1908  MEYER Johann Peter * 25.06.1672; Reisweiler
+ 26.01.1753; Güchenbach
(3816)Johann Konrad Meyer -(3817)Barbara Rigel

oo 20.09.1693; Kölln

1909  SCHNEIDER Margarethe * 1670; Überhofen
+ 02.03.1741; Güchenbach
(3818)Theobald Schneider - (3819)Bärbel Wagner

Weitere Nr.:


KINDER:
Johann Sebastian
     * 1694;
     + 25.06.1749; 55 Jahre alt; ledig
Anna
     * 1695;
   oo 1715 Peter Feld; Güchenbach
(954)Johann Jakob
     * 1697
Margarethe
     * 1698;
   oo I: 1719 Sebastian Türk
   ooII: 1734 Theobald Maas; Herchenbach
Elisabeth
     * 1705;
   oo 1728 Kaspar Müller; Heusweiler
     + 12.05.1771
Barbara
     * 1708;
   oo 1729 Jakob Schwinn; Elm
Maria
     * 10.05.1711;
   oo 1731 Joh.Wilh.Werron aus Neuhaus
Katharina
     * 05.11.1713
Mathias
     * 05.11.1714
Anna Maria
     * 1714;
   oo 1733; Joh.Schweitzer; Lebach

WEITERE ANGABEN:
(1908) Ackerer; Dorflehrer, Kirchensenior und Synodale, Vorname nach K.Rug; Nr.1102: Hans Jakob

Probsteiprotokolle Saarbrücken - Kommentar von Karl Ludwig Rug in Kursiv
20.09.1693, Blatt 18-21 vom Jahr 1694:
Handschrift des kath. Pfarrers zu Kölln Petrus Müllem - Nur auszüglich
Kundt vndt zu Wissen seye hiemit Waß gestalt auf heut dato den 20ten Septeb. Ao 1693 Vor mir
vnterschrbenen Pasto vnd Blutsfreunds vnd Verwandten eine eheliche Beredung geschehen
als wie folgt:
Erstlich hat Hans Peter Mayer das Ehrbahren Joannis Conradi Meyer vndt Barbara von schwartzenhotz
seiner ehelichen nachgelassenen Wittib ehelicher Sohn vndt Margaretha schneiderin der in Gott
abgelebten Joannis Theobeli schneider vndt Barbarae beyde gewesener Eheleudten in Gichenbach
hinderlassene Dochter einerder zun heiligen Ehestand so sie im Angesicht der Christlichen
Catholischen Kirchen nach rath und anstellung ihrer lieben freunden nächster gelegenheit zu
vollziehen willens seindt festiglich versprochen und zugesagt.
Es folgen dann eine Reihe der schon im vorigen Schreiben genannten Bedingungen.
Statt Immen hier Bienen.

Unterschrift
Petruß Müllem Pastor in Kellen
Hans peter Deuffen bach (?)
In dem zweiten Schreiben erfolgt die Verteilung der Kühe mit denselben Namen wie im großen Akt

26.02.1694, Blatt 17 Vorderseite bis Blatt 22 Rückseite - Wörtlich
Zu Wißen demnach Hans Peter meyer weil.Hans Conrad Meyers von Schwartzenholtz hinterlassener Sohn
sich mit margretha weil. Hans Thiebolts Schneiders von Gichenbach erster ehe hinterlassener tochter verehelicht,
als umb richtigkeit halber und zur vermeidtung aller vneinigkeit zwischen bemelter margrethe vndt ihren
vbrigen geschwistern, mit herrschaftlichem vorwißen vndt im beysein vnten benandter Freundte vnd gezeugen
folgender verglich vnd accordt gemacht worden.
   Erstlichen bleibet bey dem waß zwischen ihnen beeden hanß Peter meyer vndt margretha schneiderin pro date
et donatione propter nubtias so sie einander versprochen d. 20.Septembris 1693, versprochen worden also
daß uf den fall, wann er Hans Peter ohne leibserben vor der margretha sterben solte, ihr von seinen Erben
vierzig gülten bz bezahlt werden sollen, und hingegen Er, wann sie Marvgaretha vor ihme ohne leibserben
versterben sollte, dreissig gülten bz vor einen Abstandt von ihrem Erb zu fordern haben solts.
   Zweytens weilen der Margaretha fünf übrige rechts geschwister noch ohnerzogen sindt sollen
sollen und wollen sie eheleute, diesselben so lange in nahrung und kleidtung wie sichs gebührt, erhalten,
bis sie dermaleins ihr stück brot selber erwerben können. Ingleichen sollen und wollen sie auch der Margaretha
Mutter schwester Maria zeit ihres Lebens bei sich in Kosten und Kleidung erhalten, so gut es ihnen möglich
sein mag
   Drittens sollen beide Eheleute die von gedachten ihren Vattern resp. Schwegern vndt barbara Wagnerin
ihrer resp.mutter Und schwieger herrührendts beade vogteien zu giechenbach vndt heußweyler samt dazu
gehörige güter ihrem besten vermögen nach nutzen und handhaben vnd davon nicht allein wie gedacht ihre Baas
marie sondern auch ihre fünf geschwister vnterhalten, sondern auch hinkünftig alle herrschaftlichen renthen
vndt gerechtigkeiten samt denen kriegsbeschwerungen entrichten und abtragen. Was aber vorige sowohl activ -
vndt passiv schulten oder anders belanget, die bleiben denen sämbtlichen sechs geschwistern gemein.
   Zum vierten damit beede eheleuthe die haußhaltung desto besser fürtführen können und mögen
so ist niccht allein verglichen worden, daß sie die vier beste pferdte samt dem waagen, pflug und aller
zu zubehör eigenthümlich haben sollen vor die sum fünfzig gülten, so die dermalheins denen vbrigen fünf
geschwistern, wann sie zu ihren Jahren kommen, zahlen und herausgeben sollen, sondern es ist auch
ausdrücklich dabei mit herrschaftlicher ausdrücklicher Verwilligung vergliechen worden, daß sie beede
eheleute dermaleinst, wann die güter unter die geschwister vertheilt werden, sowohl an dem gichenbacher
als heußweiler gut zwei Kindstheil ziehen und haben sollen., doch daß uff den begebenden fall, wie
erster punkt gedacht, Er Hans peter mit den dreisig gülten zu einem abstand sich vergnügen lassen solle
   Fünftsnd des rindviehe belangend, so ist solche folgender gestalt vertheilt worden.
Erstlich soll die baaß Marie zwey Kühe haben so annoch zu heußweiler verlehnt seyndt, vndt das
jüngste kalb zu gichenbach uni seyndt zu gichenbach noch sieben Kühe von welchen Hans Peter meyer
vnd seine ehefrau zwei haben, nähmlich die rote Kuhe oder stern genannt und eine andere Kuhe Weißkopf
genannt und dann das rote jährige Kalb mit der bleß dazu, die übrige seind unter die anderen geschwister
vertheilt als Jakob soll haben die schwartze Kuh mit dem stumpfen Horn, Anna Eva soll haben die Kuh
die Blum genannt wird Hans Henrich soll haben die Kuh der Kohlhaß genannt, hans Velten die Kuhe der
Hirtz genannt und dann Matheß die Kuhe die rehgeiß genannt, dabei ausbehalten daß diese eheleute zu
gemeinen Haushaltung den Nutzen von allen diesen Kuhen zwar haben sollen, die Zucht aber von der Baas
Marie ihrem Vieh bleibt ihr zum halben und solle nach ihrem Todt allen sechs geschwistern gemein sein
und den fünf jüngsten geschwistern bleibt die halbe zucht auch allein von ihrem viehe, die andere halbe
ziehen beeds eheleute. Das übrige Viehe, als nehmlich drei Ochsen und ein farren von drey jahren und
drei kälber von zwey jahren so zusammen vierzig sieben thaler geschätzt seindt, seindt beeden
eheleutehen auch eigenthümlich übergeben worden zur beysteuer daß weilen kein brodt im Haus und
solches in hohem werth ist sie davor zur gemeinsamen haushaltung kaufen mögen.
   Sechstens so ist ihnen auch ein füllen überlassen worden vor fünfzehn thaler welche summ zur
abtragung gemeiner voriger schulten soll verwendet werden, das eine übrige pferdt aber sowohl als die
füllen bleiben gemein, vndt sollen entweder auch zu bezahlung gemeiner voriger schulten oder aber
dermaleins zu sämbtlichen geschwister nutzen verwendet werden.
    Entlich gleich wie obgedacht hans peter vf den fall, wann margaretha vo ihme ohne leibserben
sterben würdet, Er mit 30 fl zum abstandt sich begnügen solle, also ist auch ausbehalten daß er dann
die Kuhe vier Immen vndt achtzehn thaler specie gulden so Er ins hauß gebracht, wieder mit sich nehmen
solle, desgleichen auch seine freundte wenn Er ohne Erben vor der margarethe versterben würdte,
Ihm übrigen was hierin nich gedacht oder außbehalten ist, soll nach Saarbrückischem Landesbrauch
gehalten werden. Dessen zur Uhrkund ist dieses also aufgesetzt im beisein der unterzeichneten
vnd under schriebenen und zu mehrer bekräftigung dem gewönnlichen Probsteyprotokollum inseriert
worden, so geschehen zu Saarbrücken den 26.Februar 1694.

Hans Petter meyer
Veltens Velten zu Gichenbach, (Handzeichen)
Martines Meyer, vor mich vnndt im Namen der Mutter
Ferdinand Cläß meyer im Cöllerthal
Hans bastian Krämers, (Handzeichen)
Hans Groß von bitsch schöffen im Cöllerthal

30.04.1694 Blatt 50
Hans Peter Meyer tauscht Grundstücke mit Mathis Schuster von Hilschbach. Er unterschreibt eigenhändig

12.03.1695 Blatt 184
Hans Peter Meyer von Gichenbach verkauft an Hans Peter Cun Wirt zu Cöllen und Maria Magdalen s.Hsfr.
eine Wisse auf Engelfanger Bann....wie soche Wies aus Hans Thiebold schneiders von Gichenbach als
Verkäuffers schwiegervatters erb herkomb... für 26 Gültenbatzen.
Unterschriften:
Hanß petter meyer
Johannes Hauberd as Zeyen



QUELLE:
Karl Ludwig Rug: Die evang.Fam.d.Köllertals vor 1840;
Karl Ludwig Rug: Probsteiprotokolle Saarbrücken, LA Koblenz, Abt.22/2401 bis 2414
Klaus Mayer: Ortsgesch.v.Saarwellingen in: Saarw.Nachr.27/87