4822  PAULUS Theysen *
+ vor 1666
(9644)Christmann - (9645)Barbara N.N.

oo

4823  N. N. *
+

Weitere Nr.: 9950/9951


KINDER: 
Margarethe
   oo vor 1642 Hans Müller; Dirmingen
 erw. 1677 als Patin im TFR Illingen; diesselbe ?)
(4975)(2411)Elisabeth
   oo vor 1645 (2410) Stephan Klein
Maria
   oo I: N.N.
   ooII: 30.01.1666 in Ottweiler (ev.);Hanß Nickel Leber; Wwer in Ottweiler
Katharina
 erw. 19.11.1651 im Taufreg.für Fremde und Heimatlose; St.Wendel als Katharina Wagner ; T.v.Theis W.
Sie ist Patin bei Maria; T.v.Elisabeth Paulus und Stefan Klein; (weitere Einträge 1653 u.1653!)

WEITERE ANGABEN:
(4822) Erwähnt in Wemmetsweiler 1611-1642 als 'Paulus Theysen'; 1651-1653 als 'Wagner Theis'
(4823) Tochter des 'krummen Heinrich' von Hüttigweiler (= Heinrich Klein ?)
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05.10.1616 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.178:
Paulus Theisen und Nau Simon; beide von Wemmetsweiler; sollen Johannen Jakoben sel.
Tochter Margarethe ; der Frau von Heinrich Wagner in Raßweiler;
ein Neuntel ihrer Hüttigweiler Güter als Margarethes Erbteil abtreten;
behaupten jedoch; 'ihre Voreltern' hätten diesen geklagten Anteil erblich gekauft.
Dagegen wendet Heinrich Wagner ein; daß er dieses Neuntel samt seiner Güter in Wemmetsweiler
'Beklagtens Voreltern' versetzt hätte; wodurch sie erst in den Besitz gekommen seien.
Später dann habe er ihnen den Wemmetsweiler Teil dieser verpfändeten Güter verkauft;
habe sie jedoch 'bis dahero zu keiner Rechnung bringen können;
sonsten durch diesen Kauf die Güter allhie ledig gemacht seien; und ermangele
alleinig an der Abrechnung.'
Daraufhin wollen Paulus Theis und Nau Simon mit dem Schöffen Dieter Zimmermann
beweisen; daß ihre Voreltern das strittige Gut erblich gekauft hätten.
Dieter bittet jedoch; nicht angehört zu werden; da er zur Zeit,
mit Heinrich Wagner nicht einig sei.
Das Gericht spricht daraufhin den neunten Teil des strittigen Gutes Heinrich Wagner und seiner Frau zu;
jedoch mit dem Vorbehalt; daß Theiß und Simon Zeit bis St.Gertrudentag im nächsten Jahr
gegeben werde; um zu beweisen; daß 'der allegierte Kauf wie sich gebührt vorgangen.'
Anm.: Offenbar haben Theiß uns Simon einerseits und Margarethe andererseits
gemeinsame Interessen; und vergleicht man diesen Eintrag mit denen von 1595 und 1579;
so stellt man fest; daß hier Erbansprüche und Erbkäufe in der 3.Generation vor Gericht kamen.
Dieses Protokoll ist also bedeutsam für die Genealogie der Familie Paulus;
denn es ist ein wichtiger Beleg dafür; daß Theiß Paulus Christmans Sohn ist;
und auch dafür; daß Steffens Christmann und Paulus Christmann ein und dieselbe Person sind.
Paulus Theiß und Nau Simon haben natürlich kein gemeinsamen Eltern.
Simon ist der Stiefbruder von Paulus.
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1619 GERICHTSBUCH DER PFARR- UND OBERKEIT ILLINGEN; Bl.112R-113:
Beckers Merten von Wemmetsweiler tauscht mit den Erben Nau Seymet; seiner Frau Else
und Paulus Theysen Felder; der Name des Erblassers wird nicht genannt; unklar bleibt auch;
ob alle Beteiligten zur selben Erbengemeinschaft gehören.,
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04.06.1619 AMTSPROTOKOLL S.41:
Wolf Nickel von Schiffweiler klagt gegen Paulus Theisen von Wemmetsweiler;
Nau Simons Kinder(!) von Wemmetsweiler und Margarethe 'Meyerin' von Illingen
wegen eines Viertels von einem Hüttigweiler Gut; das aus der Erbschaft von
Jeckels Hans von Hirzweiler herrühre; sowie wegen eines Feldes und einer Wiese.
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05.10.1621 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.219:
Mattheis von Wemmetsweiler; Kläger; Bürge Osters Terentz
gegen
Hans Chonen Frau Eva; Beklagte; Bürge ?
Mattheis klagt; Eva habe ein Feld am Raßweiler Berg von ihm in Händen.
Dieses Feld habe Mattheis ihrem vorigen Mann Christmann (Wagner/Rausch)
'vor ein Ausweisung.... wegen seines Anteils am Hulwings Gut das zum Haus Illingen schaftgültig;
neben etlichen Wiesenstücken eingeräumt.
Nachderhand aber habe Mattheis befunden; daß sein Schwiegervater Krummen Heinrich selig
das genannte Hulwigs Gut bereits erblich gekauft hatte; wovon er vorher nichts gewußt habe.
Vom Original-Kaufbrief habe er sieben! Kopien anfertigen lassen und dann
von Christmann selig die Stücke wieder zurückverlangt.
Auf dessen Weigerung hin habe er 'einen Tag zu Illingen stellen lassen;
wo ihm dann seine Forderung bestätigt wurde.
Christmann habe ihm daraufhin auch seine Wiesen zurückgegeben,
jedoch das Feld am Raßweiler Berg behalten.
Eva antwortet; sie habe das strittige Feld lange Zeit 'für eine Erkenntnis ihres Mannes selig
Erbteile in Hulwings Gut in Händen gehabt; wie noch; und halte dafür;
wann Kläger solches zu geben nicht schuldig gewesen; würde er es nicht gutwillig übergeben haben'.
Und da sie die vorgelegten Kopien 'für unkräftig halte';
verlange sie vom Kläger; den Hauptkaufbrief vorzulegen.
Das Gericht schließt sich dieser Forderung an und vertagt sich;
bis das Original vorgelegt werden könne;
'alsdann nach Ersehung dessen ferner beschehe was recht'.,

QUELLE:
K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen; S.106; 296-297; 407; 410