1908 | MEYER | Johann Peter | * 25.06.1672; Reisweiler |
+ 26.01.1753; Güchenbach |
(3816)Johann Konrad Meyer -(3817)Barbara Rigel |
oo 20.09.1693; Kölln |
1909 | SCHNEIDER | Margarethe | * 1670; Überhofen |
+ 02.03.1741; Güchenbach |
(3818)Theobald Schneider - (3819)Bärbel Wagner |
Weitere Nr.: |
KINDER: Johann Sebastian * 1694; + 25.06.1749; 55 Jahre alt; ledig Anna * 1695; oo 1715 Peter Feld; Güchenbach (954)Johann Jakob * 1697 Margarethe * 1698; oo I: 1719 Sebastian Türk ooII: 1734 Theobald Maas; Herchenbach Elisabeth * 1705; oo 1728 Kaspar Müller; Heusweiler + 12.05.1771 Barbara * 1708; oo 1729 Jakob Schwinn; Elm Maria * 10.05.1711; oo 1731 Joh.Wilh.Werron aus Neuhaus Katharina * 05.11.1713 Mathias * 05.11.1714 Anna Maria * 1714; oo 1733; Joh.Schweitzer; Lebach |
WEITERE ANGABEN: (1908) Ackerer; Dorflehrer, Kirchensenior und Synodale, Vorname nach K.Rug; Nr.1102: Hans Jakob Probsteiprotokolle Saarbrücken - Kommentar von Karl Ludwig Rug in Kursiv 20.09.1693, Blatt 18-21 vom Jahr 1694: Handschrift des kath. Pfarrers zu Kölln Petrus Müllem - Nur auszüglich Kundt vndt zu Wissen seye hiemit Waß gestalt auf heut dato den 20ten Septeb. Ao 1693 Vor mir vnterschrbenen Pasto vnd Blutsfreunds vnd Verwandten eine eheliche Beredung geschehen als wie folgt: Erstlich hat Hans Peter Mayer das Ehrbahren Joannis Conradi Meyer vndt Barbara von schwartzenhotz seiner ehelichen nachgelassenen Wittib ehelicher Sohn vndt Margaretha schneiderin der in Gott abgelebten Joannis Theobeli schneider vndt Barbarae beyde gewesener Eheleudten in Gichenbach hinderlassene Dochter einerder zun heiligen Ehestand so sie im Angesicht der Christlichen Catholischen Kirchen nach rath und anstellung ihrer lieben freunden nächster gelegenheit zu vollziehen willens seindt festiglich versprochen und zugesagt. Es folgen dann eine Reihe der schon im vorigen Schreiben genannten Bedingungen. Statt Immen hier Bienen. Unterschrift Petruß Müllem Pastor in Kellen Hans peter Deuffen bach (?) In dem zweiten Schreiben erfolgt die Verteilung der Kühe mit denselben Namen wie im großen Akt 26.02.1694, Blatt 17 Vorderseite bis Blatt 22 Rückseite - Wörtlich Zu Wißen demnach Hans Peter meyer weil.Hans Conrad Meyers von Schwartzenholtz hinterlassener Sohn sich mit margretha weil. Hans Thiebolts Schneiders von Gichenbach erster ehe hinterlassener tochter verehelicht, als umb richtigkeit halber und zur vermeidtung aller vneinigkeit zwischen bemelter margrethe vndt ihren vbrigen geschwistern, mit herrschaftlichem vorwißen vndt im beysein vnten benandter Freundte vnd gezeugen folgender verglich vnd accordt gemacht worden. Erstlichen bleibet bey dem waß zwischen ihnen beeden hanß Peter meyer vndt margretha schneiderin pro date et donatione propter nubtias so sie einander versprochen d. 20.Septembris 1693, versprochen worden also daß uf den fall, wann er Hans Peter ohne leibserben vor der margretha sterben solte, ihr von seinen Erben vierzig gülten bz bezahlt werden sollen, und hingegen Er, wann sie Marvgaretha vor ihme ohne leibserben versterben sollte, dreissig gülten bz vor einen Abstandt von ihrem Erb zu fordern haben solts. Zweytens weilen der Margaretha fünf übrige rechts geschwister noch ohnerzogen sindt sollen sollen und wollen sie eheleute, diesselben so lange in nahrung und kleidtung wie sichs gebührt, erhalten, bis sie dermaleins ihr stück brot selber erwerben können. Ingleichen sollen und wollen sie auch der Margaretha Mutter schwester Maria zeit ihres Lebens bei sich in Kosten und Kleidung erhalten, so gut es ihnen möglich sein mag Drittens sollen beide Eheleute die von gedachten ihren Vattern resp. Schwegern vndt barbara Wagnerin ihrer resp.mutter Und schwieger herrührendts beade vogteien zu giechenbach vndt heußweyler samt dazu gehörige güter ihrem besten vermögen nach nutzen und handhaben vnd davon nicht allein wie gedacht ihre Baas marie sondern auch ihre fünf geschwister vnterhalten, sondern auch hinkünftig alle herrschaftlichen renthen vndt gerechtigkeiten samt denen kriegsbeschwerungen entrichten und abtragen. Was aber vorige sowohl activ - vndt passiv schulten oder anders belanget, die bleiben denen sämbtlichen sechs geschwistern gemein. Zum vierten damit beede eheleuthe die haußhaltung desto besser fürtführen können und mögen so ist niccht allein verglichen worden, daß sie die vier beste pferdte samt dem waagen, pflug und aller zu zubehör eigenthümlich haben sollen vor die sum fünfzig gülten, so die dermalheins denen vbrigen fünf geschwistern, wann sie zu ihren Jahren kommen, zahlen und herausgeben sollen, sondern es ist auch ausdrücklich dabei mit herrschaftlicher ausdrücklicher Verwilligung vergliechen worden, daß sie beede eheleute dermaleinst, wann die güter unter die geschwister vertheilt werden, sowohl an dem gichenbacher als heußweiler gut zwei Kindstheil ziehen und haben sollen., doch daß uff den begebenden fall, wie erster punkt gedacht, Er Hans peter mit den dreisig gülten zu einem abstand sich vergnügen lassen solle Fünftsnd des rindviehe belangend, so ist solche folgender gestalt vertheilt worden. Erstlich soll die baaß Marie zwey Kühe haben so annoch zu heußweiler verlehnt seyndt, vndt das jüngste kalb zu gichenbach uni seyndt zu gichenbach noch sieben Kühe von welchen Hans Peter meyer vnd seine ehefrau zwei haben, nähmlich die rote Kuhe oder stern genannt und eine andere Kuhe Weißkopf genannt und dann das rote jährige Kalb mit der bleß dazu, die übrige seind unter die anderen geschwister vertheilt als Jakob soll haben die schwartze Kuh mit dem stumpfen Horn, Anna Eva soll haben die Kuh die Blum genannt wird Hans Henrich soll haben die Kuh der Kohlhaß genannt, hans Velten die Kuhe der Hirtz genannt und dann Matheß die Kuhe die rehgeiß genannt, dabei ausbehalten daß diese eheleute zu gemeinen Haushaltung den Nutzen von allen diesen Kuhen zwar haben sollen, die Zucht aber von der Baas Marie ihrem Vieh bleibt ihr zum halben und solle nach ihrem Todt allen sechs geschwistern gemein sein und den fünf jüngsten geschwistern bleibt die halbe zucht auch allein von ihrem viehe, die andere halbe ziehen beeds eheleute. Das übrige Viehe, als nehmlich drei Ochsen und ein farren von drey jahren und drei kälber von zwey jahren so zusammen vierzig sieben thaler geschätzt seindt, seindt beeden eheleutehen auch eigenthümlich übergeben worden zur beysteuer daß weilen kein brodt im Haus und solches in hohem werth ist sie davor zur gemeinsamen haushaltung kaufen mögen. Sechstens so ist ihnen auch ein füllen überlassen worden vor fünfzehn thaler welche summ zur abtragung gemeiner voriger schulten soll verwendet werden, das eine übrige pferdt aber sowohl als die füllen bleiben gemein, vndt sollen entweder auch zu bezahlung gemeiner voriger schulten oder aber dermaleins zu sämbtlichen geschwister nutzen verwendet werden. Entlich gleich wie obgedacht hans peter vf den fall, wann margaretha vo ihme ohne leibserben sterben würdet, Er mit 30 fl zum abstandt sich begnügen solle, also ist auch ausbehalten daß er dann die Kuhe vier Immen vndt achtzehn thaler specie gulden so Er ins hauß gebracht, wieder mit sich nehmen solle, desgleichen auch seine freundte wenn Er ohne Erben vor der margarethe versterben würdte, Ihm übrigen was hierin nich gedacht oder außbehalten ist, soll nach Saarbrückischem Landesbrauch gehalten werden. Dessen zur Uhrkund ist dieses also aufgesetzt im beisein der unterzeichneten vnd under schriebenen und zu mehrer bekräftigung dem gewönnlichen Probsteyprotokollum inseriert worden, so geschehen zu Saarbrücken den 26.Februar 1694. Hans Petter meyer Veltens Velten zu Gichenbach, (Handzeichen) Martines Meyer, vor mich vnndt im Namen der Mutter Ferdinand Cläß meyer im Cöllerthal Hans bastian Krämers, (Handzeichen) Hans Groß von bitsch schöffen im Cöllerthal 30.04.1694 Blatt 50 Hans Peter Meyer tauscht Grundstücke mit Mathis Schuster von Hilschbach. Er unterschreibt eigenhändig 12.03.1695 Blatt 184 Hans Peter Meyer von Gichenbach verkauft an Hans Peter Cun Wirt zu Cöllen und Maria Magdalen s.Hsfr. eine Wisse auf Engelfanger Bann....wie soche Wies aus Hans Thiebold schneiders von Gichenbach als Verkäuffers schwiegervatters erb herkomb... für 26 Gültenbatzen. Unterschriften: Hanß petter meyer Johannes Hauberd as Zeyen |
QUELLE: Karl Ludwig Rug: Die evang.Fam.d.Köllertals vor 1840; Karl Ludwig Rug: Probsteiprotokolle Saarbrücken, LA Koblenz, Abt.22/2401 bis 2414 Klaus Mayer: Ortsgesch.v.Saarwellingen in: Saarw.Nachr.27/87 |