4962  OSTER Trenz * 1585/90
+ nach 1657
(9924)Hans Oster - (9925)Ottilie N.

oo vor 1617

4963  N. N. *
+

Weitere Nr.: 9628


KINDER: 
(4815)Anna
 erw. 16.01.1649
  oo (4814)Johann Diringer (+ 1688, Illingen)

(2481)Katharina
  oo vor 1649, (2480)Jakob Mohr
   + nach 1683

Gertrud
 erw. 15.01.1654; Patin bei Jakob Maurer u.Kath.N.


WEITERE ANGABEN:
(4962) Erwähnt in Raßweiler 1616/57; 1612 Wirt; 1616 u.1619, Schöffe am Gericht des Hofes Hüttigweiler

(4963) Nichte Ludwigs von Gennweiler; sie wird als Kusine von Philipsen Georgs Frau (9625)Anna bezeichnet; d.h.sie könnte eine Tochter von Gretgen von Gennweiler gewesen sein die zweimal verheiratet war.
------
06.10.1616 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.18; S.290:
Bei der Aufzählung der Schöffen des Gerichts des Hofes Hüttigweiler
werden Osters Hans und Osters Trenz genannt.
------
03.12.1616 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.187:
Bei einem Prozeß des Hans Kirren von St.Wendel gegen Osters Hans zu Raßweiler
ist sein Sohn Terentz Bürge; 'welchem er Schadloshaltung mit gegebener Handtreu zugesagt'.
------
13.09.1617 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.190:
Hans Kirren; Bürger zu St.Wendel; Kläger
gegen Osters Hans zu Raßweiler; selig nunmehr; an seiner Stelle sein Sohn Terentz; Beklagter
Hans Kirren hat gegenüber Osters Hans noch eine Forderung von 466 Gulden 17 alb
(der Hintergrund ist unbekannt); die vom Gericht anerkannt worden ist.,
Osters Trenz nennt nun drei 'Creditoren'; nähmlich Philipsen Georg von Raßweiler;
Nickel; Meyer von Gennweiler; und Steffen Schumacher von Gennweiler;
die den Kirchenpfleger Leonhard Dhamian bitten; in ihrem Namen
eine Quittung über die von Hans Kirren geforderte Summe; ihm; Kirren; auszustellen.
Festgelegt wird; daß Terentz den obgemeldten drei Creditori für sein und Hans Kirrens
beide Dritteile an 700 rhein.Gulden alter Währung Hauptgelds 466 Gulden 17 alb erstatten
und gutmachen solle;
sodann wegen verstandener pension 23;5 Gulden; zusammen also 490 Gulden.
Daraufhin zahlt Trenz sofort in bar 200 Gulden. Der Rest von 290 Gulden soll zu Zielen
jedes Jahr auf St.Gertrudentag mit 50 Gulden abgelegt werden.
Von jedem 100; das stehen bleibt; sollen 2;5 Gulden jährliche Pension gezahlt werden.
Anmerkung darunter:
Ist an diesem Tage durch Osters Trenzen; seine Frau; seinen Schwiegervater;
Thomas Weißen Wittib zu Mainzweiler ihren Tochtermann Hans Kirren(!!) und
drei Schuldforderer; auch mich; (L.Dham) und Büttels wegen den ganzen Tag
bis an den Abend verzehrt worden bei dem Meyer zu Raßweiler; so Osters Trenz
bezahlen solle; 8 Gulden 6 alb.
Es hat auch Osters Trenz und sein Bruder (Name fehlt) den drei Creditori für,
die 290 Gulden; so noch hinterständig zu bezahlen sind; zum Unterpfand eingesetzt
stipulate manu (= zur Hand des Gläubigers) zu Haus und Hofgering und Erbgüter;
so mit Bielen Peter abteilig sind.
Das Protokoll des Jahrgedings vom Nov.1619 besteht im wesentlichen in der Überprüfung
der Außenstände; darunter:
'Der 13 7bris (1617) ist ganz Tag mit Osters Trenz Vergleichung Aufgang und
Verhör zu bezahlen solle 8 fl 6 alb. Des andern Tags ist Aufgang zusammen so auf der Parteien
zu rechnen 7 fl 4 alb.
Daran soll geben Trenz Oster so zu neuen Schöffen gezogen 1 Goldgulden = 2 fl 1 alb (...)'
------
14.09.1617 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.192:
Klage Osters Trenzen gegen Dieter Zimmermann
Dieter Zimmermann gesteht; daß Osters Trenzen Vater sel. ihm 20 Gulden geliehen habe
gegen eine Wiese in der Lachwiese und ein Feld von einem halben Morgen Größe als Pfand.
Das Geld hatte Dieter bis zu einem bestimmten Tag zurückzahlen sollen;
einschließlich einer eventuellen Besserung der Wiese.
Außerdem hatte Dieter; diesmal von Osters Trenz selbst; 9;5 Gulden rhein.
Altwährung geliehen gegen einen Ackeranteil in Hirzweiler.
------
27.05.1619 AMTSPROTOKOLL S.40:
Die Schöffen Philipsen Georg und Osters Trenz sollen einen neugebauten Scheunengiebel
in Augenschein nehmen; der vielleicht auf dem Nachbargrundstück steht.,
------
18.05.1620 AMTSPROTOKOLL; S.72:
Osters Trenz ist Bürge für Heinrich Wagner; der bei Gericht vorbringt; sein verstorbener Vater
habe vor sieben oder acht Jahren bei Osters Trenz eine Wiese im Wert von 4 1/4 Gulden vertrunken.
Heinrich habe nun als Erbe seines Vaters den Wirt auszahlen und so die Wiese zurücklösen wollen;
doch habe mittlerweile der Wirt diese Wiese selbst wieder verpfändet an Ottilie Schumacher;
die inzwischen aber auch bereits vertorben war.
Anm.: Trenz muß demnach seit mind. 1612/13 eine Gaststätte in Raßweiler geführt haben.
Trenz dürfte also etwa 1685/90 geboren worden sein.
------
11.07.1620 AMTSPROTOKOLL; S.75:
Osters Trenz klagt gegen Wendel Schumacher; Wendel habe Trenz beschimpft und
sogar bedroht; nachdem Wendels Pferde in Trenzen Hafer eingefallen und dort
von Trenz gepfändet worden waren. Das gericht entscheidet daß die Pfändung rechtens war
und verweist Wendel in den Schadenersatz und die Gerichtskosten.
------
1620 PFARRARCHIV ST.WENDEL; KR Bd.6 Manual; S.187:
Osters Terentz hat einen Kauf getan um Stump Nickelen von Stennweiler und seinen Bruder
für 145 Gulden. Osters Trenz hat von Wolf Groß Stiefsohn ein,
Drittel in seinem Haus gekauft für 48 fl tut 4 fl zum 10.Pfennig.
------
08.10.1620 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.197:
Verhandelt zu Raßweiler: Hans Becker von Gennweiler; Kläger;
contra Osters Terentzen zu Raßweiler; Beklagter.
Sind beide Parteien Schuldforderungen halber in der Güte verglichen worden; daß Beklagter dem
Kläger für seine Anforderungen 4;5 fl erstatten solle 3 fl; und solle jede Partei zum Tagkosten
einen halben Gulden erstatten; tut einen Gulden.
------
(1621/21) PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.205
Dieweil Bach Hans den Kläger Osters Trenz in einem Feld am Hüttigweiler Berg
um 4;5 Schu breit übernommen; dessen er geständig; und erbietig; das land und darauf stehende 'blom'
folgen zu lassen; so wird er; Beklagter; hiermit zu Abtrag Herrenbußen und Tagkosten verwiesen.
Anm.: Undatiert; steht zwischen 8.10.1620 und 8.5.1621
------
08.10.1620 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.197:
Wolf Groß Frau Elß klagt im Namen ihrer Kinder; 'von ihrem ersten Mann Henrichen erzielt';
gegen Osters Trenz zu Raßweiler; von dem sie den gebührenden Erbteil ihrer Kinder 'in den Fruchten'
begehrt; ' so nach Absterben ihrer Großmutter Ottelen selig im Feld gestanden und durch Trenz
allein geerntet worden.
Der Beklagte Trenz antwortet; daß er 'vermöge der Mutter selig Verordnung
der Klägerin 4 Malter schuldig; die er auch liefern wolle; darüberhinaus nichts'.
Überdies gehörten allein ihm nach Land- und Hofbrauch die Früchte auf dem Feld.
Dies bestreitet die Klägerin und das Gericht fordert Trenz auf;
diesen Hofbrauch innerhalb von 14 Tagen ' zu verifizieren'.
------
23.11.1620 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.199:
Nicht 14; sondern 46 Tage nach dem letzten Termin hat Osters Trenz vier Zeugen,
zu seiner Unterstützung benannt; tatsächlich werden dann aber sechs Zeugen angehört:
1.Zeuge; Urbans Ostermann; Meyer; ungefähr 60 Jahre alt; ist dem Kläger
(Wolf Groß) mit Schwagerschaft zugetan; sonst mit den Parteien nicht verwandt.
Er sagt aus; daß 'bei gemeiner Abteilung des M e y e r s Kinder'
die Früchte auf dem Feld 'als fahrende Habe schwesterlich geteilt worden'
ein Drittel davon jedoch abgerechnet; das 'einem Kind im Haus' durch die Mutter vorab
verordnet worden sei. Ob aber der Brauch vorhin auch so gehalten; sei ihm nit eben bewußt.
Damit schloß er.
2. Zeuge; Philipsen Georg zu Raßweiler; Schöffe; ungefähr 50 Jahre alt; sagt; seine Frau
sei mit Osters Trenzen Frau 'geschwestert' Kind. Er bestätigt die Aussage von Urbans Oster.
Auch die folgenden vier Zeugen; nähmlich Heinrich Wagner; Hans Schäfer;
Hans Chon und Müllers Else schließen sich alle Urbans Osters Darstellung an.
Bescheid:
Die Zeugenvernehmung habe ergeben; daß die Frucht fahrende Habe sei; die aber dem
Beklagten durch mütterliche Disposition gegen einen Abstand zuerkannt worden sei.
Demzufolge stehe der Klägerin nichts zu.
Das Gericht ermahnt allerdings die Parteien; sich dennoch über den Nachlaß
der Großmutter Ottilie gütlich zu einigen.,
Anm.: Unklar ist; wer mit 'des Meyers Kindern' gemeint sein soll.
Aus diesem Zusammenhang kommen eigentlich nur die Kinder von Osters Hans in Frage;
denn es ging hier um Trenzen Vorrechte gegenüber seinem Bruder Heinrich bzw. dessen Kindern.
Weder Osters Hans noch ein anderer aus seiner Familie wurde aber je als Meyer genannt;
allerdings ist über die Hüttigweiler Familien aus der Zeit nach 1569 fast nichts bekannt.
'Das Kind im Haus' ist der Haupt- und Hauserbe; nähmlich Osters Trenz;
dem die Mutter Ottilie ein Drittel der Feldfrüchte zum Voraus gab.
Wenn Philips Georgs Angabe für bare Münze zu nehmen ist; daß nähmlich seine Frau
Anna eine Kusine von Trenzen Frau sei; dann dürfte diese nie mit Namen genannte Frau
eine Tochter Gretgens von Gennweiler sein.
Daß 1617 jemand als Osters Trenzen Schwiegervater bezeichnet wurde;
muß nicht bedeuten; daß der wirkliche Schwiegervater noch lebte;
es kann auch der Stief-Schwiegervater gemeint gewesen sein.
------
08.05.1621 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.205:
Wendel Schumacher und Claus Bor klagen gegen Osters Trenz und seine Miterben;
daß sie vor etwa 10-12 Jahren mit dem Vater des Beklagten einen Platz auf der 'Vhieghscheidt'
gegen ein anderes Wiesenstück auf dem 'Marxen Weyer' samt zweier weterer Stücke vertauscht hatten;
aber nun ihr Land wieder zurück haben wollten; da sie nur ein Vergleichung auf 'ein Zeit lang'
miteinander getroffen hätten; aber keinen Erbtausch.
Am 15.05.1621 (S.210) ergeht ein Bescheid; nachdem der Kläger Wendel erklärt
hatte; auf seinen Teil zu verzichten und von einer Klage abzustehen. Der
Bescheid beläßt die Beklagten Osters Trenz und seine Miterben in ihrem
augenblicklichen Besitz; als ob ein Erbtausch getroffen worden wäre; lediglich der Frau
des Mitklägers Lauwers Clauß sei wegen ihres Anteils ein Betrag zu erstatten.
------
(1621) PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.202:,
Osters Trenz verklagt Bach Hans und den Bannschütz Stauch Bastian; weil
Bachs Pferde in Trenzen Hafer eingefallen waren; der Schütz aber; obwohl benachrichtigt;
zu spät und zu zögerlich eingeschritten sei
------
12.01.1622 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.221:
Osters Trenz soll den Kindern seines Bruders Heinrich; Jakob und Anna;
von den Häusern; Scheur; Stallungen; Hofgering und Garten ihren Teil erstatten;
und zwar 48 Gulden alter Währung.
------
28.07.1622 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.224:
Bielen Margarethe von Hüttigweiler klagt gegen Osters Trenz 'wegen der
Ablösung' (es fehlt der Gegenstand); 'sonderlich aber der Münzsorten halber';
wie hoch dieselben anzurechnen. Das Gericht entscheidet; daß der Beklagte jeden Dickpfennig
für 10 Albus annehmen soll; beide Parteien teilen sich die Unkosten.
Anm.: Zum Hintergrund wird nichts mitgeteilt.
Möglicherweise war kurz vorher Margarethes Mann Peter gestorben; von dem im Sept.1617
gesagt worden war; daß er Erbgüter zusammen mit Osters Trenz besitze.
Über eine Verwandschaft der beiden Familien ist nichts bekannt.,
------
08.05.1624 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.232-234:
Osters Trenz hat den beiden Schwestern der Frau von Peter Boest(Karst?) von
Exweiler ihre Hüttigweiler Güter für 95 Gulden abgekauft; als der gen.Peter
dazwischentrat und den Kauf abtreiben wollte. Wendel Schumacher aber warf nun Peter vor;
er fungiere nur als Strohmann für andere; nähmlich Hans Chun
und Hans Bach; wofür er auch wichtige Zeugenaussagen beibringen konnte.
------
26.05.1625 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.239:
Osters Trenz zu Raßweiler; Kläger; Bürge Volmar von Raßweiler
gegen
Philips und Theobalden Groß; Brüder; Beklagte; ihr Bürge ihr Vater Wolf Groß
Als Osters Trenz auf Philipps Hochzeit gewesen; habe er am letzten Tag nach der Mahlzeit
noch einen Wein begehrt; der ihm aber verweigert worden sei.
Aus Unwillen darüber habe er; zum Zeichen; beim Hinausgehen ein Raute im
Stubenfenster eingestoßen.
Daraufhin sei ihm der Beklagte Philipp (Theobald lt.Protokoll;
was zu dem folgenden jedoch nicht paßt) nachgelaufen und habe gefragt:
'Bist du derjenige; so nicht zu erstillen? Du tust nicht wie ein redlicher Vetter tun sollte'
und habe gleichzeitig auf ihn eingeschlagen.
Als Trenz dann mit seiner Frau nach Haus gegangen sei ihm auch Theobald
nachgelaufen und habe auf ihn eingeschlagen.
Die Beklagten gestehen die Schläge.
Philipp bestreitet aber; die Worte gesagt zu haben die Trenz ihm vorwirft.
Bescheid:
Beide Seiten werden; weil sie an verübten Streichen zu viel getan in Herrenstraf verwiesen.
Die Tagkosten werden zwischen Kläger und beiden Beklagten gedrittelt.
------
26.05.1625 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.7; S.240:,
Osters Trenz; Kläger; Bürge Volmar von Raßweiler
gegen
Hanß Chon von Hüttigweiler; Beklagter; Bürge Wolf Groß
Als Trenz nach der im obigen Regest geschilderten Sache in Schneiders Hansen Haus
gegangen war; sei auch Hans Chon dorthin gekommen und habe gesagt; derjenige;
der meinem Nachbar die Fenster eingeschlagen habe; sei ein Schelm. Als daraufhin Trenz sagte;
das sei er gewesen; habe Hans Chon seine Worte wiederholt.
Der Beklagte gesteht; Trenz einen Schelm; aber nicht einen Dieb genannt zu haben.
Receß: Der Beklagte wird; da geständig; in Herrenstrafe und Tagkosten verwiesen.
------
10.06.1656 LHA Koblenz; 1 C/7465; Bd.1; S.75:
Der Steinmetzmeister Mathias Gessner und Osters Trenz entscheiden; daß
'Junges Peter Sohn' Schneiders Hansen Scheune in Hüttigweiler übernehmen darf...
------
März/Juli 1657 LHA Koblenz; 1 C/7465; Bd.1; S.78 R:
Osters Trenz und Müllers Mattheis sind Zeugen für Mathias Kuhn/Rausch; der,
einen verfallenen Hausplatz samt Zubehör für 5 Taler von Anna Biel/Naumann
gekauft; aber angeblich nicht bezahlt haben soll. Die Zeugen erklären; der
Kauf sei ordnungsgemäß vonstatten gegangen; ohne aber ausdrücklich von Geld
oder Bezahlung zu sprechen.
Anm.: Das ist die letzte Erwähnung von Osters Trenz von Raßweiler und gleichzeitig
(bis auf weiteres) die letzte Erwähnung eines Mitglieds der Familie Osters überhaupt

QUELLE:
K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen; S.395-402; u.Nachträge 29; 34