129828 | N. | Hans | * |
+ |
oo vor 1537 |
129829 | LAUWERS | Agnes | * |
+ |
(257658)Nickel Lauwers - (257659)N.N. |
Weitere Nr.: |
KINDER (64914)Nickel erw. in Hüttigweiler 1554-1585; oo (64915) N. Caspar + zw.1593-1600 |
WEITERE ANGABEN: Müller in der Bannmühle zu Raßweiler; Erw. in Raßweiler 1537 - 1558 1537 SCHAFTLISTE: 'Raßen Erbe' teilen sich nun des Lauwers Eydem und Rasen Jeckel. 'Ballen/Bülen Erbe' teilen sich Hans Müller und Jeckel (von Hirzweiler) - dieselben Gemeiner ? 'Hütten Erbe' teilen sich Prüels Nickel und 'des Lauwers Eydam Hans'. Anteilseigner an 'Wagners Erbe' sind Hans Müller und Jokel; neben anderen. 'Hansen Erbe' haben der Wollenschläger (vermutlich aus Schiffweiler) 'modo Hans Müller'; was bedeutet daß der Wollenschläger seine Anteile später an Hans Müller vekaufte ------ 1537 St.Barbaratag; LHA Koblenz; 1 C/7485; Bl.23: Jakob von Hirzweiler; des Lauwers Eidam Hans und hans von Wiebelskirchen schließen einen Vertrag mit Nicol; dem Sohn Hensels. Nicol soll Spillers Haus in Raßweiler renovieren und beziehen (vergl.Reg.Bor/Born), ------ 26.12.1537 LHA Koblenz; 1 C/7485; Bl.8-9: PACHTVERTRAG FÜR DIE RAßWEILER MÜHLE Der Pastor Siegfried Glock von Oberstein von St.Wendel und der Brudermeister Sebastian von Zeltink geben öffentlich bekannt; daß sie der Kirche Bannmühle zu Raßweiler kraft dieses Briefes auf neun Jahre verleihen an Hans von 'Orwiller'(= Urweiler); des Lauwers Eidam von Raßweiler. Hans muß alle Weihnachten einen Gulden Pacht zahlen; dazu 2 malter Korn; 2 Malter Hafer und 4 Kappen geben. Er ist für die Instandhaltung im Innern der Mühle verantwortlich; die Brudermeister sind es für die 4 Wände des Mühlenhauses; und 'sollen der Brudermeister den Lohn; Hans den Kosten und die Gemeinden Hüttig- und Raßweiler die Fuhre dazu tun.' Sache der Gemeinden; und zwar 'sonder Zutun der Kirche St.Wendel'; ist es auch; den Mühlenteich zu graben und den Wassergang 'flüssig zu halten'. Falls Hans die jährliche Pacht nicht zahlen oder die Mühle nicht handhaben könne; oder die Gemeinden Klagen gegen ihn führten; dann solle der Brudermeister die Mühle zurücknehmen und in der Kirche Nutzen stellen. Das bestätigen Pfarrer und Brudermeister auf St. Stephanstag 1537. Anm.: Eine zweite Ausfertigung dieses Vertrages im Pfarrarchiv St.Wendel trägt die Jahreszahl 1538., ------ 07.01.1556 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.18; S.793: Bei der Aufzählung der Bewohner beider Dörfer Hüttig- und Raßweiler wird Müller Hans als erster der sieben Haushaltsvorstände genannt. ------ 1558 PFARRARCHIV ST.WENDEL; Bd.18; S.254: Hans der Müller; des Lauwers Eidam; und sein Frau Agnes haben von den Wollenschläger Erben zu Schiffweiler ein Gut in Raßweiler für 12 rh.Gulden gekauft. In einem weiteren Protokoll wird mitgeteilt; daß derselbe Hans und seine Frau Agnes durch einen Vertrag; wie er ihn in einem versiegelten Brief hat; das halbe 'Küffern Gut' für 10 Gulden gekauft hat. Anm.: 1507 war ein Wollschläger Meyer von Schiffweiler; 1537 wir dort ein Wollen Peter erwähnt; 1542 kommt der Name nicht mehr vor. Die beiden Protokolle von oben können durchaus Nachträge im 1.Hüttigweiler Gerichtsbuch sein; die Käufe also wesenlich früher stattgefunden haben
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QUELLE: K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen S.367-369 u.Nachträge S.24 |