIT ILLINGEN; Bl.112R-113: Beckers Merten von Wemmetsweiler tauscht mit den Erben Nau Seymet; seiner Frau Else und Paulus Theysen Felder; der Name des Erblassers wird nicht genannt; unklar bleibt auch; ob alle Beteiligten zur selben Erbengemeinschaft gehören., ------ 04.06.1619 AMTSPROTOKOLL S.41: Wolf Nickel von Schiffweiler klagt gegen Paulus Theisen von Wemmetsweiler; Nau Simons Kinder(!) von Wemmetsweiler und Margarethe 'Meyerin' von Illingen wegen eines Viertels von einem Hüttigweiler Gut; das aus der Erbschaft von Jeckels Hans von Hirzweiler herrühre; sowie wegen eines Feldes und einer Wiese. ------ 05.10.1621 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.219: Mattheis von Wemmetsweiler; Kläger; Bürge Osters Terentz gegen Hans Chonen Frau Eva; Beklagte; Bürge ? Mattheis klagt; Eva habe ein Feld am Raßweiler Berg von ihm in Händen. Dieses Feld habe Mattheis ihrem vorigen Mann Christmann (Wagner/Rausch) 'vor ein Ausweisung.... wegen seines Anteils am Hulwings Gut das zum Haus Illingen schaftgültig; neben etlichen Wiesenstücken eingeräumt. Nachderhand aber habe Mattheis befunden; daß sein Schwiegervater Krummen Heinrich selig das genannte Hulwigs Gut bereits erblich gekauft hatte; wovon er vorher nichts gewußt habe. Vom Original-Kaufbrief habe er sieben! Kopien anfertigen lassen und dann von Christmann selig die Stücke wieder zurückverlangt. Auf dessen Weigerung hin habe er 'einen Tag zu Illingen stellen lassen; wo ihm dann seine Forderung bestätigt wurde. Christmann habe ihm daraufhin auch seine Wiesen zurückgegeben, jedoch das Feld am Raßweiler Berg behalten. Eva antwortet; sie habe das strittige Feld lange Zeit 'für eine Erkenntnis ihres Mannes selig Erbteile in Hulwings Gut in Händen gehabt; wie noch; und halte dafür; wann Kläger solches zu geben nicht schuldig gewesen; würde er es nicht gutwillig übergeben haben'. Und da sie die vorgelegten Kopien 'für unkräftig halte'; verlange sie vom Kläger; den Hauptkaufbrief vorzulegen. Das Gericht schließt sich dieser Forderung an und vertagt sich; bis das Original vorgelegt werden könne; 'alsdann nach Ersehung dessen ferner beschehe was recht'., |
QUELLE: K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen; S.106; 296-297; 407; 410 |