129828  N. Hans *
+

oo vor 1537

129829  LAUWERS Agnes *
+
(257658)Nickel Lauwers - (257659)N.N.

Weitere Nr.:


KINDER 
(64914)Nickel   erw. in Hüttigweiler 1554-1585;
   oo (64915) N. Caspar
     + zw.1593-1600

WEITERE ANGABEN:
Müller in der Bannmühle zu Raßweiler; Erw. in Raßweiler 1537 - 1558


1537 SCHAFTLISTE:
'Raßen Erbe' teilen sich nun des Lauwers Eydem und Rasen Jeckel. 'Ballen/Bülen Erbe' teilen sich Hans Müller und Jeckel (von Hirzweiler) - dieselben Gemeiner ?
'Hütten Erbe' teilen sich Prüels Nickel und 'des Lauwers Eydam Hans'.
Anteilseigner an 'Wagners Erbe' sind Hans Müller und Jokel; neben anderen.
'Hansen Erbe' haben der Wollenschläger (vermutlich aus Schiffweiler)
'modo Hans Müller'; was bedeutet daß der Wollenschläger seine Anteile später an Hans Müller vekaufte
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1537 St.Barbaratag; LHA Koblenz; 1 C/7485; Bl.23:
Jakob von Hirzweiler; des Lauwers Eidam Hans und hans von Wiebelskirchen schließen einen Vertrag mit Nicol; dem Sohn Hensels. Nicol soll Spillers Haus in Raßweiler renovieren und beziehen (vergl.Reg.Bor/Born),
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26.12.1537 LHA Koblenz; 1 C/7485; Bl.8-9:
PACHTVERTRAG FÜR DIE RAßWEILER MÜHLE
Der Pastor Siegfried Glock von Oberstein von St.Wendel und der Brudermeister Sebastian von Zeltink geben öffentlich bekannt; daß sie der Kirche Bannmühle zu Raßweiler kraft dieses Briefes auf neun Jahre verleihen an Hans von 'Orwiller'(= Urweiler); des Lauwers Eidam von Raßweiler. Hans muß alle Weihnachten einen Gulden Pacht zahlen; dazu 2 malter Korn; 2 Malter Hafer und 4 Kappen geben. Er ist für die Instandhaltung im Innern der Mühle verantwortlich; die Brudermeister sind es für die 4 Wände des Mühlenhauses; und 'sollen der Brudermeister den Lohn; Hans den Kosten und die Gemeinden Hüttig- und Raßweiler die Fuhre dazu tun.' Sache der Gemeinden; und zwar 'sonder Zutun der Kirche St.Wendel'; ist es auch; den Mühlenteich zu graben und den Wassergang 'flüssig zu halten'. Falls Hans die jährliche Pacht nicht zahlen oder die Mühle nicht handhaben könne; oder die Gemeinden Klagen gegen ihn führten; dann solle der Brudermeister die Mühle zurücknehmen und in der Kirche Nutzen stellen. Das bestätigen Pfarrer und Brudermeister auf St. Stephanstag 1537.
Anm.: Eine zweite Ausfertigung dieses Vertrages im Pfarrarchiv St.Wendel trägt die Jahreszahl 1538.,
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07.01.1556 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.18; S.793:
Bei der Aufzählung der Bewohner beider Dörfer Hüttig- und Raßweiler wird
Müller Hans als erster der sieben Haushaltsvorstände genannt.
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1558 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.18; S.254:
Hans der Müller; des Lauwers Eidam; und sein Frau Agnes haben von den Wollenschläger Erben zu Schiffweiler ein Gut in Raßweiler für 12 rh.Gulden gekauft. In einem weiteren Protokoll wird mitgeteilt; daß derselbe Hans und seine Frau Agnes durch einen Vertrag; wie er ihn in einem versiegelten Brief hat; das halbe 'Küffern Gut' für 10 Gulden gekauft hat.
Anm.: 1507 war ein Wollschläger Meyer von Schiffweiler; 1537 wir dort ein Wollen Peter erwähnt;
1542 kommt der Name nicht mehr vor. Die beiden Protokolle von oben können durchaus Nachträge im 1.Hüttigweiler Gerichtsbuch sein; die Käufe also wesenlich früher stattgefunden haben


 Bild 129828-1
Karte nach Naudin und Denis 1728 -1739, Ausschnitt aus C08 Z01-01:
Gelber Pfeil:  Mühle an de Ill zwischen Rosweiller und Ersweiller(heute: Raßweiler und Hüttigweiler


 Bild 129828-2
Topographische Karte der Saarlandes TK25, 1957-65, Ausschnitt:
Roter Kreis: Ungefährer Standort der Raßweiler Mühle an der Ill zwischen Raßweiler und Hüttigweiler




QUELLE:
K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen S.367-369 u.Nachträge S.24