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- ABTRAG
- Bezahlung; Begleichung von Schulden
- ADVOCAT
- (lat.)Rechtsvertreter; Anwalt
- ADVENTITEN
- (von lat. advenire = ankommen) = Neusiedler, Zugezogene
- AIDEN, AYDEN
- Schwiegersohn
-
ALBUS (alb)
- (von lat. denarius albus = weißer Pfennig);
Groschenmünze des 14. bis 16. Jahrhunderts mit hohem Silbergehalt:
1 Albus = 24 Pfennig = 2 Kreuzer 1 Reichstaler = 45 Albus; 1 Reichsgulden = 30 Albus
St.Wendel 1610: 1 alb = 8 Pfennige
- ALLOD, ALLODIALGUT
- Bezeichnung für einen privaten Besitz der, im Unterschied zum Lehen, an alle erbberechtigten
Nachkommen, auch Frauen, vererbt werden konnte.
- AMTMANN
- franz. Prévêt, capitaine; lat. prepositus, Amtsträger der unteren lokalen Verwaltung
der in dienstrechtlichem, nicht lehensrechtlichen, Verhältnis zu seinem Auftraggeber stand.
- ARCHER, ARCHIERER
- (franz.) Gendarm
- ANITZO
- altertüml. Ausdruck für: jetzt
- ARPENTERIE
- (von franz. arpent = Flächenmaß) Landvermessung zum Zweck der Steuererhebung
- ASSISEN
- Rittergericht im Herzogtum Lothringen; errichtet ab 1580-82, das für Rechtsstreitigkeiten
des Adels und als Berufungsgericht für die unteren Instanzen zuständig war
- AVOUE, AVOYER
- Weltlicher Verwalter, meist ein Adliger, der zuständig war für den Schutz und die Verwaltung
von Kirchen- und Klostergütern einschließlich der Gerichtsbarkeit über die kircheneigenen Untertanen.
- BAC
- (franz.) Fähre
- BAIL JUDICAIRE
- (franz.) Rechtstitel im Herzogtum Lothringen; den ein Gläubiger erwerben konnte
um ausstehende Schulden einzutreiben
- BAILLI, BAILLIAGE
- (franz.) Der oberste Beamte eines Bellistums in Lothringen war der Ballivus, Bellis oder Bailli;
er entsprach in der deutschen Verwaltung dem Amtmann.
Bailliage, (deutsch: Bellistum)war der Verwaltungs- und Gerichtsbezirk der mittleren
Verwaltungsebene in Frankreich und Lothringen die sich aus mehreren Lokalbezirken zusammensetzte.
- BATZEN
- Silberne Scheidemünze in der Schweiz; Süddeutschland und im Saarland;
Der Name bedeutet 'Klumpen' und soll wohl die plumpe Erscheinung ausdrücken
1606: St. Wendel 1 Batzen= 1,8 alb. 1645: 1 Batzen = 2 Albus = 4 Kreuzer
1 Reichstaler = 22,5 Batzen = 90 Kreuzer 1 Reichsgulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer
- BEISASSEN
- auch Hintersassen genannt; Dorfeinwohner ohne eigenes Land und ohne Gemeinderecht
d.h. das Nutzungsrecht auf gemeinschaftliche Wiesen und Wälder;
sie zahlten auch keine, der auf den Landbesitz bezogenen, Steuern.
- BERGRICHTER
- (franz. justitier des mines); höchster lothringischer Beamtentitel; der Bergrichter
überwachte in der Bergbauwirtschaft den Abbau; sorgte für die ordnungsgemäße Ablieferung
der Steuern und sprach Recht bei Streitigkeiten
- BERGERIE
- (franz.) Schäferei, Schafhaltung
- BLANKEN
- (franz. Gros blanc; Weißgroschen); Teileinheit des lothr. Franken; entspricht dem
ALBUS
1 Franken = 12 Gros
- BRUMAIRE
- (franz.) = Nebelmonat, Monat im Revolutionskalender: 22.10.- 20.11. (24.10.- 22.11.)
- BUCHWEIZEN
- (lat. fagopyrum esculentum; franz. sarrasin, auch: Heidekorn); Getreideart aus der Familie der
Knöterichgewächse; stammt aus Mittelasien; wird bis zu 50 cm hoch und gedeiht selbst
in öden Sand- und Heideäckern.
Die schwarzbraunen Früchte wurden zur Herstellung von verschiedenen Speisen(Grütze)
und als Tierfutter verwendet.
- BRAUBACH
- Feudalherrschaft
- BRUDERMEISTER
- Frühere Bezeichnung für den Verwalter des kirchlichen Besitzes
Er verwaltete alle Abgaben an die Kirche: Steuern; Schaftgeld; Schaftfrüchte; Zehnt;
Zinsen usw. sowie die kirchl. Grundherrschaften; - spätere Bezeichnung: Kirchenpfleger
- BRÜHL
- Feuchtwiese
- BÜTTEL
- (franz.: sergent), Amtsbote, Polizist, ausführendes Organ einer Verwaltung
- CABARTIER
- (franz.) Schankwirt
- CARPENTARIUS
- (lat.) Wagner; Zimmermann
- CHASSEUR
- (franz.) Jäger
- COMPARANT
- 1.(von lat.comparis) Genosse; Gefährte;
2. comparieren = jemand der vor Gericht erscheint und aussagt
- CONDUICT
- (von franz. conduite = Rohrleitung) Bezeichnung für Feuerstelle, Rauchabzug, Kamin;
Synonym für einen eigenständigen Haushalt
- CREPP
- Schreibweise auch: Krep; nasse Wiese; sumpfiges Gelände
- CULTIVATEUR
- (franz) Bauer
- DEFENDIREN
- lat. defendo = abwehren, zurückweisen, verteidigen
- DEPRICIDIREN
- ????
- DENIERS (d; den)
- Franz. Name des röm.Denar; (von lat. deni = je 10)- Teileinheit des lothr.Franken;
1 Franken = 12 Gros; 1 Gros = 16 Deniers; siehe
PFENNIG
- DIT
- von lat.dictis = genannt
- DIMISSORIAL
- (von lat. dimissio = Aussendung; Dienstentlassung)
Einverständnis der Kirche zur Heirat und zum Wegzug eines ihrer Pfarreimitglieder
- DONATION
- von lat. donatio = Schenkung
- EIDAM; EYDEM
- Schwiegersohn
- EINSPÄNNIGER
- Besitzer von einem oder zwei Pferden der Hand- und Spanndienste leisten mußte
- FAKTOREI
- Produktionsunternehmen der vorindustriellen Zeit; das nicht oder nur teilweise
mechanisiert war; der Leiter des Unternehmens war der Faktor (z.B. Hüttenfaktor)
- FELDSCHÜTZ
- Ausführendes Organ im Verwaltungs-und Strafrecht:
Dorfpolizist, Gerichtsknecht, Marktaufseher, Landaufseher( = Buschhüter)
- FISCUS
- (lat.) auch: Fisco; Fiscii; Staatskasse; Steuerbehörde
- FLOREAL
- (franz.) = Blütenmonat, Monat im Revolutionskalender: 20.04.- 19.05.
- FLORIN
- auch: Florenus; Floren; benannt nach dem Stadtsymbol von Florenz 'Flos' = Blume
(hier: Lilie); im 17.Jahrhundert Bezeichnung für den
GULDEN
- FLOß
- (mhd. Vloze; Vluz); kleiner Wasserlauf; Quellabfluß; Wiesenbewässerungsgraben
- FORGE
- (franz.) Eisenhütte, Schmiede
- FRANKEN
- (franz. Franc barrois); Währung im Herzogtum Lothringen und Bar im 15.- 18.Jahrhundert;
1 Franken = 12 Gros = 192 Deniers; im 17.Jahrhundert ist 1 Franken = 0,2 Reichstaler = 0,4 Gulden= 0,75 Livre
- FREVEL
- Strafe, hier meist Geldstrafe
- FRIMAIRE
- (franz.) = Frostmonat, Monat im Revolutionskalender: 21.11.- 20.12 ( 23.11. - 22.12.)
- FROHNDFREY
- vertragliche Befreiung von unentgeltlichen Diensten für den Landesherren gegen Zahlung
einer bestimmten Summe in Geld oder Naturalien
- FRUCTIDOR
- (franz.) = Fruchtmonat, Monat im Revolutionskalender: 18.08.- 16.09
grande sans-culottide: 17.08 - 21.09.; in Schaltjahren: 17.08. - 22.09.
später 18.08. - 22.08. bzw. 23.08., da jeder Monat 30 Tage
- FUDER
- (von: Fuhre); Volumenmaß das ursprünglich von der Ladung eines zweispännigen Wagens
abgeleitet wurde.
1 Fuder (in Trier) = 6 1/2 Ohm = 1009,64 Liter Im Jahr 1837: 1 Fuder = 30 Zentner (im Steinkohlenbergbau)
- FUHRE
- Gespann mit 4 Pferden
- FUß
- auch: Schuh; von der Länge des menschl. Fußes abgeleitetes Längenmaß in zeitl.
und örtl. variierender Größe von 27,93 cm (Osnabrück) bis 40,83 cm (Trier); meist ca.29 cm
- GERMEINDSMANN
- Vollbürger einer Gemeinde der eigenes Land besaß und Zugang zu gemeindeeigenen Gütern hatte
- GERMINAL
- (franz.) = Keimmonat, Monat im Revolutionskalender: 21.03.- 19.04.
- GILT
- auch: Gült; Pachtgebühren in Geld und Naturalien
- GREFFIER
- (franz.) Gerichtsschreiber, Protokollführer, Amtsschreiber, Registrator, Urkundsbeamter, Sekretär
- GROS
- (franz. Gros de Lorraine) Groschen; Teileinheit des lothr. FRANKEN
1 Franken = 12 Gros; s. BLANKEN
ALBUS
- GUE
- (franz.)Furt, mit dem Wagen durchfahrbares Gewässer.
- GULDEN (fl)
- (von:. Goldener; 'gulden pfennic');
Goldmünze als Nachahmung des 'Fiorimo d'oro'; des 'Floren', (daher die Abk. ' fl ')
einer Goldmünze der Stadt Florenz von 3;573 g Rauh- und Feingewicht.
Prägezeit von 1252 bis ins 18.Jahrh. Seit 1325 auch in deutschen Ländern.
Durch Manipulation am Feingehalt sank der Wert jedoch erheblich ab.
Reichsgulden = Rheinischer oder Straßburger Gulden:
1502: 36 Albus; 1542: 15 Batzen = 30 Albus; 1557: 4 Gros pese(gewogen);
1600: 34 Albus de Lorraine zu je 8 Deniers 1606: St.Wendel: 1 Rädergulden = 8 alb = 18 Batzen
1609: 12 Batzen = 24 Albus; 1623: 50-54 Kreuzer in der Grafschaft Saarbrücken;
1645: 15 Batzen = 30 Albus
- HABER
- Hafer
- HAEREDES, HEREDES
- Erbe
- HAGEN
- Feudalherrschaft der Freiherren von Hagen zur Motten (nach Burg Hahn um 1000)
die u.a.Besitzungen in Lebach, Eppelborn und Sassenheim hatte
die sie als Lehen von 1332 von Bischof Balduin von Trier erhalten hatten
- HANDFROHN
- unentgeltliche; manuelle Arbeiten für den Grundherren
- HERRLICHKEIT auch: HERRSCHAFT
- (nl.:heerlijkheid), Verwaltungseinheit im feudalen System der ein Adeliger vorstand
- HEYMEIER
- auch: Heumeier; Hameier; Gehilfe des MEIER
in der Verwaltung; meistens für 1 Jahr;
zur Überwachung und Einziehung der Steuern.
Er kontrollierte auch die Banngrenzen und gab die gesperrten Felder zur Ernte frei. Im jährl. stattfindenden
JAHRGEDING
gab der Heymeier die Ein- und Ausgaben der Gemeinde bekannt.
- HINTERSASSE
- Einwohner einer Gemeinde der kein eigenes Land besaß und nicht an den Gemeinderechten beteiligt war
- HOLZMÜHLE
- s. MÜHLE
- HOCHGERICHT
- auch: Halsgericht; Gericht das zuständig war für Straftaten die 'Leib und Leben' betrafen.
Die Rechtsgrundlage war die 'Constitutio Criminalis Carolina' Kaiser Karls V von 1532.
Der vom Hochgerichtsherr ernannte Hochgerichtsschultheiß; meist ein Leibeigener;
führte zusammen mit sieben Schöffen die Verhandlung und fällte das Urteil;
das vom Hochgerichtsherr bestätigt und vollstreckt wurde.
Mit zu Gericht saß ein herrschaftl.Amtmann; 'Iudex'genannt; als Vertreter des Hochgerichtsherrn
- HOFBESTÄNDER
- Pächter eines Bauernhofes; einer VOGTEI
- HUILERIE
- (franz.) Ölmühle
- HUILLERE
- (franz.) Kohlengrube
- HUT
- Form des gehandelten Zuckers
- IMPROLIS
- (lat.) kinderlos
- IN CAMONA
- ???? Ausdruck bei (2328)
- JAHRGEDING
- Jährliche Zusammenkunft des Grundherrn oder seines Vertreters mit den Untertanen.
Auf dem Jahrgeding wurden die Rechte und vor allem die Pflichten der Untertanen in sogen.
'Weistümern' festgelegt bzw.neu erörtert sowie anstehende Rechtsfälle behandelt.
- KAPAUN
- auch: Cappen; zur Mast verschnittener Hahn
- KAROLIN
- 1553 in einer Steuerliste erwähnt
- KELLER, KELLNER
- von (lat.) cellarius = Kellermeister, Hausverwalter
- KIRCHENSCHÖFFE
- (lat. Synodalis ecclesia); Mitglied des Kirchenvorstandes
- KLOCKEN, GLOCK VON OBERSTEIN
- Adelsfamilie im nördlichen Saarland - Hunsrück - Nahe
- KONSORTEN
- (lat.) consortio = Gemeinschaft, Genossenschaft
- KREUTZER
- Ursprünglich Teileinheit des österr. Gulden; seit dem 13.Jahrh. in Meran und Verona geprägt
mit einem Kreuz in der Mitte; in Deutschland bis 1872 und in Österreich bis 1892 im Gebrauch.
Augsburger Münzordnung von 1566: 1 Gulden = 60 Kreutzer bei 9/10 Feinsilber; Abkürzung: xr;
starke Paritätsveränderungen durch die von den Territorialherren durchgeführte
Münzverschlechterung.
- KRIECHINGEN
- Feudalherrschaft, die ihren Namen von dem franz.Ort Crichingen, heute: Crehange; südwestl.von St.Avold in Lothringen,
Reichsgrafschaft seit 1617, Sie hatte u.a. Besitzungen im Gebiet des heutigen Saarlandes:
Püttlingen bis 1648 und Saarwellingen bis zur franz.Revolution.
- LABOUREUR
- (franz.) Bauer; Vollerwerbslandwirt
- LAPICIDA
- (lat.) Steinmetz; Maurer
- LANDGELDER
- Steuer im Fürstentum Nassau-Saarbrücken im Jahre 1725
- LANDCASSA
- Im Jahr 1725 Bezeichnung für die Steuerbehörde im Fürstentum Nassau-Saarbrücken
- LEGIRET, LEGARE
- (lat.)Vererben
- LEGITIMIERT
- (von lat. legalis = gesetzlich); Anerkennung eines vorehelich geborenen Kindes
durch die Heirat der Eltern oder eines Elternteils
- LEHEN
- Belehnung mit Land und/oder mit Rechten auf Menschen und Sachen durch einen Lehensherrn.
Der Belehnte musste sich bei dem Lehensherrn zu festgelegten Diensten, z.B. Kriegsdienst,
verpflichten. Dafür konnte er auch den Schutz des, meist mächtigeren, Lehensherren in Anspruch nehmen
- LEIBBETH
- auch: Leibede = im Jahr 1564 Steuer für den Abkauf und Wegzug aus der Leibeigenschaft
- LIGNIFABRI
- auch: Lignarius; Lignator; (lat.) Holzhauer; Tischler
- LINIE
- Längenmaß; 1L = 1/10 Zoll = 100 Punkte; 1 L = 1/12 Zoll = 144 Punkte
1 Preuß L. = 2,179mm 1 Pariser L. = 2,256 mm
- LIVRE
- (von lat.libra = Waage; franz: 'Pfund'); auch Bezeichnung für das röm. Pfund zu 367 g Silber;
franz. Rechnungseinheit (Livre tournois) zu 20 SOLS
(Sous) zu 12 DENIERS
ausgeprägt ab 1656 als Silbermünze 'Lis d'argent' (silberne Lilie)
und ab 1655/57 als Goldmünze 'Lis d'or' (goldene Lilie).
Der lothr.Livre notierte 20-29% geringer als der franz.Livre
Er war die Währung der Saarprovinz während der Reunionszeit 1680-97
- LOS
- Flächenmaß für Waldgebiete im Jahr 1838:
1 Los = 5 MORGENund 148
RUTHE (1 Morgen = 180 Ruthen)
Wert: 364 Reichstaler; 23 Silbergroschen; 8,66 Pfennig
- MAIRE; MAIRIE
- (franz.) Bürgermeister; Bürgermeisterei; s. MEIER
- MALTER
- Volumenmaß für Getreide: 1 Malter = 8 Faß zu je 8 Vierlingen = ca.2.5 Zentner trockenes Getreide
Trierischer Malter = 160 - 240 Liter Tholeyer Malter = 210 - 220 Liter
Zweibrücker Malter = 180 - 190 Liter Saarbrücker Malter = 178,73 Liter
St.Wendeler Malter = 222,4 Liter
- MANEUVRE
- (von franz. manouvrier); Kleinbauer, Nebenerwerbslandwirt; Hintersasse bei einem Vollbauern
- MANUTENIERT
- (von lat.) manum tendere = zur Hand gehen = bewahren, beschützen, erhalten
bestätigen
- MARECHAL
- (franz.) Hufschmied
- MAß
- 1. Volumenmaß für Flüssigkeiten und trockene Schüttgüter;
differiert zeitl. und räuml. zwischen 0,859 Liter (in Hamburg
für Getreide) und 1,793 Liter (in Frankfurt für Wein) 16.Jahrh. in Saarbrücken: 1,96 Liter
2. Zählmaß : 1 Maß = 12 Gros = 144 Dutzend = 1728 Stck
(franz.): 1 Masse = 12 Grosse = 12 Douzaine = 144 Stck
- MEIER; MEIEREI
- Bezeichnung im saarländisch-lothringischen Raum für den Vertreter der jeweiligen Herrschaft im Ort.
Er war auf Lebenszeit ernannt und vertrat die Interessen der Herrschaft gegenüber den Untertanen
Die Meierei war der unterste Verwaltungsbezirk für ein oder mehrere Dörfer.
Entspricht in etwa dem SCHULTHEIß
- MED-POST FESTUM
- (lat) Ausdruck bei (1086) ???
- MERCENARIUS
- (lat.) Taglöhner
- MESSIDOR
- (franz.) = Erntemonat, Monat im Revolutionskalender: 19.06.- 18.07. (20.06.- 19.07.)
- MEUNIER AU BOIS
- (franz.) Holzmüller; Betreiber einer Sägemühle
- MINDERJÄHRIGE KINDER
- Im Herzogtum Lothringen Kinder unter 14 Jahren
- MODO
- (lat.) jetzt; heute; zur Zeit , seit kurzer Zeit
- MOMPER
- Vormund
- MORANTES
- ??? Bezeichnung für (3836)Mathis; Bernhard
- MORGEN
- (franz.: arpent); auch: Tagwerk (franz.: jour) = Flächenmaß in der Landwirtschaft
1 lothr. Morgen = 250 Ruthen zu 10 Fuß = 20,438 ar 1 trier. Morgen = 160 Ruthen = 34,636 ar
- MÜHLE
- (lat.: molae; molarum; molina; molere; franz.: moulin)
Größte technische Anlage im vorindustriellen Zeitalter. Sie diente zur Weiterverarbeitung
von Rohmaterial und wurde nach ihrer technischen Ausstattung benannt. Betrieben wurde sie
von einem fließenden Gewässer oder von der Stauenergie eines künstlichen Mühlenteiches.
Sie war im Rhein- Mosel- und Saargebiet meistens eine 'oberschlächtige' Wassermühle,
d.h. das antreibende Wasser floß über die Oberseite des Mühlrades.
MAHLMÜHLE :
diente zur Mehlbereitung aus Getreide
HOLZ- oder SÄGEMÜHLE : mit Wasserkraft betriebenes Sägewerk
ÖLMÜHLE :
diente zur Gewinnung von Öl aus ölhaltigen Pflanzen z.B.Leinsamen
WALKMÜHLE, FOLLMÜHLE :
hier wurden Pflanzenfasern; Wolle und gewebtes Tuch zu Filz und Loden verarbeitet
STAMPF- WACKEN- PORZELLAN- GIPS- SANDMÜHLE :
Hammerwerk; das festes Material z.B. Kalkstein zu Düngerkalk verarbeitete
LOHMÜHLE: Mühle die Eichenrinde zu Lohe für Gerbereien verarbeitete
PAPIERMÜHLE : Hammerwerk zum Zerkleinern der Rohstoffe Holz und Textilien für die Papierherstellung
PULVERMÜHLE : Mahlmühle für Holzkohle; Salpeter und Schwefel zur Herstellung von Schießpulver
SCHLEIFMÜHLE : Antrieb für Schmiedehammer; Blasebalg und Schleifstein
BOHRMÜHLE; FLINTENBOHRMÜHLE: Vorrichtung zum Bohren von Flintenläufen
DEICHELBOHRMÜHLE: Anlage zur Produktion von Wasserleitungen (Deicheln) durch Ausbohren von Baumstämmen
WASSERSCHÖPFMÜHLE : Anlage zum Be- und Entwässern von Grundstücken
BANNMÜHLE : Mühle der oben erwähnten Arten; an die die Untertanen 'gebannt';
d.h. verpflichtet waren nur dort ihre Rohprodukte verarbeiten zu lassen (Herrschaftl. Monopol)
- NASSAU-VOLONTAIR
- Freiwilligenregiment des Fürsten Wilhelm Heinrich von Nassau - Saarbrücken
- NIVOSE
- (franz.) = Schneemonat, Monat im Revolutionskalender: 21.12.- 19.01. (23.12.- 21.01.)
- NOTAB.
- (lat.) Abkürzung von Notabene: beachte; übrigens; nebenbei
- NOTABILIUS
- (von lat. notabilis) merkwürdig; auffallend; Besonderheiten
- OBIIT
- (von lat. obitus) Hinscheiden; Tod; Untergang
- OBLIGATION
- (lat.) Verbindlichkeit, Schuldverschreibung, Anleihe
- ÖLMÜHLE
- siehe MÜHLE
- OPERARIUS
- (von lat. opera) Arbeiter; Taglöhner
- OPILIO
- (lat.) Schafhirt; Schäfer
- ORT
- ursprünglich durch das Zerschneiden einer Pfennigmünze entstandene Viertelpfennigstück;
später allgemeiner Ausdruck für das Viertel eines Maßes;bezogen auf die Währung:
1 Reichsortstaler = 1/4 Reichstaler
- PAY
- (franz.) Land; Ackerland
- PFENNIG(Pfg)
- Silbernes; später kupfernes Münznominal in weiten Teilen Europas.
Ursprunglicher Name viell. von lat.'pannus' = Stück Tuch als Zahlungsmittel
Der Pfennig ist der 200. Teil des röm. Librum ( = 1 Pfund Silber zu 367 g) = 1;529 g
aus der von Karl dem Großen im Jahr 810 geschaffenen Währung.
Teileinheit des Talers nach 1821 in den Staaten des deutschen Bundes:
1 Taler(Tl) = 30 Silbergroschen(Sgr) = 360 Pfennig(Pfg)
- PFLUG
- Pflugland, zu pflügendes Land (Pflug = lat. carrucata; franz. charrue);
Im 17. Jahrhundert eine Bezeichnung für eine Ackerfläche, die für den Jahresbedarf
einer Familie ausreichend war; ein 'ganzer Pflug' bezeichnet einen Vollbauern (franz. laboureur)
- PFUND
- (von lat. pondus = Gewicht) Massemaß; das auf die röm.Libra zurückgeht.
1 Pfund = 32 Lot = 128 Quentchen = 512 Pfenniggewicht = 1024 Hellergewicht = 0,68 kg.
Es variirte zeitl. und räuml. zwischen 406 g in Krakau und 560 g in Österreich.
Ab 1858 wurde es vom deutschen Zollverein auf 500 g festgelegt.
- PLUVIOSE
- (franz.) = Regenmonat, Monat im Revolutionskalender: 20.01.- 19.02. (21.01.- 20.02.)
- POSTUMA
- (von lat. postumus) nach dem Tode eines Elternteiles geboren
- POSSESSOR
- ( lat.) Besitzer
- PRAIRIAL
- (franz.) = Wiesenmonat, Monat im Revolutionskalender: 20.05.- 18.06.
- PRÄTENDIEREN
- (lat.franz.) beanspruchen
- PREVOT, PREVOTE
- (franz.) Oberrichter, Vorsteher, Schultheiß, Amtmann, Probst
Die Prevoté ist der entsprechende Verwaltungsbezirk
- PROCURATOR
- Verwalter, Bevollmächtigter, Stellvertreter, Geschäftsführer
- PROPRIETARIUS
- (lat.) proprietas = Eigentum, Eigentümer
- QUART
- (von lat. quartus = der vierte) Volumenmaß für Flüssigkeiten und trockene Schüttgüter;
vierter Teil einer Einheit. 1 Quart Saarlouiser Maß = 77;91 Liter
- RATIFICATIONE
- (lat.) bestätigt; genehmigt
- RAUCHHUHN
- Geflügel; zu zahlen von jedem Haus ' wo Rauch außgehet ';
d.h.eine einkommensunabhängige Steuer(Kopfsteuer)
- RECEVEUR
- (franz. recevoir = Einnehmen) lothr. Beamtentitel = Schaffner; Verwalter; Vorsteher;
siehe RENTMEISTER
- REICHSTALER
- Großsilbermünze; Zahlungsmittel seit 1448 bis zur 1.Hälftedes 19.Jahrhunderts.
Der Name stammt von dem böhm.Ort Joachimsthal wo das Silber gefördert wurde;
in Hall/Tirol als Silberäquivalent des Goldstückes(unicialis) geprägt.
Er wurde durch das Reichsmünzedikt von 1566 auf 68 Kreuzer festgelegt.
Feinsilbergehalt: 25;984 g (889/1000 fein) 1580: 1 Reichstaler = 90 Kreuzer
1806: 1 Reichstaler = 20 Silbergroschen = 240 Pfennig
- REKOGNITION
- (lat.) Anerkennung
- RENOVATUR
- (von lat. renovatio = Erneuern)
a) Neuaufnahme der wirtschaftl. Verhältnisse eines Landes oder Bezirks zur Steuerfestsetzung
b) Im kirchl. Bereich die Überprüfung der Kirchengemeinden
durch den Bischof oder seinen Vertreter auf Einhaltung der kirchl. Pflichten
- REPARATIO(HONORIS)
- (lat.) Wiederherstellung (der Ehre)
- RENTMEISTER
- Auch: Schaffner, Einnehmer, (franz.) Receveur, Tresorier; Pächter der staatlichen Steuereinnahmen eines Bezirkes
gegen eine pauschale Abgeltung im Voraus. Verwalter der Finanzen eines Adelshaushaltes.
- RESTITUIERT
- (lat.) wiederhergestellt; wiedereingesetzt
- REUNIONSZEIT
- (von franz. reunion = Rückgewinnung) Bestrebungen der franz.Monarchie von 1679 bis 1686
die maasländischen; moselländischen und linksrheinischen Gebiete de jure auf Grund alter Verträge;
de facto jedoch mit militärischer Gewalt; ihrer Oberhoheit zu unterwerfen.
- ROLLINGER
- Familie die zur luxemburgischen Ritterschaft gehörte und sich nach dem heutigen Ort Raville im franz.Departement
Moselle: VON ROLLINGEN, nannte. Sie besaß um 1441, Anteile in Saarwellingen. Diese fielen nach ihrem Aussterben
an KRIECHINGEN
- RUTHE
- (franz. perche)
a) Längenmaß mit zeitl. und räuml. variablen Unterteilungen
von 2,91 m in Bayern bis 5,32 m in Oldenburg. 1 Ruthe = 10 Fuß = 100 Zoll = 1000 Linien(Dezimalruthe)
b) Quadratruthe in Preußen (Duodezimalruthe) 1 Quadratruthe = 12 Riemruthen = 144 Quadratfuß
= 14,18 m/2
- SAISIE
- (franz.) Vorgang im lothr. Recht bei dem unter Aufsicht des Amtsgerichts die laufende Nutzung;
der BAIL JUDICAIRE
auf Haus; Feldfrucht oder Heu auf dem Halm; also vorübergehend;
gegen eine Pauschale vergeben wurde d.h. eine Pfändung des laufenden Ertrags;
'saisie reelle' = Zwangsversteigerung
- SAUVEGARDE
- (von lat. Salve guardia); auch Schirm oder Schirmherrschaft genannt;
Bezeichnung für eine Schutzherrschaft des Herzogs von Lothringen auch über Dörfer
die nicht zu seinem Herrschafts bereich gehörten.
Es war ein landesherrliches Relikt aus der Zeit des mittelalterlichen Reiches;
eine Einrichtung die über den kleineren Herrschaftsverhältnissen stand
z.B. die länderübergreifende Rechtspflege oder gemeinsame Bestrebungen zur Landesverteidigung.
Sie konnte von den Untertanen angefordert werden; diese mußten dafür den Schirmhafer
eine als Steuer festgelegte Getreidemenge an das Amt Schaumburg in Tholey zahlen
- SCABINUS
- (lat.) Schöffe; Beisitzer eines weltlichen Gerichts
Scabinus iustitiarius alti = Hochgerichtsschöffe
- SCIRIE, SCIERIE
- (franz.) Sägemühle, Sägewerk
- SCHAFFT, SCHAFF
- (von alsächs. scap = Faß; lat. scapium = Becken; Behälter), auch: Bede
Grundsteuer - sie war zu zahlen vom Inhaber eines steuerpflichtigen Gutes in Frucht, Vieh und/oder Geld.
Die Steuer war an den Grundbesitz, nicht an die Person, gebunden und wurde mit ihm verkauft oder vererbt.
- SCHIRMHERRSCHAFT
- s.
SAUVEGARDE
- SCHIRMHAFER
- Steuer in Getreideform s.
SAUVEGARDE
- SCHOUB
- (mz. Schäube) vorbereitetes Strohbündel zu Dachdecken
- SCHULTHEIß
- (althochdeutsch: sculdheizo „Leistung Befehlender“, lat.: sculte(t)us) = Beamter in größeren Verwaltungseinheiten
„der Schuld heischt“, also die angemaßten Rechte der Obrigkeit einfordert. Er ließ die Verfügungen der jeweils
Herrschenden ausrufen und überwachte die Einkünfte z.B. an Steuern in Form von Geld oder Naturalien.
In seinem Verwaltungsgebiet hatte er die Polizeigewalt und war Gerichtsvorsitzender.
- SCHWIGER
- Schwiegersohn; Eidam
- SCHWEHER
- Schwiegevater
- SENDSCHÖFFE
- (von franz. cent; centaine) Gebiets- und Verwaltungseinheit;
Der Sendschöffe ist der Vertreter dieser Einheit
- SESTER
- (von lat. sextarius = 1/6 des röm. Volumenmaßes congius)
Volumenmaß für Getreide und trockene Schüttgüter; differiert zeitl. und räuml. zwischen 6;3 und 15 Liter
- SICCARIA MOLINA
- hier: viell. eine falsche Bezeichnung der Sägemühle in Illingen
a) (lat. serraria molina; ital. segheria molina, franz. scierie) = Sägemühle, Sägewerk
b) (lat. siccaria) = Mörderin
- SOLS
- (von lat. solidus = gediegen; franz. sous) Silbermünze;
Teileinheit des LIVRE; 1 Livre = 20 Sols
- STEUERPFLICHTIGES KIND
- Im Herzogtum Lothringen ein Kind über 14 Jahren
- SUBSCRIBIT / SUBSCRIPSIT
- (lat.) subscribo = unterschreiben, Unterschrift
- SUCCESSION
- (lat.) successio = Nachfolge
- SUCCELSION
- (lat.) re succelsion ???
- SYNDICUS
- (lat.) Verwalter; Schreiber
- SYNODALIS
- (lat.) Mitglied des Kirchenvorstandes; Kirchenschöffe, auch: Scabinus ecclesia
- TABELLION
- (lat.)Schreiber; Notar, Im deutschsprachigen Bereich auch: Probst
- TAGWERK
- siehe MORGEN
- TAILLE
- (von franz. tailles = Kerbholz); Steuer die in Frucht oder Geld zu entrichten war.
Dies war ursprünglich auf eingekerbten Hölzern vermerkt
- TALER
- siehe REICHSTALER
- TANNERIE
- (franz.)Gerberei
- TEGULARIUS
- (lat.) Ziegler; Hersteller von Backsteinen und Dachziegeln
- TESTATOR
- von lat.: testis = Zeuge, Veranlasser oder Zeuge eines Rechtsvorganges
z.B. die Erstellung eines Testaments.
- THERMIDOR
- (franz.) = Hitzemonat, Monat im Revolutionskalender: 19.07.- 17.08.
- TIBICEN
- (lat.) Pfeifer; Flötenspieler
- TITULO ANTIONIS
- (lat.) ???
- TITULO EMTIONIS
- (lat.) Kauf, Ankauf
- TISSERANT
- Weber
- TONNELIER
- (franz.) Faßmacher; Böttcher
- TUILERIE, auch: THUILLERIE
- (franz.) Ziegelei, Herstellung von Back- bzw. Ziegelsteinen
- TÜRKENSCHATZUNG
- auch: 'Aide Imperiale'; Im Frühjahr 1542 vom deutschen Reichstag beschlossene Steuer zur Finanzierung einer
Streitmacht gegen die Türken die 1541 Ofen, das heutige Budapest erobert hatten. Die Steuerlast - für 3 Jahre
im Voraus zahlbar - war nach Vermögen gestaffelt und betrug 6 Kreutzer pro 20 Gulden Vermögen.
Sie wurde überwiegend von Bauern und Handwerkern aufgebracht, denn Adel und Beamte waren steuerfrei.
Die noch erhaltenen Steuerlisten sind die ersten Aufstellungen über die Einwohner im saarländischen Raum.
- URCKEN
- auch 'URKUND' ist ein Synonym für den Hut (oder einen anderen Gegenstand)
durch dessen 'Werfen' auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht wurde
- VENDEMIAIRE
- (franz.) = Weinlesemonat, Monat im Revolutionskalender: 22.09.- 21.10. (24.09.- 23.10.)
- VENTOSE
- (franz.) = Windmonat, Monat im Revolutionskalender: 20.02.- 20.03.
- VERRERIE
- (franz.) Glashütte, Glasherstellung
- VERWITTIBT
- von Wittib = Witwe; verwitwet
- VILLA
- (lat.) Landhaus; Landgut; Bezeichnug für einen größeren Bauerhof
- VILLICUS
- (lat.) Hofmann; Pächter; Lehnsmann; Verwalter
- VISITATION
- (von lat. visitio = sehen; besuchen); Überprüfung der Kirchengemeinden durch den Bischof
oder seinen Vertreter auf Einhaltung der kirchlichen Pflichten
- VOGTEI
- auch: Zins- Schafft- Stock- oder Stammgut; Bauerngut; bäuerliche Wirtschaft; ein Erblehngut das vom
jeweiligen Landesherrn an seine Untertanen verpachtet wurde, welches jedoch beim Tod des Inhabers
wieder an ihn zurück fiel. Es konnte ohne herrschaftl.Genehmigung weder veräußert, geteilt, vererbt,
oder beliehen werden. Durchnittl. Größe: ca.15 Morgen Wiesen und ca.15 Morgen Ackerland
- WAGENFRON
- Unentgeltliche Zug- und Spanndienste für den jeweiligen Grundherrn;
also eine Steuer, die durch Dienstleistung zu erbringen war.
- WEGZOLLER
- (franz.: receveur de passage) lothr. Beamtentitel; Geleitsmann
verantwortlich für die Ablieferung des ZEHNT an den Herzog
- WASENMEISTER
- Henker oder Nachrichter, auch Abdecker (= Beseitiger von nicht zum Verzehr bestimmten Tieren)
- WEILER
- Einzelstehendes Bauerngehöft
- WEINKAUF
- Die Sitte, Vertragsabschlüsse mit dem Trinken von Wein zu beenden
den, in der Regel, der Käufer bezahlen mußte.
- ZEHNT; ZEHENT
- (von dem 10.Teil) z.B.'Feldzehnt', 'Tierzehnt' usw.
Vorgang in der Besteuerung bei dem ürsprünglich der zehnte Teil von Produkten aus der Landwirtschaft
und der Viehzucht an die Grundherrschaft oder die Kirche geliefert werden mußte. Man unterschied den
'Großen Zehnt' der alle Feldfrüchte und das Heu beinhaltete und den 'Kleinen Zehnt' der vom Nutzvieh und
von den Produkten aus den Gärten entrichtet werden musste
- ZUNFT
- Interessenvertretung der dem Kleinbürgertum angehörenden Handwerker;
Zielsetzung der Vereinigungen war Festsetzung der Meister für das jeweilige Gebiet -
Verhinderung von Konkurrenz; Vergabe von Aufträgen; Abgrenzung der
Arbeitsbereiche zu den anderen Gewerken; Festlegungen von Kleiderordnungen etc.
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