9932  LEONHARDT Peter *
+ n.d.14.04.1603
(19864)Leonhardt - (19865)N.N.

oo vor 1563

9933  N. Engel *
+ n.d.14.04.1603

Weitere Nr.: 18668/18669


KINDER: 
(9334)(4966)Nickel
     * 1568
Johannes
 erw. 1603 im elterl.Testament; wohnte auswärts

WEITERE ANGABEN:
Schmied
(9932) Erw.in St.Wendel 1563-1603; 1573 Hochgerichtsschöffe in St.Wendel
(9933) Erw.in St.Wendel 1563-1603
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1563 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Listen der Schuhmacherzunft:
'Lenharts Peter; Schmit; seine Hausfrau Engel;
Anno Domini xvclxiii' sind gemeinsam eingetreten.
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1568 STADTARCHIV ST.WENDEL; A 16; Stadtrechnungen; zit.n.R.Gerber:
Peter Schmidt stellt 50 Ringe für den Brunnen her für 3 fl
22;5 alb; ebenso Cloß Schmidt.
Peter brachte außerdem einen Kolben an der untersten Pforte an den Riegel an für 2 alb.
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1573 STADTARCHIV ST.WENDEL; A 17; S.62:
Petter Lenhartt ist Ungelter; zusammen mit Bernhard Kannengysser
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1573 STADTARCHIV ST.WENDEL; A 38; S.74:
'Peter Schmidt'wird erstmals; soweit bekannt; als Hochgerichts-,
schöffe erwähnt.
Anm.: Daß es sich hier tatsächlich um den Schmied Peter Leonhardt handelt;
geht aus den entsprechenden Erwähnungen der
folgenden Jahre 1582; -86; -87; -93; -98 und -99 hervor in denen
sein Name stets wechselte zwischen 'Peter Schmidt'; 'Peter
Leonhardt Schmidt' und 'Peter Leonhardt'.
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02.02.1595 STADTARCHIV ST.WENDEL; A 58; S.42:
Peter Lenhard und seine Frau Engel verkaufen für 55 Gulden ein Scheune
an Peter Becker und seine Frau Margaret.
Am 12.02. überlassen Peter und Engel auch eine Wiese neben dem Spitalfeld
für 10 Gulden dem Spitalmeister Nikolaus Demuth d.Ä.
und Hans Schrotig; den beiden Verwaltern der Spitale.
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12.07.1600 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.2; S.453:
Die Bürgerschaft St.Wendels übernimmt ein Schuld von 100 Räder-
gulden (= St.Wendeler Gulden); die der Schmied Peter Leonhard
bisher der Kirche St.Wendel schuldete; und erhält dafür Peter
Leonhards Wohnhaus in der Stadt. Seine Schmiede behält er.,
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14.04.1603 STADTARCHIV ST.WENDEL; A 42; S.115-119:
Testament des Peter Leonhardt und seiner Frau Engel.
1. Unser Sohn Nickel und seine Frau Margaret; nunmehr 10 Jahre in der Ehe
bei uns gewesen; das Haus aufhalten zu helfen und die Werkstatt mit großer Mühe
und Arbeit zum fleißigsten versehen; so sollen sie auch beide bis an unser Lebensende bei
uns im Haus bleiben.(...)
Doch behalten wir uns vor; daß wir beide in alle Weg die Meisterschaft des ganzen Haustatts;
auf dem Handwerk und im Ackerbau; bis zum Ende unseres Lebens uns
vorbehalten und mitnichten übergeben haben.
Nickel soll die Schmiede erhalten und das Schmiedegeschirr sowie eine Hälfte von Haus;
Hof und Hofgering zum Voraus.
2. Der Sohn Johannes erhält ein Viertel von Haus; Hof und Hofgering. Wofern
unser Sohn Johannes wieder zu Land kommen und sich verheiraten würde; so
solle ihm eine Zweitgabe an Fruchten und Vieh gegeben werden.
Und dieweil Nickel zu seiner Verheiratung ein Zweitgabe ernannt und gleichwohl;
weil er bei uns im Haus verblieben; keine gegeben werden;
so soll auf den Fall Gleichheit gehalten und einer wie der andere ausgesteuert werden.
3. -
4. Wenn Nickel sterben und seine Frau Margreth im Witwenstand bleiben
oder sich wieder verheiraten sollte; aber bei uns hier im Hause bliebe;
und uns bis zum Ende unseres Lebens handhaben und Pflegung tun würde; so soll
sie erhalten was als Nickels Anteil oben beschrieben wurde; ohne Abbruch.,
Zieht sie aber nach Nickels Tod weg oder bleibt sie länger fort oder
heiratet sie woandershin; was wir jedoch nicht verhoffen;
so soll ihr eine Zweitgabe zugestellt werden; inmaßen ihr Vater zu Nohfelden es tut;
nähmlich 2 Wendelische Fuhren Korn; 2 Malter Hafer; eine Kuh; ein Kalb;
2 Wagen Heuwachs; 2 Morgen Feld und 1 Rute Garten.
Als Zeuge hierzu erbeten wurden Dr.Wilhelm Fosinger (der Pfarrer von St.Wendel);
Johann Dham von Welschbillig; Notar und Keller zu St.Wendel
(die beide unterschreiben). Darunter schrieb Peter Leonhardt eigenhändig
'Ich Peter Leonhard bekenne war sein wie oben stehtt'.,

QUELLE:
K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen; S.547-549; 553