8114  MÜLLER Mathias * ca.1601
+ vor 1668
(16228)Theobald Müller - (16229)N.N.

oo vor 1646

8115  N. Bärbel *
+ n.11.1669

Weitere Nr.:


KINDER:
(4057)Margarethe
     * 20.11.1646; (Taufe ev.in Ottweiler), P: Margarethe; die Frau von Conrad Meyer; Katharina; die Frau von Jakob Bach
   oo I: vor Nov. 1669, (4056)Peter Jochum aus Schröcken/Österreich
   ooII: 1690, Mathias Zimmer, Uchtelfangen
Dionysius
   erw.zwischen 1668 und 1706; Beruf: Müller; er ist 1672 (zusammen mit Peter Jochum), Theobald Müllers Erbe.
   oo I: ca.1665, Elisabeth König
   ooII: ca.1676, Anna Katharina Jaan

WEITERE ANGABEN:
Juni 1655 (LHA Kobl.; 1 C/7465; Bd.1; S.75)
Sau Gerhart von Wemmetsweiler verkauft alle seine Erbgüter in Hüttigweiler;d.i.Haus; Hofgering;
Felder, Wiesen, Gärten Äcker usw. für 12 Taler an Mathias Müller, der die Summe
gleich in bar bezahlt.
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07.03.1657 (LHA Kobl.; 1 C/7465; Bd.1; S.78)
Müller Matthes und Osters Trenz sind Zeugen für Matthes Kuhn/Rausch; der von
Anna Biel/Naumann den ererbten Hausplatz samt Zubehör in Hüttigweiler gekauft hatte
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20.03.1659 AMTSPROTOKOLL S.88-89)
Mattheis Müller klagt; Jakob Mohr habe 2 Wiesen; zwei Gartenstücke und zwei Feldstücke;
die aber ihm erblich(!) zugefallen seien; und wolle daraus nicht weichen; es sei denn; der Kläger
gebe ihm sein Pfandgeld; das der Beklagte darauf angeblich stehen habe: nähmlich 15 Taler
auf den Wiesen; 8 auf den Gärten und 6 auf den Feldern; zusammen 29 Taler.
Mattheis bot Jakob nun an; wenn er Briefe vorweisen könne; die das belegten oder
lebendige Zeugen; wolle er sich in aller Güte mit ihm vergleichen; da er die Wiesen
nicht entbehren könne.
Jakob Mohr antwortete; er habe keinen Brief; also wolle er es mit seinem Eid beteuern.
Mathias Müller will diesen Eid nicht zulassen.
Bescheid: Um beiden Seiten Recht widerfahren zu lassen in dieser zweifelhaften Sache;
soll der Kläger 2 Goldgulden; den Botenlohn und alle anfallenden Auffangs-Unkosten zahlen
bis zum Austrag der Sachen; ' interim Beklagter bei seiner vermeinten Hypothek und Possession
manuteniert' werde - also eigentl. ein Zwischenbescheid; Jakob Mohr wird bis zum endgültigen
Bescheid im Besitz der strittigen Güter gelassen.
Nachsatz: Obgemelter Kläger und Beklagter streiten um ein Wiesenstück 'zwischen den Häusern';
'welches einer hie; der ander dort also will genennt haben; als ist solches zu beweisen ihm;
Mathias; auferlegt worden ,innerhalb 14 Tagen.'
Zweiter Nachsatz: Müller Mattheiß und Jakob Mohr haben sich folgendermaßen inder Güte
verglichen: daß Mattheiß dem Jakob die 2 Goldgulden läßt und dafür Jakob dem Mattheiß
die zwei Wiesen und die zwei Stücklein Feld; dem Jakob aber für allen Abstand noch
weitere 6 Taler geben solle.
Keine Einigung wurde erzielt wegen der Wiese zwischen den Häusern.
Bem.am Rand: Jakob Mohr Tagkosten 1 Gulden.
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06.12.1661 AMTSPROTOKOLL; S.79)
Der Zeuge Mathias Müller von Raßweiler gibt sein Alter mit ' uff die 60 Jahre'an;
(also wohl knapp 60 Jahre)
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1662 LISTE DER KIRCHENPENSIONEN (PFA ST.WENDEL; Bd.6; S.356)
'Johan Sun....modo Petges Hans Stauch Greth oder Scheffer Hans illa mortua(?);
(am Rand:) diß guth hat muhl: matt...1660 gebraucht' - 'Muhlers Els itzt Muhlers Mattheisen 12 alb' -
Anm.: Müllers Elses Schulden bei der Kirche St.Wendel werden jetzt von Mathias Müller bezahlt;
vermutl. deshalb weil Mathias Müller im Besitz der Güter bzw. deren Unterpfänder ist;
die Else einst als Sicherheit für die Darlehensbewilligung genannt hatte.
In anderen Fällen auf dieser Seite ist angegeben ; daß die jetzigen Schuldner durch Kauf
entsprechen beschwerter Güter zu Schuldnern der Kirche St.Wendel wurden.
Dieser Hinweis fehlt hier; so daß Erbfall als wahrscheinlichster Grund für die Rechtsnachfolge
anzunehmen ist.
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1662 (PFA ST.WENDEL; Bd.6; S.360)
In der ersten Schatzung nach dem 30j. Krieg zahlt Mathias Müller 1 Rhtl und 27 alb;
den höchsten Satz
Anm.: Das ist die bislang letzte Erwähnung Mathias Müllers
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05.11.1669 GERICHTSBUCH D.PFARR- UND OBERKEIT ILLINGEN Bl.80
Müllers Bärbel von Raßweiler erzählt vor dem kaiserl.Notar Peter Demuth in
St.Wendel; daß ihr Schwiegersohn Peter Jochum von Raßweiler etliche Pferde
der kerpp.Untertanin Maria Becker von Wemmetsweiler und das Beste behalten
hatte; nachdem sie in seinen Hafer eingefallen waren. Dieses Pferd stellte
er zuhause bei sich im Stall unter; bis der Schaden besichtigt und geschätzt sei.
Doch in der Hitze des folgenden Mittags habe ihr Pferdejunge ihre eigenen Pferde in eben
jenen Stall treiben wollen; als das gepfändete Pferd heraus sprang und in Richtung Wemmetsweiler
davonlief.Der Pferdejunge sie zwar gleich hinterhergelaufen und habe das Pferd auch endlich in
Wemmetsweiler erreicht; aber dort auf fremdem; nähmlich kerppischen Boden frevelhafterweise
wiedergepfändet und nach Raßweiler zurückgeführt; was ihm nicht gebührt habe.
Nun mußte sich Bärbel dafür verantworten. Das Gericht entließ sie ' in Ansehung ihrer Einfalt';
wie es ausdrücklich hieß; gegen das Versprechen; so etwas nie wieder zu tun; und Bärbel
versicherte; die Wiederpfändung sei nicht aus Mutwille und Arglist;
sondern 'aus purem Unverstand' geschehen.

QUELLE:
K.G.Jochum: Die frühen Fam.d.Pfr.Illingen; S.382; 379-380