8114 | MÜLLER | Mathias | * ca.1601 |
+ vor 1668 |
(16228)Theobald Müller - (16229)N.N. |
oo vor 1646 |
8115 | N. | Bärbel | * |
+ n.11.1669 |
Weitere Nr.: |
KINDER: (4057)Margarethe * 20.11.1646; (Taufe ev.in Ottweiler), P: Margarethe; die Frau von Conrad Meyer; Katharina; die Frau von Jakob Bach oo I: vor Nov. 1669, (4056)Peter Jochum aus Schröcken/Österreich ooII: 1690, Mathias Zimmer, Uchtelfangen Dionysius erw.zwischen 1668 und 1706; Beruf: Müller; er ist 1672 (zusammen mit Peter Jochum), Theobald Müllers Erbe. oo I: ca.1665, Elisabeth König ooII: ca.1676, Anna Katharina Jaan |
WEITERE ANGABEN: Juni 1655 (LHA Kobl.; 1 C/7465; Bd.1; S.75) Sau Gerhart von Wemmetsweiler verkauft alle seine Erbgüter in Hüttigweiler;d.i.Haus; Hofgering; Felder, Wiesen, Gärten Äcker usw. für 12 Taler an Mathias Müller, der die Summe gleich in bar bezahlt. ------ 07.03.1657 (LHA Kobl.; 1 C/7465; Bd.1; S.78) Müller Matthes und Osters Trenz sind Zeugen für Matthes Kuhn/Rausch; der von Anna Biel/Naumann den ererbten Hausplatz samt Zubehör in Hüttigweiler gekauft hatte ------ 20.03.1659 AMTSPROTOKOLL S.88-89) Mattheis Müller klagt; Jakob Mohr habe 2 Wiesen; zwei Gartenstücke und zwei Feldstücke; die aber ihm erblich(!) zugefallen seien; und wolle daraus nicht weichen; es sei denn; der Kläger gebe ihm sein Pfandgeld; das der Beklagte darauf angeblich stehen habe: nähmlich 15 Taler auf den Wiesen; 8 auf den Gärten und 6 auf den Feldern; zusammen 29 Taler. Mattheis bot Jakob nun an; wenn er Briefe vorweisen könne; die das belegten oder lebendige Zeugen; wolle er sich in aller Güte mit ihm vergleichen; da er die Wiesen nicht entbehren könne. Jakob Mohr antwortete; er habe keinen Brief; also wolle er es mit seinem Eid beteuern. Mathias Müller will diesen Eid nicht zulassen. Bescheid: Um beiden Seiten Recht widerfahren zu lassen in dieser zweifelhaften Sache; soll der Kläger 2 Goldgulden; den Botenlohn und alle anfallenden Auffangs-Unkosten zahlen bis zum Austrag der Sachen; ' interim Beklagter bei seiner vermeinten Hypothek und Possession manuteniert' werde - also eigentl. ein Zwischenbescheid; Jakob Mohr wird bis zum endgültigen Bescheid im Besitz der strittigen Güter gelassen. Nachsatz: Obgemelter Kläger und Beklagter streiten um ein Wiesenstück 'zwischen den Häusern'; 'welches einer hie; der ander dort also will genennt haben; als ist solches zu beweisen ihm; Mathias; auferlegt worden ,innerhalb 14 Tagen.' Zweiter Nachsatz: Müller Mattheiß und Jakob Mohr haben sich folgendermaßen inder Güte verglichen: daß Mattheiß dem Jakob die 2 Goldgulden läßt und dafür Jakob dem Mattheiß die zwei Wiesen und die zwei Stücklein Feld; dem Jakob aber für allen Abstand noch weitere 6 Taler geben solle. Keine Einigung wurde erzielt wegen der Wiese zwischen den Häusern. Bem.am Rand: Jakob Mohr Tagkosten 1 Gulden. ------ 06.12.1661 AMTSPROTOKOLL; S.79) Der Zeuge Mathias Müller von Raßweiler gibt sein Alter mit ' uff die 60 Jahre'an; (also wohl knapp 60 Jahre) ------ 1662 LISTE DER KIRCHENPENSIONEN (PFA ST.WENDEL; Bd.6; S.356) 'Johan Sun....modo Petges Hans Stauch Greth oder Scheffer Hans illa mortua(?); (am Rand:) diß guth hat muhl: matt...1660 gebraucht' - 'Muhlers Els itzt Muhlers Mattheisen 12 alb' - Anm.: Müllers Elses Schulden bei der Kirche St.Wendel werden jetzt von Mathias Müller bezahlt; vermutl. deshalb weil Mathias Müller im Besitz der Güter bzw. deren Unterpfänder ist; die Else einst als Sicherheit für die Darlehensbewilligung genannt hatte. In anderen Fällen auf dieser Seite ist angegeben ; daß die jetzigen Schuldner durch Kauf entsprechen beschwerter Güter zu Schuldnern der Kirche St.Wendel wurden. Dieser Hinweis fehlt hier; so daß Erbfall als wahrscheinlichster Grund für die Rechtsnachfolge anzunehmen ist. ------- 1662 (PFA ST.WENDEL; Bd.6; S.360) In der ersten Schatzung nach dem 30j. Krieg zahlt Mathias Müller 1 Rhtl und 27 alb; den höchsten Satz Anm.: Das ist die bislang letzte Erwähnung Mathias Müllers ------ 05.11.1669 GERICHTSBUCH D.PFARR- UND OBERKEIT ILLINGEN Bl.80 Müllers Bärbel von Raßweiler erzählt vor dem kaiserl.Notar Peter Demuth in St.Wendel; daß ihr Schwiegersohn Peter Jochum von Raßweiler etliche Pferde der kerpp.Untertanin Maria Becker von Wemmetsweiler und das Beste behalten hatte; nachdem sie in seinen Hafer eingefallen waren. Dieses Pferd stellte er zuhause bei sich im Stall unter; bis der Schaden besichtigt und geschätzt sei. Doch in der Hitze des folgenden Mittags habe ihr Pferdejunge ihre eigenen Pferde in eben jenen Stall treiben wollen; als das gepfändete Pferd heraus sprang und in Richtung Wemmetsweiler davonlief.Der Pferdejunge sie zwar gleich hinterhergelaufen und habe das Pferd auch endlich in Wemmetsweiler erreicht; aber dort auf fremdem; nähmlich kerppischen Boden frevelhafterweise wiedergepfändet und nach Raßweiler zurückgeführt; was ihm nicht gebührt habe. Nun mußte sich Bärbel dafür verantworten. Das Gericht entließ sie ' in Ansehung ihrer Einfalt'; wie es ausdrücklich hieß; gegen das Versprechen; so etwas nie wieder zu tun; und Bärbel versicherte; die Wiederpfändung sei nicht aus Mutwille und Arglist; sondern 'aus purem Unverstand' geschehen. |
QUELLE: K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen; S.382; 379-380 |